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Beschlussvorschlag:
Zur abschließenden Finanzierung der Erschließungskosten der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH (GWG) bei der Entwicklung des Logistikstandortes Siekanger (GVZ III) gemäß städtebaulichen Vertrages vom 01.08.2012 werden im Haushaltsjahr 2018 außerplanmäßig Mittel in Höhe von 930.000 € unter der Investitionsnummer 6188505300 „Projektkosten GVZ III“ bereitgestellt.
Zur Deckung der Investitionskosten werden die im Haushaltsjahr 2018 unter der Investitionsnummer 6188500001 „Grundstücksverkehr, Ankauf Grundstücke“ geplanten Mittel um 930.000 € gekürzt. Begründung:
Im Vertrag über die Durchführung und Vorfinanzierung von Erschließungsmaßnahmen „Güterverkehrszentrum III, Siekanger (GVZ III) vom 01.08.2012 zwischen der Stadt Göttingen und der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH (GWG) wurde vereinbart, zum 31.12.2017 noch nicht refinanzierte Vorausleitungen der GWG auszugleichen.
Hierfür wurde auch in der Finanzplanung ursprünglich ein Betrag von 3.000.000 € für das Haushaltsjahr 2017 eingesetzt. Aufgrund der erfreulichen Entwicklung des Logistikstandortes, bei der nach jetzigen Stand alle Flächen verkauft oder zumindest optioniert sind, wurde zu Gunsten anderer Projekte im Doppelhaushalt 2017/2018 die oben genannte Finanzplanungsfestsetzung in Erwartung entsprechend hoher Grundstücksverkaufserlöse im Jahr 2017 letztlich zunächst auf 1.000.000 € reduziert. Aus verschiedenen Gründen war der Ansatz jetzt nach Vorliegen einer vorläufigen Schlussrechnung nicht auskömmlich. Hierzu trugen mehrere Faktoren bei.
Zum Jahresanfang 2017 wurde bereits die Notwendigkeit einer Verlegung der bereits in Baustraßenqualität gebauten Zufahrtsstraße zur Ostterrasse des Siekanger erkannt, welche zu bisher nicht refinanzierten Kosten und damit nicht etatisierten Mitteln von ca. 550.000 € führte. Letztlich konnten nicht alle Baukosten bei Haushaltsaufstellung detailliert kalkuliert werden.
Mittlerweile liegen nahezu alle Schlussrechnungen vor, so dass die GWG einen Refinanzierungsbetrag von 930.000 € angemeldet, der nun ausgeglichen werden soll.
Da die Finanzierung der Ausgaben über die Grundstücksverkaufserlöse erfolgen sollte, ist die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe über den Ansatz der Grundstücksankäufe (Planansatz 1.600.000 €) gerechtfertigt. Zu berücksichtigen ist, dass dem städtischen Haushalt in 2017 für das Erschließungsprojekt insgesamt rd. 1.950.000 € an Grundstücksverkaufserlösen zugeflossen sind (restliche Kaufpreissumme ist als Abwasserbeitrag an die GEB weiterleitet worden), die zum vollständigen Ausgleich der Projektkosten jedoch nicht der Investitionsnummer zugeführt wurden. Dies wird jetzt – allerdings unter Einbringung der Mittel für Grundstücksankäufe 2018 – zu Beginn des Jahres 2018 nachgeholt.
Die Finanzierung anderer Projekte wird aufgrund der aus 2017 übertragenen und in 2018 zur Verfügung stehenden Haushaltsreste (voraussichtlich rd. 2.000.000 €) nicht gefährdet.
Im Rahmen der abschließenden Projektentwicklung werden für das Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von rd. 450.000 € zur Kompensation der durch den Bebauungsplan erfolgten Eingriffe beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch eine Gesamtbilanzierung erwartet. Finanzielle Auswirkungen:
Nein
XJa, siehe hierzu die ausführliche Begründung
Anlagen:
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