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Betreff: Interfraktioneller Antrag der Grünen-/WGH-/CDU- und SPD-Ortsratsfraktion betr. "Schaffung von Voraussetzungen für eine Bebauung des ehem. Forstamtsgeländes"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Herberhausen Kenntnisnahme
12.02.2019 
14. öffentliche Sitzung des Ortsrates Herberhausen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Einer erneuten Beratung im Ortsrat Herberhausen bedarf es nicht.

Stellungnahme der Verwaltung: 

 

Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Voraussetzungen für eine baldmögliche Bebauung des ehemaligen Forstamtsgeländes zu schaffen.

 

Das Grundstück des ehemaligen Stadtforstamtes liegt mit einer Größe von ca. 0,5 ha in zentraler Lage von Herberhausen. Mit dem Auszug des Stadtforstamtes wird das Gebäude zurzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Wie das Forsthaus künftig genutzt werden soll, muss noch verwaltungsintern mit den zuständigen Dezernaten und Fachbereichen geklärt werden.

 

Das Grundstück des Stadtforstamtes befindet sich in einem Bereich, der in dem rechtskräftige Bebauungsplan Herberhausen Nr. 106 „Alte Ortslage“ als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt ist. Auf die Festsetzung einer Zweckbestimmung wurde verzichtet. Zu der Gemeinbedarfsfläche gehören außerdem das südlich angrenzende Kirchengrundstück und das Grundstück mit dem Kindergarten auf der gegenüberliegenden Straßenseite zwischen Pfarrweg und Im Beeke.

 

Für weitere soziale, kirchliche, kulturelle oder sonstige Nutzungen, die unter den Begriff Gemeinbedarf fallen, gibt es in Herberhausen weder gegenwärtig noch auf absehbare Zeit Bedarf. Gleichzeitig bietet die zentral im Ortskern von Herberhausen gelegene Fläche Entwicklungs- und Nachverdichtungspotentiale, die mittelfristig genutzt werden sollten. Die Flächen eignen sich auch für den Wohnungsbau. In welchem Umfang an dem Standort in Herberhausen neue Wohnungen entstehen können, hängt von der städtebaulichen Konzeption ab. Das Grundstück weist einen hohen Baumbestand aus. Der Erhalt von Bäumen wäre mit einer flächenintentsive Nutzung nicht vereinbar. Der Vorschlag des Ortsrates, das Grundstück durch eine fußläufige Verbindung als Verlängerung des Eckenbornweges zu teilen und den nördliche Teil bauliche zu entwickeln, während das ehemalige Fortshaus im südlichen Bereich erhalten und umgenutzt wird, könnte hier einbezogen werden.

 

Voraussetzung für eine Bebauung ist die Durchführung eines förmlichen Verfahrens. Um das Grundstück entsprechend nutzen zu können, muss der Bebauungsplan in diesem Teilbereich geändert werden. Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Im Rahmen des Verfahrens wird über die künftige Bebauungsdichte, Bautypologien, Wegeführung sowie wie über den Erhalt von Bäumen abschließend entschieden.

 

Neben den Bebauungsplanverfahren, die gegenwärtig betreut werden, gibt es eine Vielzahl an Planverfahren, die wegen der Anzahl an zusätzlichen Wohneinheiten eine höhere Priorität haben und vorrangig behandelt werden sollen. Mit dem Änderungsverfahren für das Forstamtsgrundstück kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt begonnen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

 

-          Antrag der Grünen- / WGH- / CDU- und SPD-Fraktion im Ortsteil Herberhausen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag_OR Herberhausen betr. Fortsamtsgelände (52 KB)      
 
 

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