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Beschlussvorschlag:
Begründung:
Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist die Betriebseinstellung auf dem Gelände des „Stammwerks“ der Firma Sartorius in Göttingen an der Weender Landstraße und die Konzentration der Unternehmensaktivitäten am Standort August-Spindler-Straße im Gewerbegebiet Göttingen / Grone.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke am 09.03.2017 und im Verwaltungsausschuss am 13.03.2017 gefasst und am 27.03.2017 im Amtsblatt der Stadt Göttingen bekannt gemacht. Die Zielsetzungen dieses Plans sind im Beschlussvorschlag genannt (s. o.). U. a. wird die bislang öffentliche Wegeverbindung zw. August-Spindler-Straße und Otto-Brenner-Straße aufgehoben für die uneingeschränkte Nutzung der Fläche durch die Fima Sartorius gem. deren Masterplan. Der Stadt Göttingen entstehen mit dem Bauleitplanverfahren keine Kosten, da ein Kostenübernahmevertrag geschlossen wurde.
Zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 06.04.2017 im Neuen Rathaus sind keine Bürger erschienen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Verbände gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Die erhaltenen Informationen und deren Auswertung führten zur Beauftragung eines Schallgutachtens und einer historischen Recherche zu möglichen Bodenkontaminationen auf dem Gelände des Betonwerks an der August-Spindler-Straße / Ecke (vormals) Elliehäuser Weg.
Das Plangebiet wird, wie in den jetzt noch rechtskräftigen Bebauungsplänen, als Industriegebiet gem. § 9 Baunutzungsverordnung (NBauNVO) festgesetzt, um die bestehenden und geplanten Nutzungen planungsrechtlich abbilden zu können. Als Ergebnis des Schallgutachtens werden die Flächen gegliedert und Lärmkontingente festgesetzt. Die Untersuchung möglicher Bodenkontaminationen ergab, dass eine Kennzeichnung von Flächen im Bebauungsplan nicht erforderlich ist.
Die Festsetzungen für die Teilflächen der überplanten Bebauungspläne Göttingen Nr. 37 A „An der Robert-Bosch-Breite Teilplan Nord“ und Nr. 123 „Gewerbliche Bauflächen Nördlich Elliehäuser Weg“, 1. Änderung, werden mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 251 aufgehoben.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit allen erforderlichen Gutachten vor. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Verbände werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Finanzielle Auswirkungen:
X Nein
siehe Anlage Anlagen:
Auszug Planzeichnung + Planzeichenerklärung Auszug textl. Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Bebauungsplan mit textl. Festsetzungen* Schallgutachten* Altlastenuntersuchung* (Historische Recherche + Orientierende Untersuchungen) * aufgrund des Umfangs der Unterlagen sind diese der Druckversion nicht beigefügt, sondern stehen beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Ratsinformationssystem ALLRIS zur Einsichtnahme zur Verfügung
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