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Beschlussvorschlag:
Die 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2019 (Straßenreinigung Sommerdienst + Winterdienst) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung:
Gebührenentwicklung 2019: Die Gebührenbedarfsrechnungen 2019 für die Straßenreinigung führen zu folgenden Ergebnissen:
Die jährliche Straßenreinigungsgebühr für den Sommerdienst beträgt ab 01.01.2019 je Meter Frontlänge in der
Die Anzahl der Reinigungsklassen bleibt unverändert.
Die jährliche Straßenreinigungsgebühr für den Winterdienst beträgt ab 01.01.2019 je Meter Frontlänge in der
Die Anzahl der Winterdienstklassen bleibt gegenüber 2018 unverändert. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die vorgeschlagenen Gebührensätze werden die Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt.
Die durch den städtischen Haushalt zu tragenden Kosten betragen, bezogen auf das Jahr 2019 (gerundet): Anlagen:
Anlage 1:2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
Anlage 2:Erläuterungen zur Kalkulation 2019:
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