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Betreff: 2. Nachtrag zur Satzung über die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16.12.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage SmartDoc
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
27.11.2018 
18. öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste (offen)   
Rat Entscheidung
14.12.2018 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Nachtrag zur Satzung über die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16.12.2016 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Begründung:

 

Zu 1..

Die vorgenommenen Änderungen beinhalten im Wesentlichen redaktionelle Korrekturen.

So ist aufgrund der Fusion der Landkreise 2016 der Landkreis Osterode im Landkreis Göttingen aufgegangen, so dass die Bezeichnung „Landkreis Osterode“ in § 1 Abs. 3 geändert wird in „Landkreis Göttingen“.

 

Zu 2.+3.:

In § 17 Abs. 1 war nicht ausreichend deutlich dargestellt, dass Papiertonnen mit einem Fassungsvermögen von 1.100 Liter nur 14-täglich entleert werden.

 

Zu 4.:

Der unbestimmte Rechtsbegriff „rechtzeitig“ wurde ersetzt durch eindeutige Definition einer genauen Zeitangabe, hier 6°° Uhr.

 

Zu 5.-8.:

In der Anlage 1 wurden einige technische Ergänzungen und Korrekturen eingefügt, die die Verfahrensweisen bei der Entsorgung und die Entsorgungswege betreffen.

 

Zu 9.:

Dämmmaterial, das Asbest enthält, wurde neu in den Annahmekatalog der Abfallarten aufgenommen.
Für andere Dämmmaterialien und asbesthaltige Baustoffe wurde die Entsorgungspflicht auf bestimmte Stoffe, nämlich künstliche Mineralfasern und Holz / Holzwerkstoffe bzw. Asbestzement und mineralische Baustoffe beschränkt. Damit sind beispielsweise HBCD-haltige Styrodur-Dämmplatten von der Entsorgung ausgeschlossen, da wir hierfür nach wie vor keinen verlässlichen Entsorgungsweg anbieten können.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

Anlage:

 

Anlage 1:2. Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abfallwirtschaftssatzung-2019_Allris-Anlage-1 (310 KB)      
 
 

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