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Betreff: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung, die Übertragung der Reinigungspflicht und die Erhebung von Gebühren in der Stadt Göttingen (Straßenreinigungsgebührensatzung);
Gebührenkalkulationen 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage SmartDoc
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
27.11.2018 
18. öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste (offen)   
Rat Entscheidung
14.12.2018 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2019 (Straßenreinigung Sommerdienst + Winterdienst) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Gebührenentwicklung 2019:

Die Gebührenbedarfsrechnungen 2019 für die Straßenreinigung führen zu folgenden Ergebnissen:

  1. Gebührensätze für den Sommerdienst

Die jährliche Straßenreinigungsgebühr für den Sommerdienst beträgt ab 01.01.2019 je Meter Frontlänge in der

Reinigungs-
klasse

Anzahl der wöchentlichen Reinigungen

Gebühr
2019

Gebühr
Vorjahr 2018


Veränderung

I

1 x

4,13

4,13

0,00

II

2 x

8,26

8,26

0,00

III

3 x

12,39

12,39

0,00

IV

7 x

28,91

28,91

0,00

Die Anzahl der Reinigungsklassen bleibt unverändert.

  1.   Gebührensätze für den Winterdienst

Die jährliche Straßenreinigungsgebühr für den Winterdienst beträgt ab 01.01.2019 je Meter Frontlänge in der

Winterdienst-
klasse

2019:
Faktor nach Einsatzhäufigkeit

Gebühr
2019

Gebühr
Vorjahr
2018


Veränderung

A

7,6

0,60

0,55

0,05 € / +9,1 %

B

3,6

0,28

0,42

- 0,14 € / - 33,3%

C

1,0

0,08

0,08

0,00 €  /  0,0%

Die Anzahl der Winterdienstklassen bleibt gegenüber 2018 unverändert.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die vorgeschlagenen Gebührensätze werden die Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt.

 

Die durch den städtischen Haushalt zu tragenden Kosten betragen, bezogen auf das Jahr 2019 (gerundet):

Anlagen:

 

Anlage 1:2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung

 

Anlage 2:Erläuterungen zur Kalkulation 2019:

  • Straßenreinigung – Sommerdienst
  • Straßenreinigung - Winterdienst
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich StrR-Geb-2019_Allris-Anlage-1_Satzungsänderungen (49 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich StrR-Geb-2019_Allris-Anlage-2_Gebührenbedarfsrechnung (1938 KB)      
 
 

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