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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass die Verwaltung auf Grundlage der in der Begründung aufgeführten inhaltlichen Bausteine eine Leistungsbeschreibung erstellt, drei anerkannte Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots auffordert und den Auftrag zur Erstellung des Nahverkehrsplans erteilt.
Begründung:
Anlass: Die Stadt Göttingen ist gemäß Niedersächsischem Nahverkehrsgesetz (NNVG) Aufgabenträger für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Göttinger Stadtgebiet. Der Aufgabenträger stellt in regelmäßigen Abständen einen Nahverkehrsplan auf. Der Rat der Stadt Göttingen hat am 14.06.2013 den derzeit gültigen Nahverkehrsplan (Laufzeit 2013 - 2017) beschlossen.
Gemäß Niedersächsischem Nahverkehrsgesetz (§ 6 NNVG) ist im Abstand von 5 Jahren vom den Aufgabenträgern für den straßengebundenen ÖPNV ein Nahverkehrsplan aufzustellen bzw. der gültige Nahverkehrsplan anzupassen. Die Erarbeitung wird in enger Abstimmung mit dem Landkreis und dem Zweckverband Verkehrsverbund Südniedersachsen (ZVSN) erfolgen. Der ZVSN hat im Jahr 2016 seinen Nahverkehrsplan fortgeschrieben. Zusammen mit dem ZVSN und dem Landkreis prüft die Verwaltung, ob bzw. wie für die nächste Periode ein gemeinsamer Nahverkehrsplan erarbeitet werden kann.
Der Nahverkehrsplan soll Aussagen zu den nachfolgend dargestellten Themenbereichen treffen: - Welches Bedienungsangebot im Planungsgebiet besteht und welche dafür wesentlichen Verkehrsanlagen vorhanden sind, - welche Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs verfolgt werden, - welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zur Verwirklichung der Zielvorstellungen ergriffen werden sollen, - welcher Finanzbedarf sich für diese Investitionen einschließlich ihrer Folgekosten ergibt, - welcher Finanzbedarf für Betriebskostendefizite sich aus dem vorhandenen Bedienungsangebot und aus der Verwirklichung der Maßnahmen ergibt und - wie der Finanzbedarf gedeckt werden soll.
Gemäß § 7c NNVG haben die kommunalen Aufgabenträger bis zum 31.12.2019 jeweils ihren Nahverkehrsplan anzupassen und fortzuschreiben.
Die Verwaltung ist nach § 7c Satz 2 NNVG verpflichtet, zum 01. Januar 2019 und danach fortlaufend im Abstand von zwei Jahren dem Land für ihren Zuständigkeitsbereich einen Bericht vorzulegen, in dem jeweils die insgesamt sowie infolge der Finanzhilfezahlungen erzielten Verbesserungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr darzustellen sind (Qualitätsbericht). Die Bestandsanalyse für den Nahverkehrsplan soll dazu dienen, die notwendigen Daten für diesen Qualitätsbericht zu erhalten.
Gemäß § 8 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.
Im Herbst 2014 wurde im Göttinger Stadtbusverkehr ein neues Liniennetz eingeführt. Dieses ist im derzeit gültigen Nahverkehrsplan (Laufzeit 2013 bis 2017) naturgemäß nicht berücksichtigt.
Die Studierenden haben sich zum Wintersemester 2014/15 erstmals für ein Bussemesterticket ausgesprochen. Dadurch hat sich die Fahrgastnachfrage auf vielen Linien erhöht und die GöVB haben in Abstimmung mit der Stadtverwaltung als Aufgabenträger auf diese Änderungen mit einzelnen Maßnahmen im Liniennetz reagiert.
Am 14.02.2017 wurde von den politischen Gremien beschlossen, eine ermäßigte Bürgerkarte E (Sozialticket) einzuführen. Nach einer Laufzeit von 2 Jahren ist durch die GöVB eine betriebswirtschaftliche Betrachtung des Projekts vorzulegen.
Der Rat der Stadt hat sich am 18.08.2017 für die Einführung von Elektrobussen im Stadtbusverkehr ausgesprochen. Im städtischen Nahverkehrsplan soll diese Antriebstechnologie als zukünftige Anforderung festgeschrieben werden.
Die Göttinger Verkehrsbetriebe sind über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der Durchführung des Stadtbusverkehrs beauftragt. Der Nahverkehrsplan formuliert Qualitätsstandards für die Erbringung dieser Verkehrsleistungen.
Inhaltliche Bausteine des neuen Nahverkehrsplans:
Es sollen die nachfolgend aufgeführten Bausteine erarbeitet werden:
Beteiligung:
Gemäß § 7 NNVG ist der Nahverkehrsplan unter Mitwirkung der vorhandenen Verkehrsunternehmer aufzustellen. Zu beteiligen sind benachbarte Aufgabenträger, die Straßenbaulastträger, die Verbände, die die Interessen der Fahrgäste vertreten, sowie die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft.
Daher ist vorgesehen, eine Projektgruppe zu bilden, die auf Arbeitsebene mit dem Gutachterbüro und der städtischen Fachverwaltung die Ziele und Inhalte abstimmt. Die Gruppe wird aus den Verkehrsunternehmen Göttinger Verkehrsbetriebe, Regionalbus Braunschweig, Regiobus Uhlendorff und Vertretern des Verkehrsverbundes Südniedersachsen (VSN) bestehen.
Unter Beteiligung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Südniedersachsen (ZVSN), des Landkreises Göttingen, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, des Fahrgastverbandes ProBahn, des Verkehrsclubs Deutschlands der Senioren- und Behindertenverbände und Vertretern aus den Ratsfraktionen sowie des Fahrgastbeirats wird ein Projektbeirat eingerichtet, welcher bei Erreichen bedeutender Meilensteine über die (Zwischen-)Ergebnisse berät.
Zeitplanung:
Die Angebotseinholung wird unmittelbar nach Beschlussfassung erfolgen. Mit der Beauftragung eines Planungsbüros ist dann Mitte April 2018 zu rechnen. Es wird angestrebt, den politischen Gremien gegen Ende des Jahres 2018 einen Berichtsentwurf vorzulegen. Nach Beratung im Fachausschuss und in den Ortsräten kann ein Ratsbeschluss voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019 erfolgen. Finanzielle Auswirkungen:
Aussagen über die Höhe der Kosten für die Erstellung des Nahverkehrsplans können erst nach der Angebotsabfrage getätigt werden. Die Mittel stehen im Haushalt unter dem Sachkonto „Beratung von Fachpersonal“ zur Verfügung.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan (z. B. zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit) können sich Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben. Maßnahmen zur Angebotsausweitung wirken sich unmittelbar auf den Wirtschaftsplan der GöVB und damit auch auf die Verlustabdeckung durch die Stadt aus.
Nein
Xsiehe Anlage
Anlagen:
- Darstellung der finanziellen Auswirkungen
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