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Betreff: Ernennung eines Ortsbrandmeisters und eines stellvertretenden Ortsbrandmeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Aktenzeichen:A/37.10
Federführend:37-Fachbereich Feuerwehr   
Beratungsfolge:
A.f. Finanzen, Wirtschaft,allg. Verwaltungsangelegenheiten u. Feuerwehr Vorberatung
08.05.2018 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Feuerwehr ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
15.06.2018 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Brandmeister Kai Schmidt wird für die Zeit vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2024 als Ehrenbeamter zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Stadtmitte ernannt.

 

2.Der Oberlöschmeister Mike Lewandowski wird für die Zeit vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2024 als Ehrenbeamter zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Stadtmitte ernannt.

 

Begründung:

 

Gemäß § 20 Abs. 4 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Ortsbrandmeister und ihre Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Stadt Göttingen. Der Vorschlag zur Ernennung des Ortsbrandmeisters und seiner Vertreter wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr abgegeben.

 

  1. Herr Kai Schmidt wurde von den aktiven stimmberechtigten Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Stadtmitte in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 10.02.2018 für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Herr Schmidt besitzt die nach § 20 Abs. 3 NBrandSchG vorgeschriebenen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Funktion.

 

  1. Herr Mike Lewandowski wurde von den aktiven stimmberechtigten Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Stadtmitte in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 10.02.2018 für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren zum stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Herr Lewandowski besitzt die nach § 20 Abs. 3 NBrandSchG vorgeschriebenen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Funktion.

 

Der Stadtbrandmeister wurde hierzu angehört und hat keine Bedenken gegen den Beschlussvorschlag geäußert.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Xsiehe Anlage

Anlagen:

Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich FinanzielleAuswirkungenFB37_0098_17 (41 KB)      
 
 

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