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Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung:
Nach § 13 der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen und durch den Rat zu beschließen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ˆ17ˆEigBetrVO) wird mit dem Wirtschaftsplan vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen:
Eine Abführung der Eigenkapitalverzinsung für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 3.175ˆTEUR, an den städtischen Haushalt, ist aufgrund des geplanten Jahresgewinnes 2019 - im Wirtschaftsjahr 2020 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2019 – möglich. Anlagen:
Anlage 1:Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe
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