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Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStG) wird folgender Straßenabschnitt im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStG gewidmet:
Kommendebreite (südliche Erweiterung)
a) Der Straßenabschnitt in südlicher Richtung von Haus Nr. 30 bis Haus Nr. 40 i. d. Länge von 41 m, Flst. 1920/9 als Gemeindestraße.
b) Stichweg zw. Haus 35 und Haus 40 in südlicher Richtung , Flst. 1920/10 i. d. Länge von 15 m und Treppe und rechts abzweigender Gehweg i. d. Länge von 28 m, Flst. 1920/6 tw. als Gehweg.
c) Zufahrt zum Friedhof, abgehend von der Straße „An der Gerichtslinde“ bis Eingang Friedhof, i.d.Länge von 30 m, Flst. 1989/1 tw. und Flst. 1920/6 tw. einschl. Parkstreifen rechtsseitig, als Gemeindestraße.
Sämtliche Grdst. befinden sich in der Flur 31, Gemarkung Göttingen.
Begründung:
Im Bereich der Kommendebreite wurden die Erschließungsanlagen im Jahr 2018 fertiggestellt; diese sind nunmehr zu widmen.
Finanzielle Auswirkungen:
X Nein / keine
siehe Anlage
Die Widmung hat unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen; die Straße befindet sich in der Unterhaltungslast der Stadt Göttingen. (Ab dem sechsten Jahr der Herstellung beträgt der Unterhaltungsaufwand durchschnittlich ca. 1,65 / qm p.a.; aktuell stehen keine Unterhaltungarabeiten an.)
Anlagen:
1 Lageplan
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