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Betreff: Widmung der Nohlstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-FB Tiefbau und Bauverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
07.06.2018 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Rat
15.06.2018 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird folgende Straße im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStrG (Geh- und Radweg) gewidmet:

 

Nohlstraße:

 

Die Nohlstraße wird von der Gutenbergstraße bis Zimmermannstraße in der Länge von 598 m, in der Größe von 5190 qm als Rad- und Gehweg gewidmet. Betroffen sind die Flurstücke Gemarkung Göttingen Flur 6, Flst. 115/22, Flst. 114/19, 114/16, 114/13 und 11/8; Flur 7, Flst. 49/2. Weiterhin Gemarkung Weende Flur 9, Flst. 82/7, Flst. 133/2 und Flst. 87/3.

Begründung:

 

Der Rad-und Gehweg ist bereits vorhanden und hergestellt; dieser Weg ist ein wichtiger Bestandteil des Rad- und Gehwegnetzes in Göttingen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

xNein

siehe Anlage

 

Die Widmung hat unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen; die Straße befindet sich ohnehin bereits in der Unterhaltungslast der Stadt Göttingen.

-aktuell stehen keine Unterhaltungsaufwendungen an-

Anlagen:

 

1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan Nohlstraße (132 KB)      
 
 

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