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Beschlussvorschlag:
Dem Wirtschaftsplan 2018 der Kommunale Dienste Göttingen KAöR (KDG) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gem. § 6 Nr. 3 Abs. 1 der Anstaltssatzung obliegt es dem Verwaltungsrat der KDG den Wirtschaftsplan festzustellen. In der Verwaltungsratssitzung am 15.01.2018 hat der Verwaltungsrat einen entsprechenden Beschluss zum Wirtschaftsplan 2018 gefasst.
Gem. § 7 a, Punkt 1 der Anstaltssatzung erlangt der Beschluss des Verwaltungsrates über den Wirtschaftsplan einschließlich der Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplanung sowie der Stellenübersicht erst durch die zustimmende Kenntnisnahme des Verwaltungsausschusses Wirksamkeit.
Der Wirtschaftsplan 2018 sieht ein negatives Jahresergebnis von 292.800 € vor. Im Wesentlichen tragen bei leicht steigenden Umsatzerlösen steigende Aufwendungen aus Abschreibungen in Folge von Investitionen in die Betriebsinfrastruktur und Software sowie gestiegene Personalkosten durch die Neubewertung von Stellen im Rahmen der neuen Entgeltordnung zu dem Ergebnis bei. In der mittelfristigen Entwicklung des Eigenkapitals sind bereits ergebniskompensierende Maßnahmen erkennbar, so dass die Stabilität des Geschäftsverlaufs gewährleistet ist. Die Liquidität ist in Verbindung des Liquiditätsverbundes mit der Stadt Göttingen zu jeder Zeit gesichert.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2018
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