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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem weiteren Vorgehen, der Durchführung einer Informationsveranstaltung mit den Anliegern und Eigentümern der Häuser an der Jakob-Henle-Straße, zu. Begründung:
Anlass:
Im Herbst 2018 werden die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) in der Jakob-Henle-Straße eine Grundsanierung der Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle inkl. Erneuerung der Hausanschlüsse durchführen. Die Straße ist 1957 erstmals erschlossen worden und weder die Fahrbahn noch die Gehwege weisen einen Aufbau nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 2012) auf. Lediglich eine Deckensanierung wurde 2007 durchgeführt. Bei einer ausschließlichen Wiederverfüllung der Kanalgräben kann es zu Störungen im Gefüge der unterschiedlichen Bodenschichten kommen. Diese führt zu unterschiedlichen Setzungsverhalten was perspektivisch zur Folge hat, dass zeitnah eine grundhafte Erneuerung des gesamten Straßenraums erforderlich wird. Zusätzlich wurden im Rahmen einer Quartiersbetrachtung und einhergehender Öffentlichkeitsbeteiligung Sicherheitsdefizite durch die Straßenraumaufteilung benannt. Die vorherrschende Fahrbahnbreite ist mit 4,90 m so gering, dass bei entgegenkommenden Fahrzeugen heute teilweise auf den Gehweg ausgewichen wird, der auch nur geringe Breiten von 1,00m auf der Westseite und 2,10m auf der Ostseite aufweist. Hierdurch kommt es zu Gefährdungen des Fußgängerverkehrs. Die Sicherheitsräume, insbesondere von Kindern, die unaufmerksam die Grundstücke verlassen, werden eingeschränkt. Unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte und des Straßenzustands hat im Zuge der Leitungsträgerarbeiten ein richtlinienkonformer Straßenausbau über die gesamte Straßenraumbreite zu erfolgen.
Entwurfsvarianten:
Bereits im Rahmen der Quartiersbetrachtung wurden auf einer Diskussions- und Informationsveranstaltung am 29.01.2018 von der Verwaltung erarbeitete Varianten für die Straßenraumaufteilung vorgestellt. In der Jakob-Henle-Straße bestehen aufgrund der vorhandenen geringen Straßenraumbreiten nur wenige Möglichkeiten zur Umgestaltung. Ergebnisse einer Verkehrszählung im Rahmen der Quartiersbetrachtung am 26.10.2017 zeigen verhältnismäßig geringe Verkehrsmengen von 855 Kfz/24h und 84 Radfahrende/24h auf.
Zunächst wurde eine bestandsorientierte Variante (Variante 1) entwickelt, die bei einer Fahrbahnbreite von 4,40 das Begegnen von zwei Pkw bzw. die Vorbeifahrt an parkenden Fahrzeugen ermöglicht. Für die Anordnung der Gehwege steht beidseitig eine Breite von 1,80m zur Verfügung. Um die Erschließung durch Entsorgungsfahrzeuge zu ermöglichen, sind die Borde überfahrbar auszuführen; die Gehwege müssen bei Begegnungsfällen oder Vorbeifahrten an parkenden Pkws überfahren werden.
Bei der Anordnung einer Einbahnstraßenregelung (Variante 2) können neben der Fahrbahn mit einer Breite vom 3,50m beidseitig Gehwege mit einer Breite von 2,25m auf Hochbordniveau angeordnet werden. Stellflächen können hierbei auf der gesamten Länge der Jakob-Henle-Straße nicht ausgewiesen werden.
Die Herstellung eines Verkehrsberuhigten Bereichs („Spielstraße“) (Variante 3) hat einen niveaugleichen Ausbau ohne besonderer Kennzeichnung von Gehwegen zur Folge. Lediglich Stellplatzflächen sind besonders zu kennzeichnen. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Fußgänger dürfen gemäß Definition in der Straßenverkehrsordnung die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Bestandsquerschnitt beizubehalten und nach Beendigung der Arbeiten der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) die von den Kanalarbeiten betroffenen Straßenräume durch die GEB schließen zu lassen. Hierbei ist zu bedenken, dass es wie oben beschrieben zu Störungen im Gefüge der unterschiedlichen Bodenschichten kommen kann.
In der Quartiersdiskussion wurde an Stellwänden den Anwohnern der Jakob-Henle-Straße die einzelnen Varianten mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen vorgestellt. Als erstes Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Einbahnstraßenregelung nicht gewünscht wird. Weiter wurde die Variante des Verkehrsberuhigten Bereichs von den Anwesenden favorisiert. Allerdings wurden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bäume, deren Lage noch in Hinblick auf die Leitungstrassen zu prüfen sind, kritisch gesehen. Die Variante sollte hinsichtlich der Möblierung und der Verkehrsberuhigenden Maßnahmen sowie der Anordnung der Stellflächen für den ruhenden Verkehr überarbeitet werden. Es gab aber auch Stimmen, den Bereich aufgrund der Kostenbeteiligung durch die Eigentümer nicht umzugestalten. Der Wunsch der Beteiligten nach einer Informationsveranstaltung mit allen Eigentümern und Anwohnern der Jakob-Henle-Straße zur Entscheidungsfindung wurde geäußert. Finanzielle Auswirkungen:
×siehe Anlage (wird nachgereicht)
Die Kosten für die gesamten Straßenbaukosten der Jakob-Henle-Straße einschließlich Planungskosten betragen nach derzeitiger erster Kostenschätzung ca. 506.000 € brutto. Hiervon in Abzug zu bringen sind die Leitungsträgerersparnis und die Beiträge nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG). Die Planungs– und Baukosten stehen unter der Investitionsnummer 6663005003 SVEP zur Verfügung.
Variante Verkehrsberuhigter Bereich
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