![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Stellungnahme der Verwaltung:
Jeder einzelne Hundekottütenautomat kostet in der Anschaffung und Unterhaltung im ersten Jahr 450 € und in den Folgejahren jeweils 100 € Unterhaltungskosten (Personalkosten zur Bestückung und Materialkosten der Tüten). Diese Mittel sollen in Göttingen nicht aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt werden.
Die Haltung eines Hundes ist eine individuelle private Entscheidung und beinhaltet das Umsorgen des Hundes in jeder Hinsicht. Grundsätzlich ist in Göttingen jeder Hundebesitzer zur Beseitigung der Hundehinterlassenschaften seines Tieres verpflichtet. Siehe „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Göttingen“, § 12 Tiere Absatz (4).
Das Behältnis hierfür ist vom Hundebesitzer privat zu erwerben und mitzuführen. Die Entsorgung kann in den nächsten öffentlichen Abfalleimer erfolgen – auch auf Spielplätzen - oder Zuhause in die eigene Abfalltonne.
Anlagen:
- Antrag der SPD-Ortsratsfraktion zur Sitzung des Ortsrates Roringen am 20.09.2018 „Aufstellung von Hündetütenspender im Bereich Roringen Rundwanderweg bzw. Bratental“ - Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Ortsrates Roringen am 20.09.2018
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |