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Betreff: Neubau einer Flüchtlingsunterkunft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:50-Fachbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
A. f. Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau
11.12.2018 
19. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau ungeändert beschlossen   
Rat
14.12.2018 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Unterbringung von Geflüchteten wird der Errichtung einer Ersatzwohnanlage in Modulbauweise am Schützenanger mit bis zu 200 Plätzen zugestimmt.

 

  1. Der Rat stellt im Doppelhaushalt 2019/2020 für diese Maßnahme unter der Investitionsnummer 8088005026 “ Bau von Flüchtlingswohnheimen“ die erforderlichen Mittel in Höhe von 6.000.000 € (brutto) bereit. Die am 15.02.2019 zu beschließende Haushaltssatzung 2019/2020 wird diese Investitionsmaßnahme sowie deren Finanzierung beinhalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Voraussetzungen für die abschließende Auftragserteilung zur Errichtung der Unterkunft und für die Mittelbereitstellung im Doppelhaushalt 2019/202  zu schaffen.

 

Begründung:

 

Am 28.05.2018 hat der VA beschlossen, die Gemeinschaftsunterkunft am Anna-Vandenhoeck-Ring zum 30.06.2019 zu schließen. Die Verwaltung hat daraufhin eine Projektgruppe eingerichtet, um die Unterbringung der in der Unterkunft lebenden sowie der noch nach Zuweisungsquote aufzunehmenden Geflüchteten sicherzustellen. Nachstehende Maßnahmen wurden ergriffen:

  1. Erwirkung eines Zuweisungsstopps
  2. Übertragung von 80 Geflüchteten aus der Zuweisungsquote der Stadt auf die Zuweisungsquote des Landkreises Göttingen
  3. Verhandlungen mit 14 niedersächsischen Kommunen über Aufnahme von Geflüchteten aus der Stadt Göttingen
  4. Verhandlungen über den Ankauf von Belegrechten mit sämtlichen Partnern/innen des Göttinger Bündnisses für Wohnen
  5. Intensivierung der Bemühungen um dezentrale Unterbringung von Geflüchteten, u.a.
    • Ankauf von 42 Belegrechten von der SWB
    • Start einer Werbekampagne „Stadt Göttingen sucht Wohnraum“
    • Anmietung von Immobilen vom Privatvermietern
    • Entwicklung eines Konzeptes zur Begleitung und Betreuung von Geflüchteten in dezentralem Wohnraum
  6. Prüfung der Möglichkeit, städtische Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen
  7. Suche nach Flächen mit Baurecht zum Neubau einer Wohnanlage als Ankommenseinrichtung für bis zu 200 Personen
  8. Prüfung der Möglichkeit, zeitnah Baurecht für in Frage kommende städtische Flächen zu schaffen

 

Über die Umsetzung wurde fortlaufend im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Wohnungsbau berichtet. Bis nach den Herbstferien sah es so aus, dass eine Schließung der Einrichtung Anna-Vandenhoeck-Ring zwar ehrgeizig, aber erreichbar wäre. Nunmehr sind aber drei Veränderungen eingetreten, die das Ziel nicht mehr als realistisch erscheinen lassen:

 

  1. Das Land hat eine neue Zuweisungsquote erlassen, nach der die Stadt Göttingen zusätzlich zu der derzeit noch geltenden Quote in Höhe von 265 Personen bis Ende 2019 noch weitere 236 Menschen aufzunehmen hat.
  2. Die Gemeinschaftsunterkunft am Schützenanger mit 100 Plätzen ist abgängig.
  3. Die Verlängerung der Unterkunft auf den Zietenterrassen, deren Nutzungsgenehmigung im August 2020 ausläuft, ist nicht sicher.

 

Daraus ergibt sich nachstehender Platzbedarf:

 

 

Platzbedarf

Zuweisungsquote bis 10/2018

265

Abgabe an Landkreis

-80

Zuweisungsquote bis 12/2019

236

Schließung Anna-Vandenhoeck-Ring

74

Aufgabe Schützenplatz

62

RISIKO Auslaufen Einrichtung Zietenterassen 8/2020

150

Freie Plätze

-80

Nutzung erworbener Belegrechte

-100

Ankauf weiterer Belegrechte

-20

Anmietung von Wohnraum durch die Stadt

-40

Vermittlung in den ersten Wohnungsmarkt

-100

Vermittlung in andere Landkreise

-20

SUMME

347

 

Als Lösung wird vorgeschlagen, kurzfristig eine Ersatzwohnanlage in Modulbauweise am Schützenanger mit bis zu 200 Plätzen zu errichten. Diese soll so gestaltet sein, dass sie als Ankommenseinrichtung genutzt werden kann, d.h. Folgendes ist vorzuhalten:

  • Wohnungsmix aus 1- bis 4-Zimmer-Appartements mit Bad und Küche/Kochnische
  • ume für eine medizinische Versorgung
  • Gemeinschaftsräumlichkeiten
  • scheraum
  • umlichkeiten für Betreiber/Sicherheitsdienst

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Errichtung einer Wohnanlage für bis zu 200 Personen können noch nicht genau ermittelt werden. Eine erste Abschätzung der Kosten hat einen Betrag von 6,0 Mio. Euro (brutto) ergeben.

Um den Vergabevorgang möglichst kurzfristig beginnen zu können, kann der Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019/2020 nicht abgewartet werden. Eine Haushaltsermächtigung im laufenden Haushaltsjahr über eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung oder Mittelbereitstellung kann angesichts des jetzt ausgeschriebenen Investitionsvolumens nicht geschaffen werden. Die Haushaltsermächtigung wird daher erst nach Beschluss über die Haushaltssatzung formell geschaffen werden können. Der hier vorgelegte Beschlussvorschlag soll gleichwohl die Ermächtigung für die Verwaltung darstellen, die Voraussetzungen für die Ausschreibung, die Auftragserteilung und die Finanzierung im Doppelhaushalt zu schaffen. Der Rat muss sich daher über eine sehr konkrete Beschlussfassung selbst binden, diese Mittel letztlich im Investitionsprogramm 2019 bereitzustellen. Hier wird dann auch die Finanzierung – voraussichtlich über eine deutlich erhöhte Kreditermächtigung – dargestellt werden.

 

 

 

 
 

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