![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Errichtung einer Ladestation für Elektrobusse an der Grete-Henry-Straße wird zugestimmt.
Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 23.05.2017 wurden durch die Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (GöVB) und einem beauftragten Gutachter (Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI in Dresden) die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Einführung der Elektromobilität im Stadtbusverkehr Göttingen vorgestellt. Im Anschluss an die Sitzung des Mobilitätsausschusses (sowie des Finanzausschusses am 20.06.2017) hat der Rat den Bericht über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis genommen und der vorgeschlagenen Einführung der Elektromobilität im Stadtbusverkehr gemäß Strategie 2 (Einsatz von Batteriebussen mit Nachladung auf dem Betriebshof und an den Endhaltestellen) der Machbarkeitsstudie zugestimmt. Die Vorteile dieser Strategie/Technik liegen u.a. darin, dass
Die Beschaffung von Elektrohybridbussen, als erster Zwischenschritt zur Einführung des Elektrobusses, erfolgte bereits auf Grundlage der Beratungen im Mobilitäts- und Finanzausschuss sowie der parallel verlaufenden Diskussionen im Aufsichtsrat der GöVB. Die ersten drei Hybridbusse haben Anfang 2018 ihren Betrieb aufgenommen. Drei weitere Elektrohybridbusse werden in 2018 beschafft (Vergabe erfolgte am 06.02.2018). Die dafür notwendige Ladeinfrastruktur wurde auf dem Betriebshof der GöVB bereits errichtet. Ab 2019 sollen gemäß beschlossenem Wirtschaftsplan der GöVB vom 20.11.2017 nur noch reine Elektrobusse angeschafft werden. Gestartet werden soll mit 6 Solowagen (12m Bus), die auf den „70er“-Linien eingesetzt werden. In den folgenden Jahren werden die „10er“- und „20er“-Linien mit Elektrobussen ausgestattet (14 Gelenkzüge). All diese Linien enden auf den Zietenterrassen bzw. an der Charlottenburger Straße. Die Ladeinfrastruktur soll in diesem Zielbereich an einer Stelle errichtet werden, die von mehreren Bussen gleichzeitig genutzt werden kann. Wie bereits in der Machbarkeitsstudie ausgeführt bietet sich dafür eine Fläche östlich der Endhaltestelle Grete-Henry-Straße an, die zwischen der Zufahrt zum Kehr (Vor dem Walde) und der alten Zufahrt zum ehemaligen Schießstand liegt (siehe Anlage 1). Geplant ist eine Ladestation mit bis zu 4 Lademasten. Mit dem derzeitigen Fahrplanstand sind es jeweils nur drei Busse, die gleichzeitig an den Lademasten stehen. Der vierte dient als Sicherheit, um im Falle einer Störung an einem der Masten den Betriebsablauf nicht zu gefährden. Der Vorentwurf für die geplante Ladestation ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt. An dem geplanten Standort sind in Absprache mit dem Netzbetreiber ENM insgesamt bis zu 1.900 kVA Leistung möglich. Der gleichzeitige Betrieb aller vier Lademasten ist möglich. Der Standort ist insofern geeignet für die Errichtung der erforderlichen Ladeinfrastruktur. Die Fläche wird so geplant, dass weiterhin der forstwirtschaftliche Verkehr aufrechterhalten werden kann. Die Ladeflächen und die Lademasten werden als Betriebsgelände eingezäunt und sind nicht öffentlich zugänglich. Die Anwohnerinnen und Anwohner im näheren Umfeld der Ladestation werden vor der baulichen Umsetzung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durch GöVB und Verwaltung über das Vorhaben informiert.
Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet: Die Fläche liegt im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung Leinetal. Das dortige verankerte Bauverbot steht der Nutzung der Fläche als Verkehrsfläche mit Ladestation entgegen. Die Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet ist daher Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens (Anlage 3), ebenso wie die Aufstellung eines Bebauungsplans. Das Aufstellungsverfahren soll in Kürze eingeleitet werden (Beratung im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke).
Die naturschutzfachliche Bewertung (Anlage 4) kommt zu dem Ergebnis, dass die Entlassung der Teilfläche nicht zu einer gravierenden Beeinträchtigung des Schutzgebietscharakters führen würde. Die Verwaltung schlägt daher unter Abwägung mit den klimapolitischen Zielen der Stadt Göttingen eine Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet Leinetal vor (thematische Beratung ebenfalls im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke im Zuge des Bebauungsplanverfahrens).
Parallel zur Planung der Ladeinfrastruktur wird derzeit durch die GöVB geprüft, welche Vorteile ein Depot für Elektrobusse in der Nähe der geplanten Ladeinfrastruktur haben könnte. Bei der Bewertung der Standorte muss geprüft werden, welche Vorteile eine Reduzierung der Leerkilometer durch einen verkürzten Einsatzweg zu den Endhaltestellen in Geismar entstehen. Die Prüfung muss zum einen die Kostenersparnis berücksichtigen zum anderen aber auch die Einsparung von klimaschädlichen Emissionen (z.B. CO2). Der Nutzen eines Depots für Elektrobusse im Umfeld der Ladeinfrastruktur ergibt sich aus der Reduzierung der Einsatzwege der Busse. Derzeit sind alle Busse zentral auf dem Betriebshof der Göttinger Verkehrsbetriebe an der Gustav-Bielefeld-Straße in Grone Nord deponiert. Dieser Standort liegt im äußersten Nordwesten Göttingens. Die Lage verursacht insbesondere für in Geismar startende Linien lange Einsatzwege mit entsprechend hohen Betriebskosten. Nach Abschluss der Prüfung wird die GöVB das Ergebnis dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität vorstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Für den Bau der Ladestation für Elektrobusse an der Grete-Henry-Station fallen nach derzeitiger Schätzung nachfolgende Kosten an (Bruttoinvestitionen):
Straßenbauarbeiten 805.000 € Ausstattung E-Ladestation1.300.000 € Netzanschluss 411.000 € Betriebs-/Aufenthaltsraum 80.000 €
Für den städtischen Haushalt hat der Bau der Ladestation folgende Auswirkungen:
Beschlossener städtischer Haushalt 2017/18 (ÖPNV-Aufgabenträgerschaft, Produkt 5470000, Sachkonto 4315000):
Infolge des Baus der Ladestation an der Grete-Henry-Straße gem. Umsetzung der Machbarkeitsstudie sind nach derzeitigem Stand folgende Auswirkungen auf die Ergebnisbelastung der GöVB zu erwarten (Abschreibung und Zinsaufwand):
Hierbei ist nach derzeitigem Stand von folgenden Annahmen auszugehen: - Keine Fahrzeugförderung durch das Land ab 2020 (derzeit ist das bestehende Förderprogramm noch nicht verlängert) - Keine Fördermöglichkeit für die Ladestation(en)
Die Erhöhung des Defizits der GöVB wirkt sich unmittelbar auf den städtischen Haushalt aus. Gemäß § 5 des öffentlichen Dienstleistungsauftrags wird das entstehende Defizit durch die Stadt ausgeglichen. Demzufolge sind bei den Haushaltsplanberatungen2019 ff. entsprechende Mittel zu berücksichtigen.
Anzumerken ist hierbei, dass GöVB und Verwaltung weiterhin Anstrengungen unternehmen werden, um eine Co-Finanzierung durch Bund oder Land für die anstehenden Investitionen zu erhalten.
Anlagen:
- 1. Übersichtsplan mit Darstellung der Lage der Ladestation - 2. Vorentwurf der geplanten Ladestation - 3. Detailplan Entlassungsfläche E-Ladestation - 4. Steckbrief Entlassungsfläche E-Ladestation - 5. Biotopkarte Entlassungsfläche E-Ladestation
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |