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Beschlussvorschlag:
Das Konzept zur zukünftigen Anwendung der Checkliste Klimaschutz in der Bauleitplanung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Antrag des Klimaschutz-Beirats ist hiermit erledigt.*)
*) Dieser Satz ist verwaltungsseitig zurückgezopgen worden und war nicht Bestandteil des Beschlusses in den Ausschuss-Sitzungen v. 05.03.18 resp. 08.03.18. Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 29.11.2016 wurde der vom beratenden Mitglied N. König eingebrachte Antrag des Klimaschutz-Beirats "Berücksichtigung klimarelevanter Kriterien in Bebauungsplänen" (siehe Anlage) beschlossen. Gemäß Punkt 1 sollte eine „Checkliste für klimarelevante Kriterien" erarbeitet werden, die bei der Aufstellung von Bebauungsplänen generell beachtet werden müssen und auch in städtebauliche Verträge mit Investoren aufgenommen werden“.
Der Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung und die Stabsstelle Klimaschutz und Energie haben nun eine Checkliste Klimaschutz in der Bauleitplanung (siehe Anlage) als ein Instrument erarbeitet, um entsprechende energetische und klimaschutzrelevante Aspekte in allen Planungs- und Ausführungsphasen systematisch einzubeziehen und im Rahmen der Abwägung öffentlicher und privater Belange zu berücksichtigen.
Die Checkliste wird durch die relevanten bzw. betroffenen Fachbereiche und –dienste sowie von extern beauftragten Planungsbüros im Rahmen der Planaufstellung bearbeitet. Nur in Einzelfällen sollen externe Gutachten beauftragt werden. Der Bewertung in der Checkliste wird eine kurze Begründung beigefügt, die transparent und nachvollziehbar das Ergebnis des Abwägungsprozesses aufzeigt.
Die Checkliste soll als verwaltungs- bzw.- planungsinternes Instrument zur Entscheidungsvorbereitung und -hilfe während der Erarbeitungs des B-Plans dienen. Das Endergebnis wird als Anlage zur Begründung beigefügt und weist die Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung als abwägungsrelevante Belange gemäß BauGB nach. Bei städtebaulichen Verträgen wird analog vorgegangen.
Bei den nächsten Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen soll die Chekliste auf Anwendbarkeit geprüft und bei Bedarf angepasst werden. Sie soll sich auch zukünftig jeweils an den aktuellen Kenntnisstand und gestzlichen Rahmen anpassen.
Der Entwurf der Checkliste wurde vorab im Klimaschutz-Beirat vorgestellt und diskutiert. Der Beirat hat der Checkliste in dieser Form zugestimmt.
Die Haushaltsmittel für die Ausarbeitung einer den Klimaschutz fördernden Bausatzung (Punkte 2 und 3) werden für das Haushaltsjahr 2019 angemeldet. Finanzielle Auswirkungen:
xNein
siehe Anlage Anlagen:
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