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Betreff: Unterschutzstellungskonzept des FFH-Gebietes 138 in der Stadt Göttingen
-Einleitung der Unterschutzstellungsverfahren-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Entscheidung
24.04.2018 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität vertagt (zurückgestellt)   
29.05.2018 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität geändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

Dem beschriebenen Unterschutzstellungskonzept des FFH-Gebietes 138 „Göttinger Wald“ wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand von 2 Schutzgebietsverordnungen (Landschaftsschutzgebietsverordnung „Göttinger Wald für die Stadt Göttingen“ und die neu gefasste Naturschutzgebietsverordnung „Bratental“) das öffentliche Beteiligungsverfahren zu eröffnen.

 

Begründung:  

 

Im Zuge der europarechtlichen Verpflichtung, die Natura 2000-Gebiete hoheitlich bis Ende 2018 zu sichern, hat die Stadt Göttingen als zuständiger Verordnungsgeber im Rahmen von Infoveranstaltungen für Politik und den land- und forstwirtschaftlichen Interessenkreis ein Unterschutzstellungskonzept erarbeitet, das den rechtlichen Anforderungen der FFH-Richtlinie gerecht wird, aber auch versucht, mögliche Nutzungskonflikte zu minimieren.

 

In dem FFH-Gebiet 138 der Stadt Göttingen gibt es derzeit 3 Schutzgebiete: das Landschaftsschutzgebiet Leinetal, das Naturschutzgebiet Bratental sowie das Naturschutzgebiet Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld. Das letztgenannte Schutzgebiet aus dem Jahr 2007 hat bereits die FFH-Erhaltungsziele im Verordnungstext verankert. Obgleich sich die Regelungen des Walderlasses in der Verordnung nicht wiederfinden, hat der NLWKN die FFH-konforme Umsetzung des Gebietes bestätigt, da durch die vorwiegend städtischen Besitzverhältnisse und die im Bewirtschaftungsplan verankerte Bewirtschaftungsweise die FFH Erhaltungsziele sichergestellt sind.

Dies gilt nicht für das NSG Bratental sowie das Landschaftsschutzgebiet Leinetal. Hier hat die Stadt Göttingen die Verpflichtung, das FFH-Gebiet 138 nach den EU-rechtlichen Vorgaben zu sichern.

 

Hinsichtlich der vorhandenen Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustand gibt es naturschutzfachliche Gründe, den gesamten noch nicht FFH-konform geschützten Teil als Naturschutzgebiet zu sichern. Derzeit sind bereits 54 % der städtischen Fläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Hinsichtlich des Artenvorkommens (Schmalblättriges Leinkraut, Dreizähniges Knabenkraut, Dornschrecke) und der vorhandenen Magerrasenwertigkeiten weist das Naturschutzgebiet Bratental besondere Wertigkeiten auf, die eine strengere Schutzkategorie rechtfertigen.

Die Verwaltung ist daher zu dem Ergebnis gekommen, das Naturschutzgebiet Bratental in seinen vorhandenen Grenzen zu belassen und die Verordnung an die FFH-Erhaltungsziele anzupassen. (Anlagen - Verordnungsentwurf NSG Bratental mit Übersichtskarte).

Die Möglichkeit einer Arrondierung ist dabei verworfen worden, da dies unter naturschutzfachlichen Aspekten nur unter Einbeziehung aller Magerrasenflächen als prioritären Lebensraumtyp begründbar wäre. Diese sind jedoch mosaikartig über das gesamte FFH-Gebiet verstreut, was eine Arrondierung in sinnvoller Hinsicht nicht möglich macht.

Bezugnehmend auf das Restgebiet haben die bereits vorangegangenen Informationsveranstaltungen am 14.11.2017 und 11.01.2018 dazu gedient, die Sorgen und Bedenken der Flächenbewirtschafter aufzunehmen. In den Veranstaltungen wurden insbesondere Vor- und Nachteile der verschiedenen Schutzkategorien gewürdigt. Da sich der städtische Bereich des FFH Gebietes hinsichtlich der Waldlebensräume zu 75 % im Privatbesitz befindet, ergäbe sich bei Ausweisung als Naturschutzgebiet ein Potential an Erschwernisausgleich in Höhe von ca. 60.000 – 70.000 EUR je Kalenderjahr. Darüber hinaus sind die Regelungen des „Walderlasses“ jedoch unabhängig von der Schutzkategorie obligatorisch. Für die betroffenen Realgemeinden war es dennoch wichtig, keine weiteren unnötigen Erschwernisse, die sich aus dem Naturschutzgebietscharakter ergeben könnten, hinnehmen zu müssen. Der Verlust des Erschwernisausgleichs wurde dabei als nachrangig angesehen.

Der Verwaltung ist es wichtig, die Mitwirkungsbereitschaft der Flächenbewirtschafter bei den Maßnahmenumsetzungen im Schutzgebiet nicht zu verlieren.

Darüber hinaus sind im Sinne der Rechtsklarheit innerhalb eines Naturraumes auch die angrenzenden im Landkreis liegenden Teile des FFH-Gebietes 138 zu würdigen. Der Landkreis Göttingen ist wie auch die hiesige Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine FFH-konforme Umsetzung der dort verankerten Erhaltungsziele auch über ein Landschaftsschutzgebiet geregelt werden kann, was im Rahmen der Ermessensabwägung zudem das mildeste Mittel darstellt.

 

Der übrige Teil des FFH-Gebietes soll daher über die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Göttinger Wald für die Stadt Göttingen“ geschützt werden (Anlagen - Verordnungsentwurf LSG Göttinger Wald mit Übersichtskarte).

 

Um die Unterschutzstellungsfrist bis zum Jahresende 2018 einhalten zu können, ist eine zeitnahe Verfahrenseröffnung erforderlich. Die Ergebnisse aus den Beteiligungs- und Auslegungsverfahren wird dem Ausschuss zusammen mit der Beschlussvorlage erneut vorgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

X siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

  • Überblick der Schutzgebietsplanung im Stadtgebiet Göttingen
  • NSG-Verordnung Bratental
  • Übersichtskarte NSG Bratental
  • LSG-Verordnung Göttinger Wald – Stadt Göttingen
  • Übersichtskarte LSG Göttinger Wald – Stadt Göttingen
  • Finanzielle Auswirkungen

 

Hinweis: Die den Verordnungsentwürfen zugehörigen Detailkarten (Anlage 2 im Verordnungstext) sind noch in der Erstellungsphase und werden im Beteiligungsverfahren nachgereicht.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage -Schutzgebiete Stadt Göttingen (3762 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage -NSG_Bratental_NEU (342 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage - Übersichtskarte NSG Bratental (1067 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage - LSG FFH-Gebiet Göttinger Wald (358 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage -Übersichtskarte LSG Göttinger Wald (1009 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Finanzielle Auswirkungen (42 KB)      
Stammbaum:
FB67/0304/18   Unterschutzstellungskonzept des FFH-Gebietes 138 in der Stadt Göttingen -Einleitung der Unterschutzstellungsverfahren-   67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt   Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
FB67/0304/18-1   Sicherung des FFH-Gebietes 138 – Stadt Göttingen Wertung der Anregungen und Bedenken Beschluss der Verordnungen „Naturschutzgebiet Göttinger Wald“, „Naturschutzgebiet Bratental“ und „Landschaftsschutzgebiet Nordöstliche Göttinger Hochflächen“   67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt   Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
 
 

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