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Betreff: Unterrichtung des Rates über im Rahmen des Jahresabschlusses festgestellte Haushaltsreste für das
- Haushaltsjahr 2017 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Kenntnisnahme
08.05.2018 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Feuerwehr zur Kenntnis genommen   
Rat Kenntnisnahme
16.05.2018 
13. - außerordentlichen - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die festgestellten Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2017

(§ 20 KomHKVO) zur Kenntnis.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 wurden gemäß § 20 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) Haushaltsreste in erforderlicher Höhe bei Investitionen und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) gebildet und festgestellt. Sie sind zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen in das Haushaltsjahr 2018 übertragen worden.

 

Das Volumen der investiven Haushaltsreste in den einzelnen Teilhaushalten ist aus Anlage 1 ersichtlich. Die Restebildung im Einzelnen ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Die gemäß § 20 Abs. 1 und 2 KomHKVO festgestellten Haushaltsreste wurden mit den beteiligten Organisationseinheiten abgestimmt. Für den investiven Bereich werden danach einvernehmlich Haushaltsreste in Höhe von 44.190.184,38 gebildet und übertragen. Zu berücksichtigen ist, dass 50,40 % auf nur 12 Maßnahmen entfallen. Um das Restevolumen anschaulicher zu machen, sind diese Einzelmaßnahmen in Anlage 1 mit einem Volumen von 22.271.218,44 separat aufgeführt. Das Restevolumen 2017 wird erheblich beeinflusst durch Großmaßnahmen, bei denen besondere Gründe für die Verzögerungen bestehen.

Auch wenn Ausschreibungen oder Auftragserteilungen im Jahr 2017 erfolgten, bewirkte diese nicht zeitgleich einen Abfluss der bereitstehenden Mittel. Viele Zahlungen können daher erst in den ersten Monaten des Haushaltsjahres 2018 abgewickelt werden, weshalb die Finanzmittel als Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden mussten. Bis auf wenige Einzelfälle befinden sich die Maßnahmen in Planungs- und Umsetzungsphasen. Nähere Erläuterungen zur Abwicklung einzelner Investitionen können in den jeweils zuständigen Fachausschüssen gegeben werden.

 

Im Aufwandsbereich werden Haushaltsreste in Höhe von 1.903.394,03 € festgestellt und übertragen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Haushaltsreste belasten nicht das Haushaltsjahr 2017, sondern bei Inanspruchnahme das laufende Jahr 2018 sowohl in der Ergebnisrechnung (Haushaltsreste für Aufwendungen) als auch in der Finanzrechnung (Haushaltsreste für Aufwendungen und Investitionen).

Die Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2017 (3,5 Mio. €) stehen noch zur Verfügung.

Die vorläufige Liquiditätsplanung für 2018 berücksichtigt quotal auch die Haushaltsreste.

 

Anlagen:

 

  1. Übersicht über das Volumen der Haushaltsausgabereste in den einzelnen Teilhaushalten
  2. Übersicht über die aus dem Haushaltsjahr 2017 übertragenen investiven Haushaltsreste

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich _Anlage 1 Zusammenstellung HH-Reste 2017 (382 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich _HR aufbereitet für DK, FWF und Rat Anlage 2 2018 (657 KB)      
 
 

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