![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Land dafür einzusetzen, dass die B27 im Bereich Holtenser Berg in das Straßensanierungsprogramm des Landes (Austausch des Asphalts gegen offenporigen, lärmarmen Belag) aufgenommen wird. Eine Beschilderung mit Zusatz Lärmschutz auf 80 km/h für PKW wird durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Geschwindigkeitsmessungen werden durchgeführt Einer weiteren Beschlussfassung im Rat bedarf es nicht.
Begründung:
Die Verwaltung ist im Sinne des Antrages tätig geworden und hat ein Lärmschutzgutachten unter Berücksichtigung der von der Stadt Göttingen gezählten Verkehrsdaten im Frühjahr 2016 und den übermittelten Verkehrszahlen der Verkehrszählung 2015 der Bundesanstalt für Straßenwesen(BASt) und des Straßenneubauamtes Gandersheim (Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr, NLStBV) in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Auslösewerte der „Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ (67 dB(A) Tag /57 dB(A) Nacht) an den Wohngebäuden westlich der Europaallee um bis zu 6 dB überschritten werden (s. Abb. C1 und C2 des Gutachtens). An den Wohngebäuden östlich der Europaallee ist keine Überschreitung festzustellen.
Das Gutachten hat ergeben, dass die Errichtung von Lärmschutzwänden zu einer deutlichen Lärmminderung für den Bereich westlich der Europaallee 6-8 dB(A) führt. Die technische Machbarkeit wäre zwar gegeben, allerdings müssten im Vorfeld Baugrunduntersuchungen, Leitungsabfragen, Grundstückseigentumsfragen etc. geklärt werden. Der dichte Gehölzstreifen auf der Böschung (bei Lärmschutzwänden auf dem Gehölz-/Grünstreifen) müsste komplett entfernt werden und eine Standsicherheitsprüfung für die Böschung wäre erforderlich. Ggf. wäre eine Wall-/Wandkombilösung statisch und optisch vorteilhafter. Da aufgrund der Rechtslage für das NLStBV keine Verpflichtung für die Errichtung von Lärmschutz entlang der B 27 besteht, müsste die Stadt Göttingen die finanziellen Kosten für die Prüfgutachten und die Errichtung der Wände ggf. in Eigenregie tragen. Die Kosten für eine Lärmschutzwand belaufen sich schätzungsweise auf 400.000 – 500.000 €. Es ist in Frage zu stellen, ob der Kostenaufwand zur Errichtung einer Lärmschutzwand im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht (es sind wenige Gebäude betroffen).
Die Verwaltung plant Geschwindigkeitskontrollen auf der B 27 im Abschnitt Holtenser Berg voraussichtlich ab Sommer 2018 durchzuführen, um die Einhaltung von 60 km/h der LKW zu forcieren (Minderung 0,2 bis max. 0,5 dB).
Darüber hinaus wird sich die Verwaltung weiter dafür einsetzen, dass ein Austausch des Oberflächenbelages der B 27 gegen lärmarmen Belag (offenporiger Asphalt -OPA- mit einer Minderung des Lärms bis zu 5 dB(A)) möglichst vorrangig in das Sanierungsprogramm der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aufgenommen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
XNein
siehe Anlage
Anlagen:
- Schalltechnische Untersuchung zur Lärmbelastung des Holtenser Berges durch die Bundesstraße B27 - Antrag der CDU/FDP-Ratsgruppe im Rat für die Ratssitzung am 19.08.2016
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |