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Betreff: Fahrradfreundliche Innenstadt - Antrag der FDP-Ratsfraktion und Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt
    32-Fachbereich Ordnung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
24.04.2018 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität vertagt (zurückgestellt)   
29.05.2018 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Fußgängerzonenabschnitte innerhalb des Busrings (Fußgängerzone I) werden nicht für den Radverkehr freigegeben.

 

Auf zusätzliche Hinweise auf die erlaubte Anlieferung per Fahrradkurier zwischen 5 und 11 Uhr in der Fußgängerzone I wird verzichtet.

 

Die Anträge können damit für erledigt erklärt werden. Einer weiteren Beratung im Rat bedarf es nicht.

Begründung:

 

Ausgangslage:

 

In der Göttinger Innenstadt ist es innerhalb der ausgewiesenen Fußgängerzonen für den Radverkehr erlaubt, diese Abschnitte ganztägig gemäß StVO mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 4 - 7 km/h) zu befahren. Ausnahmen bilden die Fußgängerzonenabschnitte innerhalb des Busrings (sogenannte Fußgängerzone I).

 

Mit Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 01.02.2018 wird die Freigabe der Fußgängerzone I für den Radverkehr in der Zeit zwischen 19 und 9 Uhr gefordert. Im Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion wird ein Zeitraum für die Freigabe von 22 bis 8 Uhr genannt.

 

 

Prüfung einer temporären Freigabe der Fußgängerzone I:

 

Die Fußgängerzone I hebt sich aufgrund der optischen Gestaltung der Verkehrsflächen mit Werbebannern, Außenbestuhlung der Gastronomie und der sonstigen Möblierung deutlich von den Straßen der Fußgängerzone II ab.

 

Durch die Gestaltung des Busrings und der anderen Abschnitte der Fußgängerzone II mit einer Trennung von Fahrbahn- und Gehwegbereich ist allen Verkehrsteilnehmern unmittelbar klar, mit welchen anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist. Daher sind hier auch die Verhaltensweisen der Fußgänger dementsprechend, d. h. die Fußgänger benutzen die „optischen Gehwegbereiche“ und überlassen die „Fahrbahn“ den motorisierten Verkehrsteilnehmern (davon eine Vielzahl Stadtbusse) sowie den Radfahrern.

 

In der Fußgängerzone I hingegen verlassen sich die Fußgänger, speziell ältere Personen und Kinder, auf die jetzige Situation, in der allenfalls ein Kfz mit Ausnahmegenehmigung die Fußgängerzone I befährt.

 

Diese sowie folgende weitere Gründe sprechen gegen eine zeitweise Freigabe der Fußgängerzone I für den Radverkehr:

-          Aufgrund der Sperrzeitverordnung ist eine Außenbestuhlung mit entsprechender Bewirtschaftung bis 24 Uhr möglich. Die Fußgängerzone ist anders als in vielen anderen Städten auch abends vergleichsweise belebt. Durch die Außengastronomie ist an einigen Stellen die Straßenrestbreite gering.

-          In Fußgängerzonen gilt bei Freigabe für den Radverkehr Schrittgeschwindigkeit. Beobachtungen z. B. in der für den Radverkehr freigegebenen Jüdenstraße zeigen, dass sich die Radfahrer überwiegend nicht an diese Vorgabe halten. Diese Verhaltensweise ist auch in der Fußgängerzone I zu erwarten, wenn eine temporäre Freigabe erfolgen würde.

-          Die Kreuzung Prinzenstraße/Weender Straße/Theaterstraße ist wegen der in der Mitte platzierten Rundsitzbank eingeengt. Zusätzlicher Radverkehr würde die Fußgänger an dieser Stelle behindern. Zudem bestehen hier keine ausreichenden Sichtbeziehungen.

-          Zumindest in Nord-Süd-Richtung und umgekehrt sind parallel zur Weender Straße verlaufende Routen für den Radverkehr vorhanden.

-          Der Rat der Stadt hat im Jahr 2011 das Innenstadtleitbild beschlossen. Im Kapitel „Radverkehr“ ist festgelegt, dass innerhalb des Busrings ein Fahrverbot für Radfahrer gilt.

 

 

Anlieferung per Fahrradkurier/Lastenrad:

 

Die vorhandene Beschilderung „Lieferverkehr frei zwischen 5 und 11 Uhr“ schließt den Lieferverkehr mit Fahrradkurierdienst oder Lastenrad in der Fußgängerzone I ein. Dies ist den gewerblichen Fahrradkurierdiensten auch bekannt. Im Sinne einer Verringerung des Schilderwaldes sollte auf eine zusätzliche Beschilderung verzichtet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

XNein

 

siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

-          Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 01.02.2018

-          Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion vom 08.02.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich FDP Fahrradfreundliche Innenstadt (163 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich CDU Änderungsantrag Fahrradfreundliche Innenstadt (138 KB)      
 
 

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