zurück
 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen / Jugendhilfsschöffen für die Wahlperiode 2019 - 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:51-Fachbereich Jugend Beteiligt:11-Verwaltungsstellen
Beratungsfolge:
Ortsrat Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren Anhörung
15.02.2018 
9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren ungeändert beschlossen   
Ortsrat Holtensen Anhörung
20.02.2018 
6. öffentliche Sitzung des Ortsrates Holtensen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Nikolausberg Anhörung
22.02.2018 
9. öffentliche Sitzung des Ortsrates Nikolausberg zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Roringen Anhörung
22.02.2018 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Roringen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Geismar Anhörung
01.03.2018 
9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Geismar ungeändert beschlossen   
Ortsrat Grone Anhörung
01.03.2018 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Grone zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Elliehausen/Esebeck Anhörung
13.03.2018 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck ungeändert beschlossen   
Ortsrat Herberhausen Anhörung
13.03.2018 
9. öffentliche Sitzung des Ortsrates Herberhausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Weende/Deppoldshausen Anhörung
15.03.2018 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Weende/Deppoldshausen ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.04.2018 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

„Den in der Anlage beigefügten Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen wird zugestimmt. Sie sind nach Auslegung im Fachbereich Jugend (Jugendamt) an das Amtsgericht Göttingen weiterzuleiten.“

Begründung: 

 

Gemäß § 35 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) hat der Jugendhilfeausschuss das Vorschlagsrecht für die Wahl der Jugendschöffen / Jugendhilfsschöffen.

 

Auf der Grundlage der gemäß § 43 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) von der Präsidentin des Landgerichtes bestimmten Zahl der Jugendschöffen für den Bereich der Stadt Göttingen sind für die Amtsperiode 2019 - 2023 mindestens 80 Personen (40 Männer und 40 Frauen) als Bewerber zum Amt des Jugendschöffen / Jugendhilfsschöffen durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Göttingen vorzuschlagen.

 

Die vorliegende Vorschlagsliste umfasst 66 Personen (19 Männer und 47 Frauen). Die Ortsräte müssen gemäß § 94 Absatz 1 Satz 2 Ziffer 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zuvor angehört werden.

 

Nach § 35 Absatz 3 Satz 2 JGG ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

Nach Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss ist die Vorschlagsliste eine Woche beim Fachbereich Jugend auszulegen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

Anlagen:

 

Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen / Jugendhilfsschöffen für die Amtsperiode 2019 - 2023

 

 
 

zurück