![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der 4. Nachtrag zur Entgeltordnung der Stadt Göttingen für die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung vom 12.12.2014 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Entgeltberechnung 2019 werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung:
Für die Einleitung von Grundwasser aus Grundwassersanierungen und aus Grundwasserabsenkungen sowie für die Einleitung von ständig vorgereinigtem (nicht verschmutztem) Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen werden seit 2014 Entgelte erhoben. Hierbei handelt es sich um einrichtungsfremde Leistungen.
Für einrichtungsfremde Leistungen der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung können systembedingt keine Gebühren erhoben werden. Insofern ist die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung in einer Entgeltordnung zu regeln.
Höhe der Entgelte (Ergebnis der Entgeltberechnung): Die Entgeltberechnung 2019 für die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung führt zu folgenden Ergebnissen:
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die vorgeschlagenen Entgelte werden die Kosten der Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen gedeckt. Anlagen:
Anlage 1: 4. Nachtrag zur Entgeltordnung der Stadt Göttingen für die Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung vom 12.12.2014
Anlage 2:Erläuterungen zur Entgeltberechnung 2019
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |