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Beschlussvorschlag:
Der Oberbrandmeister Thorsten Geisler wird für die Zeit vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2024 als Ehrenbeamter zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Herberhausen ernannt. Begründung:
Gemäß § 20 Abs. 4 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Ortsbrandmeister und ihre Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Stadt Göttingen. Der Vorschlag zur Ernennung des Ortsbrandmeisters und seiner Vertreter wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr abgegeben.
Herr Thorsten Geisler wurde von den aktiven stimmberechtigten Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Herberhausen in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 24.02.2018 für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Herr Geisler besitzt die nach § 20 Abs. 3 NBrandSchG vorgeschriebenen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Funktion.
Der Stadtbrandmeister wurde hierzu angehört und hat keine Bedenken gegen den Beschlussvorschlag geäußert. Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Xsiehe Anlage Anlagen: Darstellung der finanziellen Auswirkungen
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