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Betreff: Sachstandsbericht und Ausweitung der Ehrenamtskarte
(Antrag der CDU-Fraktion zur Sitzung des Rates am 12.9.2018)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:01-Referat der Oberbürgermeisters -01.7-Repräsentation und Internationale Beziehungen   
Beratungsfolge:
A. f. Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau
11.12.2018 
19. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau nimmt den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis.

Sachstandsbericht zur Ehrenamtskarte

 

1. Grundsätzliches

Die Stadt Göttingen hat sich ab Frühjahr 2011 an der E-Card beteiligt, nachdem nach anfänglicher Zurückhaltung im Land eine steigende  Akzeptanz festzustellen war und sich andere niedersächsische Kommunen nach und nach dem Projekt anschlossen (7 Kommunen von 77 beteiligen sich bis heute nicht). Bis zum Stichtag 1.1.2018 sind insgesamt ca. 19.300 Karten ausgegeben worden, 8.300 Karten waren zu dem Zeitpunkt aktiv. Am stärksten fragen Ehrenamtliche aus den Bereichen Soziales, Senioren und Jugend (inkl. Jugendfeuerwehren) die Karte nach.

In Göttingen sind seit der Einführung 423 Karten ausgegeben worden und 174 Verlängerungen wurden seit 2014 bewilligt.

 

2. Bedingungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte

Die/der Ehrenamtliche muss in der Stadt Göttingen

  • mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr
  • ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht,
  • seit mindestens drei Jahren in einer Organisation für das Gemeinwohl tätig sein und auch weiterhin tätig sein wollen (hierzu wird momentan diskutiert, die 3-Jahres-Frist auf evtl. 2 Jahre zu reduzieren). Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe müssen seit Bestehen der entsprechenden Organisation tätig sein.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist von einer Institution zu bestätigen.

 

3. Vergünstigungen

InhaberInnen der Ehrenamtskarte können landesweit sowie auch in Bremen in den Genuss der Vergünstigungen gelangen. In Niedersachsen und Bremen beteiligen sich momentan ca. 1.600 Stellen, die Vergünstigungen anbieten.

 

Anfangs hatten sich 11 Vergünstiger in der Stadt Göttingen beteiligt, inzwischen konnte die Zahl verdoppelt werden. Etwa 1/4 der Göttinger Vergünstiger sind Abteilungen/Einheiten der Stadtverwaltung.

Ab 2014 wurden nahezu jährlich zwischen 18 und 29 potentielle Göttinger Betriebe, Organisationen o. dgl. schriftlich gebeten, die Ehrenamtskarte durch Gewährung von Vergünstigungen zu unterstützen. Nur 1 bis 3 positive Rückläufer waren jeweils zu verzeichnen. Es ist also festzustellen, dass es an der Beteiligungsbereitschaft mangelt – so im Übrigen auch die Erfahrungen aus anderen Kommunen.

 

Versuche, Eigengesellschaften zur Beteiligung zu bewegen, sind weitgehend erfolglos verlaufen. Hier wurde meist das Argument angeführt, dass es sich um Betriebe mit einem hohen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt handelt, von denen politisch erwartet werde, das Defizit so gering wie möglich zu halten. Gewährte man Vergünstigungen, so koste das Geld. Man würde sehr gern das Ehrenamt unterstützen, könne dies aber nur, wenn ein finanzieller Ausgleich durch erhöhte Haushaltsmittel erfolgen würde.

Es ist in der Tat schwierig abzuschätzen, welche Kosten durch in Anspruch genommene Vergünstigungen, z. B. bei den Bäderbetrieben, im Jahr verursachen würden. Es ist davon auszugehen, dass vergünstigte Eintrittsgelder in Frei- und Hallenbädern oft in Anspruch genommen werden, der Preisnachlass beim Besuch des Deutschen oder des Jungen Theaters (10 %) hingegen seltener (= geringere Kosten).

4. Werbung für die Ehrenamtskarte

Die Erfahrung zeigt, dass das Instrument der Ehrenamtskarte in Kreisen der Freiwilligen grundsätzlich bekannt ist. Oft wird aber das Argument angeführt, dass die Art der Vergünstigungen bzw. die damit verbundenen Vorteile nicht sehr attraktiv seien. Dabei wird aber übersehen, dass landesweit Vergünstigungen genutzt werden können. Dennoch ist es wichtig, interessante örtliche Vergünstiger zu haben. Diesbezüglich war die Bereitschaft in Göttingen bisher, wie bereits erwähnt, nicht sehr hoch. Deshalb ist vorgesehen, noch in diesem Jahr bei der GoesF, den GEB, den GÖVB, dem GSO, der Händel-Gesellschaft sowie bei Pro City nachzufragen, ob eine Bereitschaft für die Gewährung von Vergünstigungen besteht und ggf. zu welchen (finanziellen) Bedingungen dieses machbar wäre.

 

Unter den ehrenamtlichen FlüchtlingshelferInnen sind bislang nur wenige, die eine Ehrenamtskarte beantragt haben. Das liegt vermutlich zum einen daran, dass die erforderliche Zeit von 5 Std./Woche bzw. 250 Std./Jahr nicht erreicht wird. Zum anderen ist die Voraussetzung, mindestens seit 3 Jahren ehrenamtlich tätig sein zu müssen, erst in diesem Jahr für diesen Bereich entfallen. Über den Kreis der unterschiedlichen Ehrenamtskoodinatoren in der Flüchtlingshilfe wird die Möglichkeit auch genutzt, auf die Ehrenamtskarte hinzuweisen und dafür zu werben. Bei den Sitzungen der Runden Tische und den Koodinatorentreffen wird das Thema ebenfalls angesprochen.

 

Auf der Homepage der Stadt Göttingen wird die Ehrenamtskarte seit der Einführung 2011 beworben. Hier kann auch der Antrag heruntergeladen werden. Wie über dieses Medium eine intensivere Bewerbung möglich sein kann, wird gemeinsam mit dem Referat für Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet ebenso wie die Frage, wie die sozialen Netzwerke eingebunden werden können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Anlagen:

 

Antrag der CDU-Fraktion zur Ratssitzung am 12.9.2018

Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung am 12.9.2018

Liste der Vergünstiger Stadt und Landkreis Göttingen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich CDU-12-09-2018-Ehrenamtskarte (174 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Ratsbeschluss_Auszug-TOP_8-Rat12-09-2018 (78 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Liste der Vergünstigungen (97 KB)      
 
 

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