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Betreff: "Ampelanlage Roringen" (Antrag der PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe vom 02.11.2017 für den Rat am 17.11.2017)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
22.02.2018 
19. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
Rat Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke möge gegenüber dem Rat eine Empfehlung abgeben, ob die Lichtsignalanlage (LSA) Hohler Graben / B 27 gebaut werden soll.

 

Die Verwaltung nimmt das Votum des Ortsrates für den Bau der LSA sowie die bestehenden Haushaltsbeschlüsse zur Kenntnis. Sie hält jedoch an ihrer fachlichen Beurteilung fest, dass der Bau der LSA nicht erforderlich ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die B 27 im Bereich Roringen ist eine stark befahrene Verbindung in/aus Richtung Harz. Die Errichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) im Bereich B 27 / Hohler Graben wurde daher bereits öfter vom Ortsrat gefordert. Der letzte Beschluss des Ortsrates Roringen datiert vom 18.01.2018. Darin heißt es:

 

“Der Ortsrat bittet die Verwaltung, die im Haushalt etatisierten 130.000,00 € für die geplante Lichtsignalanlage weiterhin im Haushalt zu belassen und nicht zu streichen.

Der Ortsrat bittet die Verwaltung und die Ratsfraktionen, der angestrebten Streichung der Gelder aus dem Haushalt nicht zuzustimmen.“

 

Zur fachlichen Beurteilung der Notwendigkeit eines LSA-Neubaus wurde vom zuständigen Straßenbaulastträger, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, (NLStBV) Geschäftsbereich Gandersheim am 12.04.2016 eine Verkehrszählung durchgeführt.

Hierbei wurden die Belastungen in Kfz/24 h erfasst, der LKW-Anteil wurde nicht separat erhoben.

Die Ergebnisse sind im Wesentlichen:

 

B 27 in Richtung Göttingen  :  9.031 Kfz/24 h

B 27 in Richtung Waake      :  9.322 Kfz/24 h

Querschnitt Hohler Graben  :     428 Kfz/24 h

Querschnitt Baumgarten      :     118 Kfz/24 h

 

Die Zählung wird von der NLStBV wie folgt bewertet:

 

„Die Verkehrszahlen dienen als Grundlage für die Berechnung der Qualitätsstufen A bis F.

Auf Grundlage der Berechnung wurde die Qualitätsstufe des Knotenpunktes ohne Lichtsignalanlage mit “Bermittelt.

 

Erläuterung zu Qualitätsstufe B

Die Fahrmöglichkeiten der Wartepflichtigen Kraftfahrzeugströme werden vom bevorrechtigten Verkehr beeinflusst. Die dabei entstehenden Wartezeiten sind gering.

Es besteht aus Sicht der NLStBV deshalb kein Handlungsbedarf den Knoten zu erweitern bzw. umzubauen.

Diese Entscheidung wird zusätzlich durch die Aussage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gestützt, dass erst bei Qualitätsstufe “D“ bauliche Maßnahmen erforderlich werden.“

 

Diese Einschätzung wird von der Stadtverwaltung aufgrund eigener Beobachtungen geteilt. Trotz der relativ hohen Kfz-Belastung der B 27 gibt es immer wieder Zeitlücken, um vom Hohler Graben her auf die B 27 einzubiegen

Dieser Knotenpunkt ist außerdem kein Unfallschwerpunkt.

 

Aufgrund der durch den Rat eingestellten Haushaltsmittel ist der LSA-Bau vom Grundsatz her möglich. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass vor dem Bau der LSA eine Genehmigung bei der NLStBV als zuständigen Baulastträger einzuholen ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei einer Entscheidung für den Bau der LSA B27/Hohler Graben fallen Kosten in Höhe von ca. 130.000,- € an. Entsprechende Mittel sind Haushalt des Fachbereichs Tiefbau (FB 66) etatisiert.

 

Anlagen:

 

Antrag der PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe vom 02.11.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag Piraten 17.11.2017 (325 KB)      
 
 

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