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Betreff: 6. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Göttingen (Kanalbenutzungsgebührensatzung) vom 10.12.2010;
Gebührenkalkulationen 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage SmartDoc
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
27.11.2018 
18. öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
14.12.2018 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Satzungsänderungen

Der 6. Nachtrag zur Kanalbenutzungsgebührensatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

  1. Gebührenbedarfsrechnungen

Die als Anlage beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2019 (Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

  1. Redaktionelle Satzungsänderungen § 2 Abs. 1 Nr. 4

 

Die Änderung „fest und frostsicher in das Leitungssystem einzubauen und durch die Stadt Göttingen abzunehmen und zu verplomben“ ist erforderlich, um die abzusetzende Wassermenge nachweislich (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4) zu ermitteln. Ohne den Einbau inklusive der Verplombung könnten die Mengenmesser auch an anderer Stelle eingebaut werden und zu hohe/falsche Zählerstände angeben.

 

 

  1. Gebührenbedarfsrechnung

 

Die Gebührenbedarfsrechnungen 2019 für die Schmutz- und Niederschlagswasser-beseitigung führen zu folgenden Ergebnissen:

 

  • Schmutzwasserbeseitigung 2,34 €/cbm (Vorjahr: 2,34 €/cbm)

- unverändert –

 

  • Niederschlagswasserbeseitigung   0,57 €/qm (Vorjahr:   0,57 €/qm)

- unverändert –

Finanzielle Auswirkungen:

 

Verwaltungskosteneinnahmen:  Pro Abnahme der Zählerinstallation 54,00 Euro
(18,00 Euro pro ½ Arbeitsstunde) ab 01.01.2019.

Rechtsgrundlage: Verwaltungskostensatzung, Kostentarif 1, Tarif-Nummer: 7
(18 – 34,50 Euro/halbe Arbeitsstunde).

Anlagen:

 

Anlage 1:6. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Göttingen (Kanalbenutzungsgebührensatzung)

 

Anlage 2:Erläuterungen zur Kalkulation 2019

  • Schmutzwasserbeseitigung
  • Niederschlagswasserbeseitigung
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kalk-KBG-2019_Allris-Anlage-1_Satzungsänderungen (338 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Kalk-KBG-2019_Allris-Anlage-2_Kalkulationen (4168 KB)      
 
 

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