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Betreff: Radverkehrsentwicklungsplan der Stadt Göttingen - Änderungsantrag der SPD- und Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktionen zur Maßnahmenplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt
    20-Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
24.04.2018 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Nach Prüfung der Änderungsvorschläge ergeben sich im Ergebnis keine Änderungen in der zeitlichen Maßnahmenreihung der Verwaltung. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung des Änderungsvorschlags bei den jeweiligen Maßnahmen sind in Anlage 3 dargestellt.

 

Der Antrag kann für erledigt erklärt werden. Einer Beratung im Rat bedarf es nicht.

Begründung:

 

Ausgangslage:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2018 dem Endbericht zum Radverkehrsentwicklungsplan zugestimmt (Ds. FB61/1466/17). Das Maßnahmenprogramm für das Jahr 2018 wurde im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 05.03.2018 diskutiert. Dazu haben die SPD- und Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktionen einen Änderungsantrag zur Priorisierung der Maßnahmen eingebracht (s. Anlage 1). Die Verwaltung hat die vorgeschlagene Reihenfolge der Maßnahmenumsetzung geprüft.

 

 

Vorbemerkung zur Maßnahmenauswahl der Verwaltung (s. Anlage 2):

Bei der Entwicklung des Maßnahmenprogramms wurden die nachfolgend aufgeführten Kriterien berücksichtigt:

-          Erhöhung der Verkehrssicherheit an Unfallschwerpunkten

-          Für die Maßnahme sind bereits Mittel im Haushalt etatisiert.

-          Es liegt bereits ein politischer Beschluss vor.

-          Durch die Umsetzung der Maßnahme entsteht eine durchgängige Radroute.

-          Es fehlt eine Radverkehrsanlage.

-          Stärkung von Vorrangrouten

 

Die Maßnahmentabelle ist gegliedert nach Planung und Ausführung. Größere Maßnahmen müssen im Jahr 2018 zunächst geplant werden und kommen dann im Folgejahr zur Ausführung. Zu berücksichtigen sind zudem ggf. Fördermittel (Antragsstellung, Fristen, Ausführungszeitraum) und die Schaffung von Planungsrecht. Die Nummerierung der aufgeführten Maßnahmen stellt keine Prioritätenreihung dar.

 

Ergebnis der Prüfung:

Die Ergebnisse der Prüfung der Vorschläge aus dem Änderungsantrag können Anlage 3 entnommen werden. In den dargestellten Randbedingungen sind die Gründe für den Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung bzw. Entscheidung gegen den Vorschlag aus dem Änderungsantrag aufgeführt.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Ausführung der Maßnahmen entstehen finanzielle Auswirkungen, die im Haushalt der Stadt in den nächsten Jahren zu berücksichtigen sind.

 

Die Mittel für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms für das Jahr 2018 stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung (unterschiedliche Investitionsnummern) oder wurden über den Nachtragshaushalt 2018 bereitgestellt.

 

Nein

 

Xsiehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

  1. Änderungsantrag der SPD und Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktionen zum Maßnahmenprogramm Radverkehr 2018 ff.
  2. Vorschlag der Verwaltung zum Maßnahmenprogramm (s. a. Ds. FB61/1466/17)
  3. Ergebnis der Prüfung der Änderungsvorschläge
  4. Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderungsantrag SPD_Die Grünen 05032018 (235 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Maßnahmen 2018 Verwaltung (10 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Prüfung Prioritäten Stand 09042018 (6 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Finanzielle Auswirkungen (30 KB)      
 
 

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