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Beschlussvorschlag:
Nach Abschluss der Trägerüberprüfung ist mit der ASG – Anerkannte Schulgesellschaft mbH auf Grundlage der Neufassung der „Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung an freie Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Göttingen“ (Zuwendungsrichtlinie) ein Änderungsvertrag zum Leistungs- und Budgetvertrag ab dem 01.01.2017 mit der Einstufung in die Trägergruppe 5 zu schließen. Begründung:
Die Neufassung der Zuwendungsrichtlinie beinhaltet eine Ausweitung der Trägergruppeneinstufung in eine von sieben (statt bislang fünf) möglichen Trägergruppen. Daher wurde in der Ratssitzung vom 19.08.2016 beschlossen, dass die freien Träger ab dem 01.01.2017 einen neuen Leistungs- und Budgetvertrag mit einer zunächst vorläufigen TG erhalten sollen, die nach erfolgter Trägerüberprüfung korrekt festzusetzen ist.
Aufgrund der Neufassung der KomHKVO (vormals GemHKVO) zum 01.01.2017 wird der Änderungsvertrag gemäß des Ratsbeschlusses vom 15.12.2017 um einen weiteren Punkt (§ 2 Investitionen) ergänzt.
Das Ergebnis der Betriebskostenprüfung 2016 ergab ab dem 01.01.2017 die notwendige Einstufung in die TG 5. Somit ist mit der ASG – Anerkannte Schulgesellschaft mbH ein Änderungsvertrag zum Leistungs- und Budgetvertrag ab dem 01.01.2017 mit der Einstufung in die TG 5 abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen:
Nein
siehe Anlage
Einstufung ab 01.01.2017:
Einstufung ab 01.01.2018:
Anlagen:
- ASG – Anerkannte Schulgesellschaft mbH Änderungsvertrag zum Leistungs- u. Budgetvertrag ab 01.01.2017 - Prüfvermerk Betriebskostenprüfung ASG – Anerkannte Schulgesellschaft mbH
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