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Beschlussvorschlag:
Begründung:
Durch die Beitragsfreiheit gem. § 21 KiTaG entfallen den freien Trägern von Kindertagesstätten Elternbeiträge für die Kinder, welche das dritte Lebensjahr vollendet haben. Gleichwohl erhalten die Träger erhöhte Finanzhilfezahlungen des Landes. Diese Minder- bzw. Mehreinnahmen sowie weitere Veränderungen zu dem Vorjahr wurden in den neuen Kalkulationen dargestellt.
Zu 1: Die AWO Göttingen gGmbH eröffnete zum 01.12.2018 die „Sartorius-Kita“ als eine weitere betriebsnahe Einrichtung mit vorläufig zwei Krippengruppen. Zum 01.08.2019 wird zudem eine altersübergreifende Gruppe den Betrieb aufnehmen.
Die Budgets der AWO Göttingen gGmbH belaufen sich 2019 auf:
Zu 2: Die Budgets der ASC Kinderbetreuungs- gGmbH liegen aufgrund gestiegener Personalkosten über den Budgets des Vorjahres.
Die Budgets der ASC Kinderbetreuungs- gGmbH belaufen sich 2019 auf:
Zu 3: Dem Studentenwerk Göttingen steht ein deutlich höheres Budget zu. Dies ist auf die vom Träger irrtümlich zu hoch angesetzte Finanzhilfe sowie auf höhere Personalkosten zurückzuführen.
Das Budget des Studentenwerks Göttingen beläuft sich 2019 auf:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Der Betriebskostenzuschuss der Sartorius-Kita ist im Haushalt 2019 eingeplant. Die restlichen Mehraufwendungen sind ebenfalls, bei Auflösung einer gebildeten Rückstellung, durch den Haushalt 2019 gedeckt.
Zu 1:
Die Mehraufwendungen entstehen hauptsächlich durch höhere Personalkosten (u. a. leichte Aufstockung der Stunden im Rahmen des KiTaG zzgl. 13 % Vertretung) sowie durch die Inbetriebnahme der Sartorius-Kita.
Zu 2:
Die Mehraufwendungen resultieren hauptsächlich aus den höheren Personalkosten gegenüber der Vorschaukalkulation 2018. Die dort kalkulierten Personalkosten lagen deutlich unter den tatsächlichen Personalkosten des Jahres. Das Besserstellungsverbot wurde mit Vorlage der Kalkulationen 2019 geprüft. Die Personalkosten des Trägers liegen weiterhin unter den möglichen Entgelten nach TVöD SuE.
Zu 3:
In der Kalkulation 2018 wurde seitens des Trägers eine zu hohe Finanzhilfe eingestellt. Für 2019 wurde die Berechnung der Finanzhilfe korrigiert, weshalb es zu einem höheren Budget kommt. Zudem beschäftigt der Träger im Vergleich zum Vorjahr mehr Personal (weiterhin im Rahmen des KiTaG zzgl. 13 % Vertretung). Anlagen:
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