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Betreff: 2. Nachtrag zur Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage SmartDoc
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
27.11.2018 
18. öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
14.12.2018 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Dem 2. Nachtrag zu Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke für bestimmte Teile des Stadtgebietes vom 13.12.2013 wird zugestimmt.

Begründung:  

 

Nach § 96 Abs. 4 Niedersächsisches Wassergesetz und § 5 Abs. 3 der Satzung der Stadt Göttingen über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) werden die Nutzungsberechtigten der Grundstücke, für die keine Anschlussmöglichkeit an die zentrale Abwasseranlage besteht, für 15 Jahre beginnend mit der Errichtung oder wesentlichen Änderung der Anlage vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit.

 

In § 3 Abs.1 ist der Fristbeginn für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang unrichtig da sich die Frist mit jeder Änderung der Satzung wieder um 15 Jahre verlängern würde.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

Anlage:

 

Anlage 1:2. Nachtrag zur Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage-1_2.Nachtrag (16 KB)      
 
 

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