zurück
 
 
Betreff: Bebauungsplan Göttingen Nr. 251 "Gewerbliche Bauflächen westl. August-Spindler-Straße"
- Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
23.05.2019 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 251 „Gewerbliche Bauflächen Westl. August-Spindler-Straße“ und der Begründung wird zugestimmt.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen Bebauungsplan die erforderliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.  2 BauGB durchführen.
     
  3. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Schaffung von Planungsrecht für eine Erweiterung der Firma Sartorius am Betriebsstandort im Gewerbegebiet Göttingen-Grone
  • Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplans Göttingen Nr. 123 „Gewerbliche Bauflächen Nördlich Elliehäuser Weg“ und Göttingen Nr. 37 „An der Robert-Bosch-Breite Teilplan Nord“ mit einem diese Teilbereiche zusammenfassenden neuen Plan
  • Aufhebung der Festsetzung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche (Verbindungsstück der Ost-West-Trasse Carl-Giesecke-Straße und Elliehäuser Weg zwischen August-Spindler-Straße und Otto-Brenner-Straße)
  • Festsetzung überbaubarer Flächen für die geplante bauliche Erweiterung bestehender Gewerbehallen und Neubau eines Betriebskindergartens
  • Festsetzungen zur Art (alt und neu: Industriegebiet (GI) nach § 9 BauNVO) und zum Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (Umwelt, Schallschutz etc.) und bestehender Rahmenplanungen für Göttingen (z. B. Einzelhandelskonzept, Klimaplan Stadtentwicklung etc.)
     
  1. Geltungsbereich:
    Das Plangebiet liegt im Gewerbegebiet Göttingen-Grone auf Göttinger Gemarkung, 700 m östlich der Autobahn 7 und rd. 3,5 km Luftlinie von der Innenstadt entfernt. Die Fläche wird im Osten begrenzt durch die August-Spindler-Straße, im Süden von der Robert-Bosch-Breite, im Westen von der Otto-Brenner-Straße (Grenze zwischen den Gemarkungen Göttingen und Grone) und im Norden von einer Parallelen im Abstand von 70 m nördlich des Elliehäuser Wegs (Flurstücksgrenzen, Betonwerk).
    Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6 ha.
    Maßgeblich ist die Planzeichnung im Maßstab 1:500.

Begründung:

 

Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist die Betriebseinstellung auf dem Gelände des „Stammwerks“ der Firma Sartorius in Göttingen an der Weender Landstraße und die Konzentration der Unternehmensaktivitäten am Standort August-Spindler-Straße im Gewerbegebiet Göttingen / Grone.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke am 09.03.2017 und im Verwaltungsausschuss am 13.03.2017 gefasst und am 27.03.2017 im Amtsblatt der Stadt Göttingen bekannt gemacht. Die Zielsetzungen dieses Plans sind im Beschlussvorschlag genannt (s. o.). U. a. wird die bislang öffentliche Wegeverbindung zw. August-Spindler-Straße und Otto-Brenner-Straße aufgehoben für die uneingeschränkte Nutzung der Fläche durch die Fima Sartorius gem. deren Masterplan. Der Stadt Göttingen entstehen mit dem Bauleitplanverfahren keine Kosten, da ein Kostenübernahmevertrag geschlossen wurde.

 

Zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 06.04.2017 im Neuen Rathaus sind keine Bürger erschienen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Verbände gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Die erhaltenen Informationen und deren Auswertung führten zur Beauftragung eines Schallgutachtens und einer historischen Recherche zu möglichen Bodenkontaminationen auf dem Gelände des Betonwerks an der August-Spindler-Straße / Ecke (vormals) Elliehäuser Weg.

 

Das Plangebiet wird, wie in den jetzt noch rechtskräftigen Bebauungsplänen, als Industriegebiet gem. § 9 Baunutzungsverordnung (NBauNVO) festgesetzt, um die bestehenden und geplanten Nutzungen planungsrechtlich abbilden zu können. Als Ergebnis des Schallgutachtens werden die Flächen gegliedert und Lärmkontingente festgesetzt. Die Untersuchung möglicher Bodenkontaminationen ergab, dass eine Kennzeichnung von Flächen im Bebauungsplan nicht erforderlich ist.

 

Die Festsetzungen für die Teilflächen der überplanten Bebauungspläne Göttingen Nr. 37 A „An der Robert-Bosch-Breite Teilplan Nordund Nr. 123 „Gewerbliche Bauflächen Nördlich Elliehäuser Weg“, 1. Änderung, werden mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 251 aufgehoben.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit allen erforderlichen Gutachten vor. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Verbände werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Finanzielle Auswirkungen:

 

X Nein

 

 siehe Anlage

Anlagen:

 

Auszug Planzeichnung + Planzeichenerklärung

Auszug textl. Festsetzungen

Begründung mit Umweltbericht

Bebauungsplan mit textl. Festsetzungen*

Schallgutachten*

Altlastenuntersuchung* (Historische Recherche + Orientierende Untersuchungen)

* aufgrund des Umfangs der Unterlagen sind diese der Druckversion nicht beigefügt, sondern stehen beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Ratsinformationssystem ALLRIS zur Einsichtnahme zur Verfügung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Bebauungsplan (Entwurf) (1810 KB)      
Anlage 6 2 öffentlich Auszug aus der Planzeichnung (1059 KB)      
Anlage 7 3 öffentlich Auszug Planzeichenerklärung (199 KB)      
Anlage 5 4 öffentlich Textliche Festsetzungen (581 KB)      
Anlage 8 5 öffentlich Begründung mit Umweltbericht (6868 KB)      
Anlage 1 6 öffentlich Schalltechnisches Gutachten v. 22.11.2018 (9914 KB)      
Anlage 2 7 öffentlich Altlasten - Historische Nutzungsrecherche (12969 KB)      
Anlage 3 8 öffentlich Altlasten - Orientierende Untersuchung (5632 KB)      
 
 

zurück