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Betreff: 2. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung vom 16.12.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage SmartDoc
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
27.11.2018 
18. öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste (offen)   
Rat Entscheidung
14.12.2018 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Nachtrag zur Abfallgebührensatzung vom 16.12.2016 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Die als Anlage 2 beigefügten Erläuterungen zur Kalkulation 2019 (Abfallentsorgung, BVA Königsbühl) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Die Gebührenbedarfsrechnungen führen zu folgenden Ergebnissen:

 

Erläuterungen zur Gebührenentwicklung:

 

Die Gebührenanpassung für Restabfallbehälter und Biotonnen ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass höhere Kosten für die Behandlung der Abfälle an den Abfallzweckverband (170 TEUR) zu zahlen sind, die Erlöse aus dem Verkauf des Altpapiers rückläufig sind (215 TEUR) und höhere Gebäudekosten (87 TEUR) erwartet werden. Darüber hinaus werden für die Umlegung des Bruchweggrabens Deponie Geismar gemäß §ˆ12 Abs. 2 Satz 3 NAbfG 530 TEUR eingestellt (Erhöhung des Gebührenbedarfs um ca. 3,6ˆ% des Gebührenbedarfs).

 

Ursächlich für die Gebührenanpassung für längere Transportwege sowie für die Aufstellung, Einziehung und Austausch von Abfallbehältern sind aufgrund der Tarifentwicklung höhere Personalkosten.

 

Die Anpassung der Entsorgungsgebühren für Anlieferungen zur MBA Südniedersachsen berücksichtigt höhere Kosten beim Abfallzweckverband.

 

Die Anpassung der Entsorgungsgebühren für Anlieferungen zu den vom Landkreis Göttingen betriebenen Deponien Breitenberg und Dransfeld berücksichtigt die an den Landkreis Göttingen zu zahlenden höheren Ablagerungskosten.

 

Die Anpassung der Containergebühren berücksichtigt neben höheren Personalkosten auch höhere allgemeine Fuhrparkkosten.

 

Die Gebühren für die Anlieferung mineralischer Bauabfälle zur BVA Königsbühl können als Ergebnis der Gebührenbedarfsrechnung unverändert bleiben.

 

 

Erläuterung zu den Satzungsänderungen:

 

Zu 1.:

Die Änderungen sind redaktioneller Art.

So ist aufgrund der Fusion der Landkreise 2016 der Landkreis Osterode/Harz im Landkreis Göttingen aufgegangen, so dass die Bezeichnung „Landkreis Osterode“ in § 1 geändert wird in „Landkreis Göttingen“. Die offizielle Bezeichnung der Kreismülldeponie Hattorf lautet Entsorgungsanlage Hattorf (EAH).

 

Zu 2.:

  • § 2 Abs. 2, 3 und 4  Gebührensätze für Restabfallbehälter, Biotonnen und Saison-Biotonnen:     Die Gebühren erhöhen sich um ca. 9,9%.

Zu 3.:

  • Die Gebühren für längere Transportwege von Abfallbehältern über 15 m (§ 3 Abs. 1) erhöhen sich um ca. 5,5%.
  • Die Gebühren für Sonderentleerungen (§ 3 Abs. 2 und 3) erhöhen sich um ca. 9,9%.
  • Die Gebühren für die Aufstellung, die Einziehung und den Austausch von Abfallbehältern erhöhen sich um ca. 5,3 - 5,7%.
  • Die Gebühren für mit mechanisch verdichteten Abfällen gefüllte Abfallbehälter (§ 3 Abs.ˆ6) erhöhen sich um ca. 9,9%.
  • Die Gebühren für Abfall- und Laubsäcke (§ 3 Abs. 10) erhöhen sich um 0,50 €.

 

Zu 4.:

Die Gebühren für die Containerabfuhr (§ 4) erhöhen sich, da die weitere Transport­ent­fern­ung – und damit höhere Kosten - zur EAB anstelle der EAD, die nur noch in geringem Umfang Abfälle aus der Stadt Göttingen aufnimmt, berücksichtigt werden musste.

Die Gebühren für Container über 15 m³ wurden außerdem neu nach 3 Größenklassen gestaffelt, da die Anzahl und Nutzung dieser Größen auch deutlich zugenommen hat.

 

Zu 5.:

  • Die Gebühren für die Anlieferung von Abfällen auf den Deponien des Landkreises Göttingen (§ 5 Abs. 1) erhöhen sich um ca. 19 %.
  • Die Gebühren für die Anlieferung von Abfällen auf der MBA Südniedersachsen ˆ5ˆAbs.2) erhöhen sich um ca. 2,3%.

 

Die Gebühren für die Anlieferung von Abfällen auf der BVA Königsbühl (§ 6) bleiben stabil.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die vorgeschlagenen Gebührensätze werden die Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt.

Anlagen:

 

Anlage 1: 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallgebührensatzung)

 

Anlage 2: Erläuterungen zur Kalkulation 2019

  • Abfallentsorgung
  • BVA Königsbühl
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kalk-Abfall-2019_Allris-Anlage-1_Satzungsänderungen (343 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Kalk-Abfall-2019_Allris-Anlage-2_Kalkulationen (2978 KB)      
 
 

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