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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Nach Prüfung der Änderungsvorschläge ergeben sich im Ergebnis keine Änderungen in der zeitlichen Maßnahmenreihung der Verwaltung. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung des Änderungsvorschlags bei den jeweiligen Maßnahmen sind in Anlage 3 dargestellt.
Der Antrag kann für erledigt erklärt werden. Einer Beratung im Rat bedarf es nicht. Begründung:
Ausgangslage: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2018 dem Endbericht zum Radverkehrsentwicklungsplan zugestimmt (Ds. FB61/1466/17). Das Maßnahmenprogramm für das Jahr 2018 wurde im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 05.03.2018 diskutiert. Dazu haben die SPD- und Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktionen einen Änderungsantrag zur Priorisierung der Maßnahmen eingebracht (s. Anlage 1). Die Verwaltung hat die vorgeschlagene Reihenfolge der Maßnahmenumsetzung geprüft.
Vorbemerkung zur Maßnahmenauswahl der Verwaltung (s. Anlage 2): Bei der Entwicklung des Maßnahmenprogramms wurden die nachfolgend aufgeführten Kriterien berücksichtigt: - Erhöhung der Verkehrssicherheit an Unfallschwerpunkten - Für die Maßnahme sind bereits Mittel im Haushalt etatisiert. - Es liegt bereits ein politischer Beschluss vor. - Durch die Umsetzung der Maßnahme entsteht eine durchgängige Radroute. - Es fehlt eine Radverkehrsanlage. - Stärkung von Vorrangrouten
Die Maßnahmentabelle ist gegliedert nach Planung und Ausführung. Größere Maßnahmen müssen im Jahr 2018 zunächst geplant werden und kommen dann im Folgejahr zur Ausführung. Zu berücksichtigen sind zudem ggf. Fördermittel (Antragsstellung, Fristen, Ausführungszeitraum) und die Schaffung von Planungsrecht. Die Nummerierung der aufgeführten Maßnahmen stellt keine Prioritätenreihung dar.
Ergebnis der Prüfung: Die Ergebnisse der Prüfung der Vorschläge aus dem Änderungsantrag können Anlage 3 entnommen werden. In den dargestellten Randbedingungen sind die Gründe für den Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung bzw. Entscheidung gegen den Vorschlag aus dem Änderungsantrag aufgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Ausführung der Maßnahmen entstehen finanzielle Auswirkungen, die im Haushalt der Stadt in den nächsten Jahren zu berücksichtigen sind.
Die Mittel für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms für das Jahr 2018 stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung (unterschiedliche Investitionsnummern) oder wurden über den Nachtragshaushalt 2018 bereitgestellt.
Nein
Xsiehe Anlage
Anlagen:
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