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Beschlussvorschlag:
Der Rat möge beschließen:
Dem in der Anlage beigefügten Entwurf der „Leitlinien für die Arbeit in der Ortsheimatpflege“ wird zugestimmt.
Die Leitlinien treten am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Göttingen in Kraft. Begründung:
Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 4. Mai 1979 u.a. beschlossen, in den 12 Ortsteilen der Stadt Göttingen Ortsheimatpfleger/innen für die ebenfalls in dieser Sitzung katalogisierten Aufgaben einzusetzen. Dieser Aufgabenkatalog wurde 1999 den aktuellen Bedürfnissen und Ansprüchen der Ortschaften und der Ortsheimatpfleger/innen angepasst und mündete in den am 12. Oktober 1999 erstmals von der Verwaltung aufgestellten „Leitlinien für die Arbeit in der Ortsheimatpflege“.
Auf Anregung von Vertreter/innen verschiedener Ortsräte und unter Mitarbeit damaliger Ortsheimatpfleger/innen wurden die Leitlinien überarbeitet und nach vorheriger zustimmender Kenntnisnahme in den Ortsräten und Abstimmung mit der Kreisheimatpflege am 7. Mai 2004 vom Rat beschlossen. Insbesondere wurde darin eine auf 5 Jahre befristete „Amtszeit“ der vom Verwaltungsausschuss zu berufenden Ortsheimatpfleger/innen mit der Möglichkeit der Wiederbestellung eingeführt.
Wegen der zunehmend schwierigeren Situation, ehrenamtliche Ortsheimatpfleger/innen für die Ortsteile der Stadt Göttingen zu finden, wird eine Änderung der derzeitigen Leitlinien für die Arbeit in der Ortsheimatspflege dahingehend vorgeschlagen, dass die Stelle der/des Ortsheimatpflegers/in explizit auch teilbar ist und von max. 2 Personen wahrgenommen werden kann.
Des weiteren ist in Punkt 1.1 die mit Einführung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) im Jahr 2011 anstelle der Vorschriften der früheren Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) eingetretene Rechtsänderung zu aktualisieren.
Weitere wesentliche Änderungen an den Leitlinien wurden nicht vorgenommen
Der Entwurf der aktualisierten „Leitlinien für die Arbeit in der Ortsheimatpflege“ wird mit der Kreisheimatpflege und den zuständigen Ortsräten vor der Beratung im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft und der Beschlussfassung im Rat der Stadt Göttingen abgestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Anlage:
Änderungssynopse „Leitlinien für die Arbeit in der Ortsheimatpflege“ (07.05.2004 - 10.10.2018)
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