zurück
 
 
Betreff: Wirtschaftlichkeit im Fachdienst Küchenbetriebe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:40-Fachbereich Schule   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Kenntnisnahme
22.01.2019 
16.-außerordentliche(n)- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht über die Wirtschaftlichkeit der Küchenbetriebe 2017 wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Die Wirtschaftlichkeit der Küchenbetriebe wird seit 2010 jährlich im Rahmen einer Kostenleistungsrechnung (KLR 40.3) auf der Datenbasis der Finanzbuchhaltung erstellt.

In der KLR 40.3 werden die ordentlichen Aufwendungen der Produktions- und Ausgabeküchen ohne die bauseitige Abschreibung und ohne die Personalkosten der Verwaltung berücksichtigt.

Die Küchenbetriebe produzierten 2017 insgesamt 1.007.874 Essen. Davon waren 95% Schul- und Kitaessen und 5% der Essen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei 1.161 Veranstaltungen wurden über 21.700 Gäste versorgt, davon nahmen 1.971 Teilnehmer an der Essenversorgung teil.

Der Kostendeckungsgrad in der Schul- und Kitaverpflegung verbesserte sich im Jahr 2017 um ca. 3% auf fast 93%.

Die positive Entwicklung der Kostendeckung erklärt sich neben der gestiegenen Produktivität durch die steigende Essenteilnahme und auch durch die jährliche Erhöhung der Essenspreise  um 3%. Der städtische Zuschussbedarf sank um 0,12 € auf 0,25 € pro Essen.

Seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes (BuT) für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen im Jahr 2011 steigt dessen Inanspruchnahme kontinuierlich. Die Einnahmen aus BuT betrugen 2017 408.000 €. Berechtigt nach BuT sind Empfänger öffentlicher Leistungen, die bei Nachweis einen verminderten Essenpreis von 1 € zahlen. Der Differenzbetrag wird uns vom Bund erstattet.

Aufgrund anstehender Sanierungsmaßnahmen in der Rathauskantine wurde die Schul- und Kitaverpflegung am 1.5.2017 aus der Rathauskantine in die drei anderen Produktionsküchen verlegt. Dadurch entfallen Synergieeffekte, die sich bisher positiv auf die Kostenentwicklung in der Mitarbeiterverpflegung auswirkten.
Nach der Sanierung der Rathauskantine, wird sich - mit einem gesonderten Qualitätskonzept für die Rathauskantine - die Kostendeckung wieder verbessern.

Die ordentlichen Aufwendungen für die Verwaltung der Küchenbetriebe (FDL, Qualitätsmanagement, Sachbearbeitung sowie Bestellung und Abrechnung der Essengelder) betrugen 2017  0,36 €/Essen.

Ausblick

Wesentliche Veränderungen sind in den Folgejahren in den Personal- und Transportkosten, aber auch bei den Bau- und Sanierungskosten (Investiv/Abschreibungen) zu erwarten.

Der Personalkostenanteil an den ordentlichen Aufwendungen beträgt fast 50%.
Durch die Abschaffung der Entgeltgruppe 1 zum 1.5.2018 (gem. Ratsbeschluss) ist davon auszugehen, dass die Personalkosten 2018 steigen werden. Bei den Küchenbetrieben betraf dies 37 Beschäftige (22 Vollzeitäquivalente).

Der Transportkostenanteil beträgt unverändert 5 % der ordentlichen Aufwendungen, obwohl die Transportkosten absolut um 13 % zum Vorjahr stiegen. Durch Tarifbindung/Mindestlohn und steigender Umweltauflagen ist in den Folgejahren mit höheren Kosten (bis zu 30%) zu rechnen.

Nach derzeitigem Sachstand ist die Sanierung der Rathauskantine in 2020 geplant.

Es ist abzusehen, dass in den Folgejahren Sanierungsmaßnahmen in den Produktionsküche an der IGS-Geismar durchzuführen sind und ein Austausch abgängiger Gar- und Kühltechnik in der Neuen IGS erfolgen wird.

Mit weiter steigenden Essenzahlen in der Schulverpflegung sind an einigen Standorten die die Mensakapazitäten entsprechend anzupassen (insbesondere HGJ/Herman-Nohl-Schule, THG/Hölty, Boni 1).

Dem Ausbau des Ganztagsangebotes wie z. B. an der Neuen IGS in Weende, kann mit neuen Verpflegungskonzepten seitens der Küchenbetriebe begegnet werden. FD 40.3 plant dazu mit der Neuen IGS in Weende ein Pilotprojekt.

In dem kommenden Qualitätsentwicklungskonzept der Küchenbetrieben 2019 werden die Handlungsoptionen mit  Maßnahmen- und Kostenplan dazu aufgeführt.

Wie in den Vorjahren werden die Küchenbetriebe an regionalen und an Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsprojekten des Bundes teilnehmen und sich weiterentwickeln.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sieht zukünftig die DGE-Zertifizierung für alle Anbieter von Schulverpflegung vor. Die Küchenbetriebe arbeiten bereits seit 2008 nach den DGE-Qualitätsstandards. Die abschließende Zertifizierung der Küchenbetriebe wird für die kommenden zwei Jahre geplant.
Die Kosten für die Erstauditierung der vier Produktionsstandorte (IGS / GSG / NIGS / RHK) betragen ca. 4.000 €. Für die nachfolgenden Jahre sind ca. 2.000 € einzuplanen.

Derzeit sind die städtischen Kindertagesstätten und Ganztagsschulen, die durch die Küchenbetriebe versorgt werden von der Umsatzsteuer (19%) befreit. Mögliche Auswirkungen durch Änderungen des Umsatzsteuerrechts ab 2021 werden aktuell im FB 20 geprüft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

XNein

 

siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

 

Wirtschaftlichkeit der Küchenbetriebe – Bericht 2017

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 40.3 Bericht Wirtschaftlichkeit Küchenbetriebe 2017 Stand 17.12.2018 (1023 KB)      
 
 

zurück