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Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Geismar schlägt dem Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen vor:
Zum Ortsheimatpfleger für die Ortschaft Geismar wird
Herr Dr. Martin Heinzelmann Hauptstraße 31 37083 Göttingen – Geismar
bestellt. Begründung:
Herr Dr. Heinzelmann wurde am 11.03.2013 zum Ortsheimatpfleger der Ortschaft Geismar bestellt. Eine Neuwahl bzw. seine Wiederwahl ist zum 10.03.2018 datiert.
Herr Dr. Heinzelmann hat sich bereit erklärt, weiterhin die Aufgabe des Ortsheimatpflegers von Geismar zu übernehmen.
Der Ortsrat Geismar hat daher vorgeschlagen, Herrn Dr. Heinzelmann als Ortsheimatpfleger für die Ortschaft Geismar zu bestellen.
Nach Ziffer 1.1 der vom Rat der Stadt Göttingen in seiner Sitzung vom 07.05.2004 beschlossenen „Leitlinien für die Arbeit in der Ortsheimatpflege“ beruft der Verwaltungsausschuss auf Vorschlag des Ortsrates geeignete Personen als Ortsheimatpfleger/in.
Die Berufung ist zunächst auf Dauer von fünf Jahren befristet, wobei eine wiederholte Bestellung möglich ist.
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