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Betreff: Neubau eines Geh - und Radwegs zwischen Esebeck und Elliehausen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Kenntnisnahme
08.11.2018 
29. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Elliehausen/Esebeck Anhörung
13.11.2018 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
22.11.2018 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss (VA) stimmt dem Neubau eines Geh- und Radwegs zwischen Esebeck und Elliehausen vom Grundsatz her zu.

Nach Beschlussfassung des VA ist zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.

Begründung:

 

1. Bestand/ Planungsanlass

Die Kreisstraße 37 gehört zum klassifizierten Straßennetz und verbindet unter anderem die weiter westlich gelegenen Orte wie z. B. Barterode, Emmenhausen und Esebeck über Elliehausen mit dem Stadtgebiet.

 

Die Verkehrsbelastung zwischen Esebeck und Elliehausen beträgt ca. 5.000 Kfz/24 h (Spitzenstundenbelastung ca. 460 Kfz, Verkehrszählung aus 2016). Der Schwerverkehrsanteil liegt bei ca. 2 %. Die Stadtbuslinie 71 und die Regionalbuslinie 110 fahren hier jeweils im Stundentakt.

 

Im Radverkehrsentwicklungsplan der Stadt Göttingen ist dieser Abschnitt als Regionale Hauptroute ausgewiesen und der Neubau eines Geh-Radweges entlang der K 37 bzw. die Ertüchtigung vorhandener Wirtschaftswege als wichtige Infrastrukturmaßnahme definiert.

 

Die Verbindung ist auch ein langjähriger Wunsch des Ortsrates Elliehausen/Esebeck.

 

2. Planungskonzept

 

Ab dem Ortsausgang Esebeck in Richtung Elliehausen wird auf einer Länge von ca. 780 m ein 2,50 m breiter gemeinsamer Geh-Radweg parallel zur K 37 auf zurzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen baulich neu hergestellt. Daneben schließt sich ein 4,00 m breiter Grünstreifen für die erforderlichen Ausgleichs – und Ersatzmaßnahmen an.

 

Im Anschluss soll ein vorhandener Wirtschaftsweg auf einer Länge von ca. 1200 m bis zur Diedershäuser Straße baulich ertüchtigt werden. Dieser Weg soll auf einer Breite von 3,50 m asphaltiert werden, um ein komfortables Befahren für den Radverkehr zu ermöglichen. Um Konflikte mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen auszuschließen, werden mehrere Ausweichstellen angelegt.

 

Für diese Maßnahme ist auf weiten Strecken Grunderwerb erforderlich. Daher wurde für den 09.10.2018 bereits eine erste Informationsveranstaltung mit den Grundstückseigentümern terminiert, um diese frühzeitig einzubinden.

 

3. Weiteres Vorgehen

 

Nach der Vorstellung im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke am 18.10.2018 sieht die Beratungsfolge eine Projektvorstellung und Diskussion im Ortsrat Elliehausen/Esebeck am 13.11.2018 vor.

 

Nach Vorstellung der Ergebnisse aus der Ortsratssitzung im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke am 22.11.2018 soll der Verwaltungsausschuss (VA) dem Neubau des Geh- und Radwegs zwischen Esebeck und Elliehausen vom Grundsatz her zustimmen.

 

Die genaue Festlegung der Ausführungsvariante erfolgt im Zuge des hier notwendigen Planfeststellungsverfahrens, das im Anschluss an den VA-Beschluss durch die Stadt als Vorhabenträger einzuleiten ist.

 

Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet eine vierwöchige öffentliche Auslegung. Während der Auslegung und bis zu zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist können von den Trägern öffentlicher Belange sowie den Betroffenen Anregungen und Bedenken geäußert werden.

 

Mögliche Einwendungen und Stellungnahmen würden ggf. in einem Erörterungstermin besprochen.

 

Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Bauvorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt (§ 75 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). Demnach werden im Planfeststellungsverfahren auch die umweltrechtlichen Belange entsprechend behandelt.

 

Nach Abschluss des Verfahrens wird das Ergebnis dem Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke mitgeteilt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

siehe Anlage

 

Die Baukosten betragen nach derzeitigen Stand ca. 730.000,-- € (brutto) einschließlich Grunderwerbskosten und Kosten für die Ausgleichs – und Ersatzmaßnahmen; die Planungskosten ca. 85.000,--  €.

Die genaue Zuwendungshöhe ist mit dem Fördergeber (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) noch abzustimmen.

Die zuwendungsfähigen Baukosten sind nach dem Nieders. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) zu ca. 60 % förderfähig.

Anlagen:

Anlage 1 : Übersichtsplan

Anlage 2 : Lagepläne 1 - 6

Anlage 3 : Formblatt Finanzielle Auswirkungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan, M 10.000, mit Radweg für Vorlage1 (1441 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Lagepläne, Radweg, , Vorabzug gesamt (5476 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Finanzielle Auswirkungen neu (42 KB)      
 
 

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