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Beschlussvorschlag:
Die Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen vom 06.12.1985 in der Fassung des 11. Nachtrags bleibt unverändert.
Die als Anlage beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2019 (Grundstücksabwasseranlagen) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung:
Die Gebührenbedarfsrechnung 2019 für Grundstücksabwasseranlagen führt gegenüber dem Vorjahr zu unveränderten Gebühren.
Die Gebühr beträgt unverändert 42,90 €/cbm. Finanzielle Auswirkungen:
Durch den vorgeschlagenen Gebührensatz werden die Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt. Anlagen:
Anlage 1:Erläuterung zur Kalkulation 2019 Grundstücksabwasseranlagen
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