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Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der Planungskostenvereinbarung „Ehemaliges EAM-Hochhaus“ (Städtebaulicher Vertrag i.S.v. § 11(1) S.2 Nr.3 i.V.m. Nr.1 BauGB) wird zugestimmt. Begründung:
Das Areal der ehemaligen Göttinger e.on-Firmenrepräsentanz (sog. „EAM-Hochhaus“) soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Planungsrechtlich soll eine gemischte Nutzung (u.a. Wohnen, Gewerbe, soziale Einrichtungen) ermöglicht werden.
Eine derartige Nutzung resp. ein solches Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes (Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 19, 4. Änderung, „Salinenweg“); für eine Realisierung des Vorhabens ist mithin eine Änderung der Bauleitplanung erforderlich.
Die Stadt beabsichtigt, für das Vertragsgebiet einen Bebauungsplan aufzustellen (5. Änderung), um damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für vorbenannte Nutzungen und für eine städtebauliche gewollte Innenentwicklung i.S.v. § 1a (2) BauGB zu schaffen. Die Änderung des Bauleitplanes wird durch das Vorhaben der Vorhabenträgerin ausgelöst.
Im Vorgriff auf die zukünftige geplante Nutzung und einen vorauss. noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag soll dieser Vertrag die Kostenträgerschaft für das Bauleitplanverfahren und die sonstigen erforderlichen Fachplanungen regeln und damit die Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung an dieser Stelle schaffen. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich durch diesen Vertrag, die Kosten für die vorb. Planungen resp. die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zu tragen.
XNein
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