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Betreff: Richtlinie für die Aufnahme von Krediten gemäß §120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:20-Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr
08.05.2018 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat
16.05.2018 
13. - außerordentlichen - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten der Stadt Göttingen (Kreditrichtlinie) gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Begründung:

 

§ 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG regelt die Aufnahme von Krediten und verpflichtet die Kommune gleichzeitig, Richtlinien für die Aufnahme von Krediten aufzustellen. Für den Beschluss ist der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 15 zuständig.

 

 

Die bestehende Kreditrichtlinie wurde auf die aktuellen Rechtsvorschriften des NKomVG umgestellt. Zugleich wurden Verfahrensregelungen, Zuständigkeiten und Ermächtigungen den aktuellen Begebenheiten angepasst. Hierbei war zu berücksichtigen, dass die Kreditrichtlinie in einem gewissen Rahmen die Marktgegebenheiten abbildet und an geänderte gesetzliche Bestimmungen angepasst wird. So wurden die Regelungen über die Aufnahme von Krediten aktualisiert, und Regelungen für die Ausgabe von Schuldscheinen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie Regelungen für die Umschuldung von Krediten inkl. der Konzernfinanzierung ergänzt.

 

Eine konservative Ausrichtung der Kreditrichtlinie wird hierbei grundsätzlich verfolgt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

 

  1. Richtlinie für die Aufnahme von Krediten gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
  2. Krediterlass vom 13.12.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kreditrichtlinie 2018 - Stand 2018-04-17 (109 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Krediterlass_MI_13.12.2017 (149 KB)      
 
 

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