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Beschlussvorschlag:
Der 6. Nachtrag zur Kanalbenutzungsgebührensatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Die als Anlage beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2019 (Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Änderung „fest und frostsicher in das Leitungssystem einzubauen und durch die Stadt Göttingen abzunehmen und zu verplomben“ ist erforderlich, um die abzusetzende Wassermenge nachweislich (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4) zu ermitteln. Ohne den Einbau inklusive der Verplombung könnten die Mengenmesser auch an anderer Stelle eingebaut werden und zu hohe/falsche Zählerstände angeben.
Die Gebührenbedarfsrechnungen 2019 für die Schmutz- und Niederschlagswasser-beseitigung führen zu folgenden Ergebnissen:
- unverändert –
- unverändert – Finanzielle Auswirkungen:
Verwaltungskosteneinnahmen: Pro Abnahme der Zählerinstallation 54,00 Euro Rechtsgrundlage: Verwaltungskostensatzung, Kostentarif 1, Tarif-Nummer: 7 Anlagen:
Anlage 1:6. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Göttingen (Kanalbenutzungsgebührensatzung)
Anlage 2:Erläuterungen zur Kalkulation 2019
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