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Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 der Stadt Göttingen "Groner Landstraße / Carl-Zeiss-Straße"
- Bescheidung der Anregungen
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
07.06.2018 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
15.06.2018 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 der Stadt Göttingen "Groner Landstraße / Carl-Zeiss-Straße" vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

  1. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 der Stadt Göttingen mit ihrer Begründung wird festgestellt.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Änderung der Darstellungen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB sowie gemischte Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO in Darstellung einer Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Multifunktion“ (MF)

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst das unbebaute Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße sowie die Carl-Zeiss-Straße selbst bis zu einer Tiefe von ca. 100 m. Weiterhin sind die hinteren Grundstücksteile der Grundstücke Groner Landstraße 24-32 bis zu einer Tiefe von ca. 60,00m ab deren nördlicher Grundstücksgrenze Bestandteil des Geltungsbereichs.

Nördlich des Geltungsbereichs schließt die Betriebsfläche der Lokhalle und im Osten das Grundstück Bahnhofsallee 1d, 1e an. Im Süden wird der Geltungsbereich teils durch die vorderen Grundstücksteile der Grundstücke Groner Landstraße 24-32 sowie teils die Verkehrsfläche der Groner Landstraße begrenzt. Im Westen liegt die Geltungsbereichsgrenze westlich der Straßenfläche der Carl-Zeiss-Straße, an welche die Leineaue anschließt.

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:2.000.

 

Begründung:

 

Planungsanlass

Am 08.05.2017 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 „Bahnhof – Westseite“, 5. Änderung mit erweitertem Planbereich gefasst (vgl. Vorlage-Nr. FB61/1412/17). Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Hotels auf dem derzeit unbebauten Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße geschaffen werden. Weiterhin sollen östlich hieran anschließend für die nördlich an den Planbereich anschließende Lokhalle Flächen zu deren Erweiterung für eine Lager- und Veranstaltungshalle geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplans setzt hierfür Sonstige Sondergebiete gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „der funktionalen Ergänzung der Lokhalle als Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentrum dienend“ und entsprechende Nutzungsarten fest. Der Auslegungsbeschluss (vgl. Allris-Vorlage FB61/1516/18-1) wurde vom Verwaltungsausschuss am 26.02.2018 gefasst.

 

Der neu aufgestellte Flächennutzungsplan 2017 der Stadt Göttingen stellt im Bereich des o.g. Eckgrundstückes eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dar. Der östlich an das Eckgrundstück anschließende Bereich ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die geplante Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten in der o.g. Bebauungsplanänderung ist mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht vereinbar. Um die Bebauungsplanänderung rechtssicher aufzustellen, ist die 1. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Es soll eine Änderung der Flächendarstellungen von Grünfläche bzw. gemischte Baufläche in Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Multifunktion“ (MF) erfolgen. Diese Darstellung entspricht der des nördlich anschließenden Lokhallenareals.

 

 

Bisheriges Planverfahren

Der Verwaltungsausschuss hat am 12.06.2017 den Aufstellungsbeschluss für die vorliegende 1. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst (vgl. Allris-Vorlage FB61/1411/17). Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 04.07.2017 ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Göttingen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 05.07.2017 bis 19.07.2017. Am 12.07.2017 wurde eine Bürgeranhörung durchgeführt, zu der jedoch niemand erschienen ist. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 24.07.2017 über die Dauer eines Monats.

 

Den Auslegungsbeschluss der vorliegenden 1. Änderung des Flächennutzungsplans hat der Verwaltungsausschuss am 26.02.2018 gefasst (vgl. Allris-Vorlage FB61/1521/18). Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 08.03.2018 ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Göttingen. Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 19.03.2018 bis 18.04.2018. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 20.03.2018 über die Dauer eines Monats.

 

Die Durchführung der Verfahrensschritte erfolgte im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 „Bahnhof – Westseite“, 5. Änderung mit erweitertem Planbereich. Der Satzungsbeschluss soll parallel zu vorliegender Beschlussvorlage gefasst werden (vgl. Allris-Vorlage FB61/1555/18).

 

 

Abwägung der Stellungnahmen

Seitens der beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen.

Die Seitens der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf das Eckgrundstück Groner Landstraße / Carl-Zeiss-Straße (Standort des geplanten Hotels). Die Bebauung des Grundstücks wird aufgrund von Beeinträchtigungen verschiedener Schutzgüter kritisch gesehen. Beispielhaft sind hier zu nennen: der Verlust der Fläche als Bestandteil des Leinegrünzugs und dessen Erholungsfunktion; die Bedeutung der Fläche als Retentionsraum bei Hochwasserereignissen, der Verlust des prägenden Vegetationsbestands mit negativen Auswirkungen auf die Biodiversität sowie Verschmälerung der Frischluftschneise „Grünzug Leinaue“ durch mehrgeschossige Bebauung. Weiterhin wird eine Lichtverschmutzung und Verlärmung der Leineaue befürchtet sowie die Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen auf Flächen ohne räumlichen Bezug zur Eingriffsfläche kritisch gesehen.

 

Die Abwägung der Stellungnahmen ist der Anlage „Bescheidung der Anregungen“ zu entnehmen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

XNein

 

siehe Anlage

 

 

Anlagen:

 

  • Bescheidung der Anregungen
  • Planzeichnung mit bestehender sowie geplanter Darstellung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Schalltechnisches Gutachten (Akustikbüro Göttingen, 25.01.2018)*
  • Schalltechnisches Gutachten, 1. Ergänzung (Akustikbüro Göttingen, 25.04.2018)*
  • Gutachten zum Vogelvorkommen (Wette+Gödecke, 17.08.2017)*
  • Historische Nutzungsrecherche (AWIA, 11.01.2018)*
  • Orientierende Altlastuntersuchung (Das Baugrundinstitut, Mai 2018)*
  • Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (nicht öffentlich)**

 

*Die Anlage ist aufgrund des Umfangs nicht der Druckversion der Vorlage beigefügt. Sie ist jedoch im Ratsinformationssystem ALLRIS als Anlage hinterlegt und kann beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden.

**Die Anlage ist aufgrund des Umfangs nicht der Druckversion der Vorlage beigefügt. Sie ist jedoch im nicht öffentlichen Bereich des Ratsinformationssystem ALLRIS als Anlage hinterlegt und kann vom berechtigten Personenkreis beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich FNP_01_Bescheidung der Anregungen_FB (105 KB)      
Anlage 6 2 öffentlich FNP_01_Planzeichnung_FB (358 KB)      
Anlage 7 3 öffentlich FNP_01_Begründung m. Umweltbericht_FB (3660 KB)      
Anlage 1 4 öffentlich FNP_01_Schalltechnisches Gutachten_25.01.2018 (9491 KB)      
Anlage 2 5 öffentlich FNP_01_Schalltechnisches Gutachten, 1.Ergaenzung_25.04.2018 (509 KB)      
Anlage 3 6 öffentlich FNP_01_Gutachten Vogelvorkommen_17.08.2017 (816 KB)      
Anlage 4 7 öffentlich FNP_01_historische Nutzungsrecherche_11.01.2018 (8448 KB)      
 
 

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