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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Ausbau der Jakob-Henle-Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu. Diese Ausbauvariante erfüllt die Anforderungen aller Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmer und berücksichtigt insbesondere den Aspekt der Verkehrssicherheit.
Begründung:
In einer öffentlichen Informationsveranstaltung für Anwohner und Eigentümer wurden am 13.03.2018 die Varianten zum Ausbau der Jakob-Henle-Straße vorgestellt (vgl. Allris-Vorlage FB61/1519/18 im Anhang). Zunächst wurde die Notwendigkeit der Baumaßnahme durch die Kanalerneuerungen der Göttinger Entsorgungsbetriebe erläutert. Es wurde dargelegt, dass es bei einer ausschließlichen Wiederverfüllung der Kanalgräben zu Störungen im Gefüge der unterschiedlichen Bodenschichten kommen kann. Diese führt zu unterschiedlichen Setzungsverhalten was perspektivisch zur Folge hat, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre eine grundhafte Erneuerung des gesamten Straßenraums erforderlich wird. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des erhöhten Aufwands, ist daher aus Sicht der Verwaltung ein grundhafter Ausbau zwingend erforderlich.
Nachdem bereits im Rahmen der Quartiersbeteiligung die Einbahnstraßenregelung (Variante 2) von vielen Anwohnern abgelehnt wurde, wurden die weiteren zwei Entwürfe detailliert diskutiert:
Variante mit Hochbordgehwegen (Variante 1) Die Variante weist beidseitig Gehwege mit einer Breite von ca. 1,80m und einer mit Hochborden abgegrenzten Fahrbahn mit einer Breite von 4,40 auf, die ein Begegnen von zwei Pkw bzw. die Vorbeifahrt an parkenden Fahrzeugen ermöglicht. Um die Erschließung durch Entsorgungsfahrzeuge zu ermöglichen, sind die Borde überfahrbar auszuführen; die Gehwege müssen bei Begegnungsfällen oder Vorbeifahrten an parkenden Pkws überfahren werden.
Diese Variante entspricht durch die Aufteilung in beidseitigen Hochbordgehwegen und Fahrbahn dem heutigen System der Straßenraumaufteilung. Allerdings entsprechen die Gehwegbreiten mit ca. 1,80m nicht dem gültigen Regelwerk und die heute vorherrschende Problematik der Überfahrung der Gehwege durch den Kfz-Verkehr kann nicht behoben werden. Dieses führt zu gravierenden Sicherheitsmängeln.
Variante „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Variante 3) Die Herstellung eines verkehrsberuhigten Bereichs („Spielstraße“) hat einen niveaugleichen Ausbau ohne besonderer Kennzeichnung von Gehwegen zur Folge. Lediglich Stellplatzflächen sind besonders zu kennzeichnen. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Fußgänger dürfen gemäß Definition in der Straßenverkehrsordnung die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Im Anschluss erfolgten Erläuterungen zu der Beitragspflicht der Grundstückseigentümer. Die Baukosten für beide Varianten sind identisch. Jedoch sind auf Grundlage der gültigen Satzung der Stadt Göttingen durch unterschiedliche Verkehrsbedeutung der beiden Varianten unterschiedliche Prozentsätze der Eigentümerbeiträge anzusetzen. Bei der Variante mit Hochbordgehwegen handelt es sich um eine Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr, woraus sich ein Anteilsatz von ca. 47% der beitragsfähigen Kosten von den Eigentümern ergibt. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich beträgt der Anteilssatz gem. Straßenausbaubeitragsatzung 75%.
Anregungen/Ergebnisse aus der Bürgerinformation: An der Informationsveranstaltung haben insgesamt 17 Bürger von 14 an der Jakob-Henle-Straße liegenden Grundstücken teilgenommen, womit 54% der Anwohner/Eigentümer anwesend waren. Von den Eigentümern von zwei weiteren Grundstücken liegt eine schriftliche Stellungnahme zu den Varianten vor.
Generell bevorzugt die Mehrheit der Anlieger/innen den verkehrsberuhigten Bereich. Nicht nachvollziehbar ist für sie aber, weshalb sie bei gleichen Baukosten für beide Varianten 25 % mehr Anliegerbeiträge für einen verkehrsberuhigten Bereich bezahlen müssen. Unter Berücksichtigung der Anliegerbeiträge ist entsprechend nur eine geringfügige Mehrheit für den Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich.
Auf Wunsch der Anlieger/innen erfolgte auch eine Abfrage, lediglich die Kanalarbeiten durchführen zu lassen und lediglich die Kanalgräben wieder zu verfüllen. Hier hat sich eine geringe Mehrheit für einen Vollausbau ausgesprochen.
Empfehlung der Verwaltung
Der Ausbau der Jakob-Henle-Straße zum verkehrsberuhigten Bereich wird seitens der Verwaltung befürwortet. Hierbei ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet und der Straßenraum erhält hinsichtlich der Aufenthaltsqualität eine deutliche Aufwertung. Diese Ausbauvariante wird mehrheitlich von den Anwohnern und Eigentümern favorisiert.
Die Variante mit den Hochbordgehwegen wird unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte nicht empfohlen. Durch die erforderliche Überfahrung der Gehwege durch größere Fahrzeuge, wie z.B. Müllfahrzeugen, müssen diese baulich mit einem Schrägbord ausgeführt werden. Dieses kann dazu führen, dass der Gehweg auch im Begegnungsfall überfahren wird, was zur Gefährdung des Fußgängerverkehrs führt. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ist aus Sicht der Verwaltung die ausschließliche Wiederverfüllung der Kanalgräben keine Option. Finanzielle Auswirkungen:
×siehe Anlage
Die Kosten für die gesamten Straßenbaukosten der Jakob-Henle-Straße einschließlich Planungskosten betragen nach derzeitiger erster Kostenschätzung ca. 506.000 € brutto. Hiervon in Abzug zu bringen sind die Leitungsträgerersparnis und die Beiträge nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG). Aufgrund der unterschiedlichen Anteilssätze der Anliegerbeiträge beträgt der verbleibende Stadtanteil bei der Variante mit Hochbordgehwegen 140.500 € und bei der Variante des verkehrsberuhigten Bereichs 295.500 €. Die Planungs– und Baukosten stehen unter der Investitionsnummer 6663005003 SVEP zur Verfügung. Anlagen:
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