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Betreff: Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage SmartDoc
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Umweltdienste Vorberatung
27.11.2018 
18. öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste (offen)   
Rat Entscheidung
14.12.2018 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung:

 

Nach § 13 der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen und durch den Rat zu beschließen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ˆ17ˆEigBetrVO) wird mit dem Wirtschaftsplan vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine Abführung der Eigenkapitalverzinsung für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 3.175ˆTEUR, an den städtischen Haushalt, ist aufgrund des geplanten Jahresgewinnes 2019 - im Wirtschaftsjahr 2020 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2019 –  möglich.

Anlagen:

 

Anlage 1:Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Göttinger Entsorgungsbetriebe

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich WP-2019_WORD_Allris-Anlage (2347 KB)      
 
 

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