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Im Einvernehmen mit Bürgermeister Holefleisch wird gem. § 89 Satz 2 NKomVG folgende Eilentscheidung getroffen:
Die Vertretung der Stadt Göttingen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH (MTR) am 10.11.2017 folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
Die Gesellschafterversammlung nimmt die Änderungen im Gesellschaftsvertrag der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH zur Kenntnis und beschließt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages.
Begründung:
Die Gesellschafterversammlung beschließt gemäß § 7 Abs. 1a) des Gesellschaftsvertrages über die Änderung des Gesellschaftsvertrages. Die einzelnen Änderungen sind weitgehend förmlicher Natur und ergeben sich aus den beigefügten Anlagen 1 und 2. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Änderungen keine Bedenken.
Der Aufsichtsrat der MTR GmbH hat bereits in seiner Sitzung am 21.10.2016 der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung im Grundsatz empfohlen. Die vollständigen Beschlussunterlagen wurden der Stadt Göttingen jedoch erst am 10.10.2017 zur Verfügung gestellt. Eine Beschlussempfehlung durch den Verwaltungsausschuss vor dem Termin der Gesellschafterversammlung (10.11.2017) ist aus Termingründen (Sitzungskalender) nicht mehr möglich. Die öffentliche Beratung durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, allg. Verwaltungsangelegenheiten und Feuerwehr ist aber gewährleistet, so dass nun das Votum des Verwaltungsausschusses durch den Eilbeschluss ersetzt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
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