![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion „Kiesseestraße: Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – Mehr Sicherheit für RadfahrerInnen und FußgängerInnen“ kann damit für erledigt erklärt werden. Begründung:
Anlass:
Der Ortsrat Geismar hat für den Haushalt 2016 Mittel i. H. v. 5.000,- EUR für eine Voruntersuchung der Situation für den Radverkehr in der Kiesseestraße angemeldet. Die Verwaltung hat daraufhin einen Gutachter beauftragt, die Bestandssituation zu analysieren und Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Situation (insbesondere vor dem Hintergrund der Erhöhung der Verkehrssicherheit) zu erarbeiten.
Die Ergebnisse des Gutachtens wurden im Ortsrat Geismar am 28.09.2017 und im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 28.11.2017 vorgestellt (Ds. FB61/1425/17).
Die wesentlichen Schlussfolgerungen des Gutachters und der Verwaltung sind nachfolgend zusammengefasst dargestellt: - Die Variante 2a (Ausbau der Kiesseestraße mit beidseitigem Schutzstreifen) wird als Vorzugsvariante empfohlen. Die Kosten hierfür betragen nach grober Kostenschätzung ca. 2,4 Mio. EUR (Planung und Bau). Diese Mittel sind im städtischen Haushalt nicht etatisiert. - Die beiden anderen Varianten (Nr. 1 und Nr. 2b) scheiden aufgrund der auch nach einem Umbau unzureichenden Verhältnisse für Fußgänger und Radfahrer aus. Die Variante 1 (beidseitige Hochbordradwege) entspricht nicht dem Stand der Technik, da dort Mindestbreiten auf längeren Abschnitten unterschritten werden und nur wenige Möglichkeiten geboten werden, Straßenbegleitgrün und Kfz-Stellplätze unterzubringen. Variante 2b führt nur in Teilbereichen zu einer Verbesserung der Verkehrssituation. Der westliche Teil der Kiesseestraße wird hier nicht umgebaut.
Der Ortsrat Geismar hat einen interfraktionellen Antrag gestellt, der in der Sitzung des Ortsrates am 29.11.2018 behandelt wurde (Ds. FB61/1608/18). In der Sitzung des Ortsrates wurden die Ratsfraktionen aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in den städtischen Haushalt 2019/2020 Mittel für Planung und Ausbau der Kiesseestraße einzustellen. Die Verwaltung hat die im Antrag zusätzlich vorgeschlagenen (Klein-)Maßnahmen bewertet und kann einige der Maßnahmen zur Umsetzung empfehlen. Gleichwohl weist die Verwaltung darauf hin, dass mit Umsetzung der (Klein-)Maßnahmen die grundsätzlichen Defizite für den Fuß- und Radverkehr in der Kiesseestraße nicht behoben werden. Nur eine neue Straßenraumaufteilung (und damit verbunden ein Vollausbau der Straße) führt zum Abbau der vorhandenen Defizite.
Der Rat der Stadt hat für den Doppelhaushalt 2019/2020 keine Mittel für den Vollausbau der Kiesseestraße bereitgestellt, sondern für das Jahr 2020 Mittel i.H. v. 240.000,- EUR im Teilergebnishaushalt 66 für die Sanierung der Oberflächen des nicht benutzungspflichtigen Radwegs vorgesehen (Produkt 5410200 Betrieb von Verkehrsflächen, Brücken und Ingenieurbauwerken).
Planung:
Es ist vorgesehen, auf der Nordseite der Kiesseestraße zwischen Stadtstieg und Reinhäuser Landstraße die Oberflächen des Radwegs und des Gehwegs zu sanieren. Falls erforderlich, werden Absenkungen an Einmündungen angepasst. Auf der Südseite sollen die Oberflächen zwischen Reinhäuser Landstraße und Ottostraße sowie Karl-Methe-Straße und Auf dem Paul saniert werden. Absenkungen an den Einmündungen werden auch hier angepasst. Die Sanierung beinhaltet ebenfalls die Erneuerung von Furtmarkierungen an den Einmündungen und Radfahrpiktogramme auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg. Die Planungen werden dem Ortsrat Geismar vorgestellt.
Die Verwaltung möchte zunächst die Erfahrungen mit den markierten Radfahrpiktogrammen auf der Fahrbahn in der Bühlstraße abwarten und nach Vorliegen der Ergebnisse des Forschungsvorhabens voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2019 entscheiden, ob analog zur Bühlstraße auch in der Kiesseestraße Radfahrpiktogramme auf die Fahrbahn markiert werden.
Wie bereits erwähnt, ist die Verwaltung der Ansicht, dass nur mit einem Vollausbau die auftretenden Probleme zwischen den Verkehrsteilnehmern behoben werden können. Ein Vollausbau steht allerdings in Konkurrenz zu anderen Straßenbaumaßnahmen und hat derzeit eine niedrige Priorität. Ein Vollausbau wäre nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen unwirtschaftlich und daher auf absehbare Zeit zurückzustellen. Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Umsetzung aller in der Ortsratssitzung am 29.11.2018 behandelten Kleinmaßnahmen betragen ca. 240.000,- EUR. Die erforderlichen Mittel wurden für den Haushalt 2020 im Teilergebnishaushalt etatisiert.
Anlagen: - Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion - Übersichtsplan „Sofortmaßnahmen“ - Protokollauszug des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 28.11.2017 - Protokollauszug der Ortsratssitzung Geismar am 28.09.2017 - Darstellung der finanziellen Auswirkungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |