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Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich umfasst das unbebaute Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße sowie die Carl-Zeiss-Straße selbst bis zu einer Tiefe von ca. 100 m. Weiterhin sind die hinteren Grundstücksteile der Grundstücke Groner Landstraße 24-32 bis zu einer Tiefe von ca. 60,00m ab deren nördlicher Grundstücksgrenze Bestandteil des Geltungsbereichs. Nördlich des Geltungsbereichs schließt die Betriebsfläche der Lokhalle und im Osten das Grundstück Bahnhofsallee 1d, 1e an. Im Süden wird der Geltungsbereich teils durch die vorderen Grundstücksteile der Grundstücke Groner Landstraße 24-32 sowie teils die Verkehrsfläche der Groner Landstraße begrenzt. Im Westen liegt die Geltungsbereichsgrenze westlich der Straßenfläche der Carl-Zeiss-Straße, an welche die Leineaue anschließt.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:2.000.
Begründung:
Planungsanlass Am 08.05.2017 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 „Bahnhof – Westseite“, 5. Änderung mit erweitertem Planbereich gefasst (vgl. Vorlage-Nr. FB61/1412/17). Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Hotels auf dem derzeit unbebauten Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße geschaffen werden. Weiterhin sollen östlich hieran anschließend für die nördlich an den Planbereich anschließende Lokhalle Flächen zu deren Erweiterung für eine Lager- und Veranstaltungshalle geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplans setzt hierfür Sonstige Sondergebiete gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „der funktionalen Ergänzung der Lokhalle als Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentrum dienend“ und entsprechende Nutzungsarten fest. Der Auslegungsbeschluss (vgl. Allris-Vorlage FB61/1516/18-1) wurde vom Verwaltungsausschuss am 26.02.2018 gefasst.
Der neu aufgestellte Flächennutzungsplan 2017 der Stadt Göttingen stellt im Bereich des o.g. Eckgrundstückes eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dar. Der östlich an das Eckgrundstück anschließende Bereich ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die geplante Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten in der o.g. Bebauungsplanänderung ist mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht vereinbar. Um die Bebauungsplanänderung rechtssicher aufzustellen, ist die 1. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Es soll eine Änderung der Flächendarstellungen von Grünfläche bzw. gemischte Baufläche in Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Multifunktion“ (MF) erfolgen. Diese Darstellung entspricht der des nördlich anschließenden Lokhallenareals.
Bisheriges Planverfahren Der Verwaltungsausschuss hat am 12.06.2017 den Aufstellungsbeschluss für die vorliegende 1. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst (vgl. Allris-Vorlage FB61/1411/17). Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 04.07.2017 ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Göttingen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 05.07.2017 bis 19.07.2017. Am 12.07.2017 wurde eine Bürgeranhörung durchgeführt, zu der jedoch niemand erschienen ist. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 24.07.2017 über die Dauer eines Monats.
Den Auslegungsbeschluss der vorliegenden 1. Änderung des Flächennutzungsplans hat der Verwaltungsausschuss am 26.02.2018 gefasst (vgl. Allris-Vorlage FB61/1521/18). Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 08.03.2018 ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Göttingen. Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 19.03.2018 bis 18.04.2018. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 20.03.2018 über die Dauer eines Monats.
Die Durchführung der Verfahrensschritte erfolgte im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 „Bahnhof – Westseite“, 5. Änderung mit erweitertem Planbereich. Der Satzungsbeschluss soll parallel zu vorliegender Beschlussvorlage gefasst werden (vgl. Allris-Vorlage FB61/1555/18).
Abwägung der Stellungnahmen Seitens der beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Die Seitens der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf das Eckgrundstück Groner Landstraße / Carl-Zeiss-Straße (Standort des geplanten Hotels). Die Bebauung des Grundstücks wird aufgrund von Beeinträchtigungen verschiedener Schutzgüter kritisch gesehen. Beispielhaft sind hier zu nennen: der Verlust der Fläche als Bestandteil des Leinegrünzugs und dessen Erholungsfunktion; die Bedeutung der Fläche als Retentionsraum bei Hochwasserereignissen, der Verlust des prägenden Vegetationsbestands mit negativen Auswirkungen auf die Biodiversität sowie Verschmälerung der Frischluftschneise „Grünzug Leinaue“ durch mehrgeschossige Bebauung. Weiterhin wird eine Lichtverschmutzung und Verlärmung der Leineaue befürchtet sowie die Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen auf Flächen ohne räumlichen Bezug zur Eingriffsfläche kritisch gesehen.
Die Abwägung der Stellungnahmen ist der Anlage „Bescheidung der Anregungen“ zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen:
XNein
siehe Anlage
Anlagen:
*Die Anlage ist aufgrund des Umfangs nicht der Druckversion der Vorlage beigefügt. Sie ist jedoch im Ratsinformationssystem ALLRIS als Anlage hinterlegt und kann beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden. **Die Anlage ist aufgrund des Umfangs nicht der Druckversion der Vorlage beigefügt. Sie ist jedoch im nicht öffentlichen Bereich des Ratsinformationssystem ALLRIS als Anlage hinterlegt und kann vom berechtigten Personenkreis beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden.
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