![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Göttingen in der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen am20.12.2018 werden beauftragt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
Davon entfällt auf den/die: Landkreis Göttingen, Abfallwirtschaft Osterode am Harz 3.283.845,79 €, Landkreis Northeim 4.792.715,30 €, Landkreis Göttingen, Abfallwirtschaft Göttingen 4.800.854,40 €, Stadt Göttingen 4.787.483,91 €.
Begründung:
Zu 1. und 2.: Der Abfallzweckverband (AZV) erhebt die Umlage gemäß § 16 der Verbandsordnung. Der Betriebsabschluss 2017 und die endgültige Festsetzung der Umlage für das Jahr 2017 sind der Anlage 1 zu entnehmen. Beides entspricht der Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung am 20.12.2018 in derselben Höhe. Der Beirat des Abfallzweckverbandes wurde beteiligt und hat keine Bedenken erhoben.
Zu 3. – 4.: Zu den Planungsunterlagen der Behandlungskosten 2019, des Wirtschaftsplanes 2019 sowie der Haushaltssatzung 2019 wird auf die beigefügte Beschlussvorlage an die Verbandsversammlung verwiesen, Anlage 2. Der Beirat des Abfallzweckverbandes wurde beteiligt und hat keine Bedenken erhoben.
Zu 5.: Siehe Begründung lt. Beschlussvorlage an die Verbandsversammlung 20.12.2018, Anlage 3.
Zu 6. – 9.: Für die Wirtschaftsführung des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen gelten die Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entsprechend. Die Wirtschaftsführung hat auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung und anderer prüfungspflichtiger Einrichtungen zu erfolgen.
Die Verbandsversammlung beschließt gem. § 8 Ziff. 7 der Verbandsordnung in Verbindung mit § 33 Niedersächsische Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Verbandsgeschäftsführung und die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes. Auf die Beschlussvorlage an die Verbandsversammlung am 20.12.2018 wird Bezug genommen, Anlagen 4a - g.
Der Bestätigungsvermerk des Fachbereiches VIII – Rechnungsprüfung - des Landkreises Northeim erfolgte mit Datum vom 26.10.2018.
Der Beirat wurde beteiligt und hat keine Bedenken erhoben.
Zu 10.: Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, dem Bewertungsgutachten der der NSI Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH aus Braunschweig zu folgen und Anpassungen von tariflichen Leistugen bei verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beschließen.
Die Personalangelegenheiten unterliegen aus Datenschutzgründen der Vertraulichkeit. Den Vertretungen der Stadt Göttingen liegt die konkrete Beschlussvorlage an die Verbandsversammlung zur Sitzung am 20.12.2018 mit den einzelnen Beschlussvorschlägen vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Göttingen wurden für 2017 Abschläge in Höhe von 4.772.029,56 € geleistet. Die Umlage für 2017 wurde auf 4.787.483,91€ festgesetzt, so dass daraus eine Nachzahlung in Höhe von 15.454,35 € folgt. Die Aufwendungen für die Leistungen des Abfallzweckverbandes sind in der Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe enthalten.
Anlagen:
b) Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 26.10.18, c) Bilanz 2017, GuV zum 31.12.2017, d) Gewinn- u. Verlustrechnung zum 31.12.2017, e) Anhang 2017, f) Lagebericht 2017 und g) Kurzübersicht Mengenmehrjahresvergleich wesentlicher Kennzahlen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |