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Beschlussvorschlag:
Der 2. Nachtrag zur Satzung über die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16.12.2016 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung:
Zu 1.. Die vorgenommenen Änderungen beinhalten im Wesentlichen redaktionelle Korrekturen. So ist aufgrund der Fusion der Landkreise 2016 der Landkreis Osterode im Landkreis Göttingen aufgegangen, so dass die Bezeichnung „Landkreis Osterode“ in § 1 Abs. 3 geändert wird in „Landkreis Göttingen“.
Zu 2.+3.: In § 17 Abs. 1 war nicht ausreichend deutlich dargestellt, dass Papiertonnen mit einem Fassungsvermögen von 1.100 Liter nur 14-täglich entleert werden.
Zu 4.: Der unbestimmte Rechtsbegriff „rechtzeitig“ wurde ersetzt durch eindeutige Definition einer genauen Zeitangabe, hier 6°° Uhr.
Zu 5.-8.: In der Anlage 1 wurden einige technische Ergänzungen und Korrekturen eingefügt, die die Verfahrensweisen bei der Entsorgung und die Entsorgungswege betreffen.
Zu 9.: Dämmmaterial, das Asbest enthält, wurde neu in den Annahmekatalog der Abfallarten aufgenommen. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Anlage 1:2. Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung
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