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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Begründung:
Die Stadt Göttingen hat kurzfristig zum 01.01.2018 beim Amt für regionale Landesentwicklung (ARL / MU) eine Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ eingereicht. Die Förderquote beträgt hier 90 % der förderungsfähigen Kosten. Eine entsprechende Bruttofinanzierung konnte aufgrund des kurzen Zeitrahmens im städt. Haushalt noch nicht sichergestellt werden.
Beantragt wurde ein Paket aus Sanierung und Erweiterung der Kita Pfalz-Grona-Breite in Höhe von rd. 2.050.000 EUR, um die Einrichtung zu einem Familienzentrum zu entwickeln. Mittlerweile hat die Stadt vom ARL die Mitteilung erhalten, dass geplant ist, diese Maßnahme vorbehaltlich der Bereitstellung der Bundesfinanzhilfen in das Förderprogramm 2018 aufzunehmen. Die Förderung wird voraussichtlich etwa 1.683.000 EUR betragen, da von den Gesamtkosten die Förderung von 15 Krippenplätzen abgezogen wurde und nur 1.870.000 EUR als förderungsfähig anerkannt wurden.
Der Förderantrag für die Schaffung der Krippenplätze wurde beim Land gestellt. Die Förderung in Höhe von 180.000 EUR wurde mit Zuwendungsbescheid vom 17.05.2017 von der Landesschulbehörde genehmigt.
Das Gebäude hat einen hohen Sanierungsbedarf und soll innen und außen umfassend energetisch und baulich saniert werden. Das Bestandsgebäude soll zweigeschossig erweitert werden, um den notwendigen Raumbedarf darzustellen.
Die Kita Pfalz-Grona-Breite befindet sich in einem Quartier, in dem überdurchschnittlich viele bildungsferne Familien, vor allem solche mit Migrationshintergrund leben. Häufig leben die Familien zurückgezogen und nehmen kaum am gesellschaftlichen Leben teil. Insbesondere bei Familien mit Migrationshintergrund verfestigen sich hierdurch Integrationsprobleme. Die Förderung eines gleichberechtigten Bildungszugangs für alle Kinder im Elementarbereich ist als eine zentrale Herausforderung zur präventiven Bekämpfung von Armut anzusehen. Der Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Deshalb wird die Kita zu einem Familienzentrum weiterentwickelt, um niederschwellige, passgenaue Hilfs- und Unterstützungsangebote, orientiert an den Bedürfnissen der Familien, Kinder und Bürger/innen im Einzugsbereich zu etablieren.
Da vor Erteilung des endgültigen Bescheids eine genaue Planung und Kostenberechnung vorgelegt werden muss, sollen kurzfristig entsprechende Planungsaufträge erteilt werden. Daher ist die Bereitstellung von Mitteln bereits im Jahr 2018 erforderlich. Die eigentliche Baumaßnahme wird in den Jahren 2019 und 2020 umgesetzt werden.
Die Finanzierung des Förderprojekts soll über die Aufstellung eines 2. Nachtragshaushaltsplanes dargestellt werden. Gleichwohl sind zur politischen Bestätigung der Grundausrichtung und zur Absicherung des Prozesses die jetzt vorgeschlagenen grundsätzlichen Beschlüsse des Rates notwendig. Diese ermöglichen in der Folge im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel in Verbindung mit außerplanmäßigen Ermächtigungen bereits Planungsleistungen und Bauaufträge für die weiteren notwendigen Schritte des Projekts.
Während die Veranschlagung der individuellen Höhe der in den Jahren 2019 und 2020 notwendigen Finanzierungsbausteine im Rahmen der Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes geplant ist, werden zuvor die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen für die in 2018 notwendigen Maßnahmen durch die außerplanmäßige Auszahlung und die in dieser Höhe nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der Inv. Nr. 6523005201 "Gymn., OHG Erweiterung" geschaffen. Die Baumaßnahme zur Erweiterung des OHG wird dadurch nicht beeinträchtigt. Auch diese Änderungen werden im Nachtragshaushaltsplan 2018 dargestellt.
Im Hochbaubereich sind weitere Maßnahmen von Kostensteigerungen aufgrund allgemeiner Preissteigerung betroffen. Eine Gesamtschau dieser Maßnahmen wird im Bauausschuss am 07.06.2018 vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Die außerplanmäßige Auszahlung für die Sanierung und Erweiterung der Kita Pfalz-Grona-Breite ist i. H. v. 200.000 EUR gedeckt durch Einsatz von Investitionsmitteln bei der Inv. Nr. 6520005002 "Sanierung von Bildungseinrichtungen".
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist in voller Höhe gedeckt durch die nicht in voller Höhe in Anspruch genommene VE bei der Inv. Nr. 6523005201 "Gymn., OHG Erweiterung".
Die in den Jahren 2019 und 2020 zusätzlich benötigen Hausmittel in Höhe von 1,85 Mio. Euro sowie die Zuschüsse in Höhe von 1.683.500 EUR sowie 180.000 EUR werden im 2. Nachtragshaushaltplan einschließlich der Finanzierung dargestellt werden.
Der Förderantrag für die Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar: Voraussichtliche Kosten für die Maßnahme Kita Pfalz-Grona-Breite 2.050.000 € abzügl. Förderung v. 15 Krippenplätzen durch das MK180.000 € zuwendungsfähige Ausgaben1.870.000 € Förderquote 90 %rd. 1.683.000 € Eigenanteil der Stadtrd. 187.000 €
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