![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Begründung:
Am 28.05.2018 hat der VA beschlossen, die Gemeinschaftsunterkunft am Anna-Vandenhoeck-Ring zum 30.06.2019 zu schließen. Die Verwaltung hat daraufhin eine Projektgruppe eingerichtet, um die Unterbringung der in der Unterkunft lebenden sowie der noch nach Zuweisungsquote aufzunehmenden Geflüchteten sicherzustellen. Nachstehende Maßnahmen wurden ergriffen:
Über die Umsetzung wurde fortlaufend im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Wohnungsbau berichtet. Bis nach den Herbstferien sah es so aus, dass eine Schließung der Einrichtung Anna-Vandenhoeck-Ring zwar ehrgeizig, aber erreichbar wäre. Nunmehr sind aber drei Veränderungen eingetreten, die das Ziel nicht mehr als realistisch erscheinen lassen:
Daraus ergibt sich nachstehender Platzbedarf:
Als Lösung wird vorgeschlagen, kurzfristig eine Ersatzwohnanlage in Modulbauweise am Schützenanger mit bis zu 200 Plätzen zu errichten. Diese soll so gestaltet sein, dass sie als Ankommenseinrichtung genutzt werden kann, d.h. Folgendes ist vorzuhalten:
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Errichtung einer Wohnanlage für bis zu 200 Personen können noch nicht genau ermittelt werden. Eine erste Abschätzung der Kosten hat einen Betrag von 6,0 Mio. Euro (brutto) ergeben. Um den Vergabevorgang möglichst kurzfristig beginnen zu können, kann der Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019/2020 nicht abgewartet werden. Eine Haushaltsermächtigung im laufenden Haushaltsjahr über eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung oder Mittelbereitstellung kann angesichts des jetzt ausgeschriebenen Investitionsvolumens nicht geschaffen werden. Die Haushaltsermächtigung wird daher erst nach Beschluss über die Haushaltssatzung formell geschaffen werden können. Der hier vorgelegte Beschlussvorschlag soll gleichwohl die Ermächtigung für die Verwaltung darstellen, die Voraussetzungen für die Ausschreibung, die Auftragserteilung und die Finanzierung im Doppelhaushalt zu schaffen. Der Rat muss sich daher über eine sehr konkrete Beschlussfassung selbst binden, diese Mittel letztlich im Investitionsprogramm 2019 bereitzustellen. Hier wird dann auch die Finanzierung – voraussichtlich über eine deutlich erhöhte Kreditermächtigung – dargestellt werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |