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Betreff: 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 der Stadt Göttingen "Zimmermannstraße"
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
- zugleich Entlassungsverfahren aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Weende/Deppoldshausen Vorberatung
16.11.2017 
9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Weende/Deppoldshausen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
23.11.2017 
16. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
07.12.2017 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke vertagt (zurückgestellt)   
22.02.2018 
19. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

A)

1.Für den nachfolgend aufgeführten Änderungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, für die o. g. Flächennutzungsplanänderung die erforderlichen Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten und den Entwurf zu erarbeiten.

 

3.Ziele der Planung:

-Darstellung einer Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO

 

4.Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 0,4 ha große Fläche am östlichen Ende der Zimmermannstraße.

 

Die Fläche schließt im Südwesten an die Zimmermannstraße sowie an die im Flächennutzungsplan 2017 dargestellten Wohnbauflächen an. Im Norden wird die Fläche durch einen parallel zum Waldrand verlaufenden Weg begrenzt. Im Südosten verläuft die Grenze in ca. 30 m Entfernung zum Nikolausberger Weg.

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.

 

B) Die Verwaltung wird beauftragt das Entlassungsverfahren aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ für das Plangebiet einzuleiten.

 

(Hinweis zum Beratungsverlauf: Lit. B) des Beschlusstextes wurde nach der Ausschuss-Sitzung v. 23.11.17 ergänzt.)

Begründung:

 

Die Stadt Göttingen hat 2010 das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel eingeleitet, den Bedarf der zukünftigen Wohnbauflächen im Stadtgebiet Göttingen nachfragegerecht, ressourcensparend und möglichst klimaneutral vorzubereiten. Aufgrund der hohen Bedeutung der Wohnbaulandthematik wurde im Vorfeld ein Wohnbaulandkonzept erstellt. Zur genauen Einschätzung des Bedarfs an neuen Wohnbauflächen wurde 2012/2013 die „Wohnbauflächenbedarfsprognose 2025“ durch das Büro GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH erarbeitet, die durch die „Wohnraumbedarfsprognose Göttingen 2030“ im Jahr 2016 aktualisiert wurde. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass der Bedarf an Wohnungen bis 2020 auf ca. 800 Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 2.400 Wohnungen in Mehrfamilienhäuser ansteigen wird. Für das Jahr 2030 wird mit einem Bedarf von insgesamt 1.300 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 3.500 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gerechnet.

Auf Grundlage der Prognose wurde ein zusätzlicher Gesamtflächenbedarf von 122 ha ermittelt. Die Auswahl der Flächen erfolgte in einem dreistufigen Verfahren. Alle Flächen, die in Frage kamen, wurden auf ihre Eignung überprüft. Auf der Grundlage der Bedarfsprognose und dem planerischen Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wurde daraufhin 60 Flächen in den Flächennutzungsplan 2017 übernommen. Der Flächennutzungsplan 2017 der Stadt Göttingen wurde im August 2017 rechtskräftig.

 

Bei der ca. 1,1 ha großen Fläche am östlichen Ende der Zimmermannstraße handelt es sich um eine dieser insgesamt 60 Wohnbauflächen, die erstmalig im neuen Flächennutzungsplan dargestellt wurden. Um der städtischen Verantwortung bei der Daseinsvorsorge gerecht zu werden und um zeitnah das Angebot an Wohnraum auszuweiten, hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen bereits am 27.06.2016 für das Baugebiet die Aufstellung des Bebauungsplans Göttingen Weende Nr. 59 „Zimmermannstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Neubaugebiet mit ca. 50 WE im Geschosswohnungsbau schaffen.

 

Dieses Plangebiet soll nunmehr um ca. 0,4 ha vergrößert werden, um ein zusätzliches Angebot im Geschosswohnungsbau zu schaffen. Während der Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern ein ausreichendes Flächenangebot gegenübersteht, kann der prognostizierte Bedarf im Geschosswohnungsbau durch das Flächenangebot im Flächennutzungsplan 2017 nach wie vor nicht ganz gedeckt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es im Stadtgebiet nur eine begrenzte Anzahl an Flächen gibt, die sich für Geschosswohnungsbau eignen. Das Defizit soll durch die Erweiterung im Bereich Zimmermannstraße reduziert werden. Für die Erweiterung spricht weiterhin, dass die Maßnahme ohne zusätzlichen Erschließungsaufwand realisiert werden kann. Der Flächennutzungsplan 2017 stellt den Bereich als Fläche für Wald dar. Im Gegensatz zu den angrenzenden Waldgebieten weist die Erweiterungsfläche, ebenso wie die benachbarten Teilflächen, die in den Flächennutzungsplan 2017 ertmalig als Wohnbauland aufgenommen wurden, einen Bewuchs mit einem jungen Ahorn-Eschen-Pionierwald sowie ein Komplex aus Gras-, Stauden- und Ruderalflur mit mesophilem Gebüsch von mittlerer Biotopwertigkeit auf. Die Fläche ist wegen ihrer Lage in einer Kaltluftschneise von sehr hoher stadtklimatischer Bedeutung. Wie in der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Zimmermannstraße ausgeführt (Allris-Vorlage FB61/1275/16), soll eine Klimadetailanalyse erarbeitet werden. Die Bebauung und die planerischen Festsetzungen im Bebauungsplan müssen darauf entsprechend reagieren. Eine Riegelbildung ist zu vermeiden.

 

Da der Bebauungsplan mit der geplanten Erweiterungsflächen im Osten nicht aus dem Flächennutzungsplan 2017 entwickelt werden kann, soll der Flächennutzungsplan für den Bereich im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.

 

Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Leinetal. Die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgt durch ein Änderungsverfahren, welches hiermit eingeleitet wird (s. lit. B) des Beschlusstextes). Maßnahmen zur Eingriffskompensation werden auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens geregelt.

 

Ad lit. B) - Naturschutzfachliche Stellungnahme zur Bestandssituation:

 

Der Entlassungsbereich wird nördlich, östlich und südlich angrenzend von Waldbeständen umgeben, im Westen angrenzend befindet sich eine zukünftige Baufläche gem. Flächennutzungsplan der Stadt Göttingen (2017).

 

Die Landschaftsstruktur innerhalb des Plangebietes wird überwiegend von jungem Ahorn-Eschen-Pionierwald, Stangenholz mit Brusthöhendurchmesser von 5- 10 cm und einem naturnahen Komplex aus Gras-, Stauden- und Ruderalflur mit mesophilem Gebüsch dominiert. Die vorhandenen Landschaftsstrukturen sind voraussichtlich durch eigenständige Entwicklungsprozesse aus einer Grünbrache hervorgegangen und sind als naturnahe Waldvorstufe einzustufen. Gem. Angaben des NLWKN ist der junge Ahorn-Eschen-Pionierwald als mäßig verbreitet anzusehen. Bei günstigen Rahmenbedingungen ist dieser innerhalb von bis zu 25 Jahren regenerierbar und gilt als nicht gefährdet. Ein Laubwald aus einheimischen Arten mit mittleren Stangenholz (Brusthöhendurchmesser bis 35 cm) bildet den nördlichen Randbereich der geplanten Entlassungsfläche.

 

Der Entlassungsbereich ist Bestandteil eins zusammenhängenden und durch Wege und Trampelpfade erschlossenen Waldgürtels zwischen B27 und Kreuzbergring. Innerhalb des Entlassungsbereiches sind Fußwege aus wassergebundener Wegedecke/Schotter und unbefestigt vorhanden. Vom Entlassungsbereich angrenzend führen Trampelpfade (unterschiedlicher Breite) in den angrenzenden Waldbestand und zur östlich gelegenen Streuobstwiese. Die Pfade zeugen von der Erholungsnutzung und –funktion des geplanten Entlassungsbereiches und seines Umfeldes.

 

Die Landschaftsbildausprägung ist im geplanten Entlassungsbereich gleichförmig, aufgrund der Naturnähe und den teilweise vorhandenen Blühaspekten (u.a. aus Staudenflur) wird diese aspektvoller und visuell angereichert. Die akustische Vorbelastung des Raumes durch Emissionen aus dem nahen Straßenverkehr (B27, Straße Am Klausberge) führt hingegen zu einer Beeinträchtigung des Landschaftserlebens.

 

Der geplante Entlassungsbereich wird hinsichtlich seiner Bedeutung für das Landschaftsbild aufgrund der naturnahen Entwicklung und teilweisen Blühaspekten, seiner Funktion als Verbindungselement zwischen angrenzenden Waldbereichen und aufgrund seiner Abschirmungs- und Gliederungsfunktion unter Berücksichtigung der akustischen Belastung als mittelwertig eingestuft.

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Umwandlung in Wohnungsbauflächen zwar einen starken Eingriff darstellt und sich insofern grundsätzlich nachteilig auf den Naturhaushalt auswirkt, in sachgerechter Abwägung sämtlicher in der Vorlage benannter Aspekte – insbesondere im Hinblick auf den festgestellten Bedarf an dringend benötigtem Wohnraum im Umfeld der Universität – wird jedoch eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ vorgeschlagen.

 

(Hinweis zum Beratungsverlauf: Der gekennzeichnete Textteil wurde nach der Ausschuss-Sitzung v. 23.11.17 ergänzt.)

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

siehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

  • Übersichtsplan Geltungsbereich
  • Formblatt finanzielle Auswirkungen

 

  • 2 Übersichtskarten zur Naturschutzfachliche Bewertung
    (Hinweis zum Beratungsverlauf: Der gekennzeichnete Textteil wurde nach der Ausschuss-Sitzung v. 23.11.17 ergänzt.)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich FNP_02_2017-10-12_Übersichtsplan_AB (377 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich FNP_02_2017-10-20_Planzeichnung_AB (578 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich FNP_02_2017-10-12_FinazielleAuswirkungen_AB1 (42 KB)      
Anlage 5 4 öffentlich Naturschutzfachliche Bewertung (Anl 1 - Biotoptypen) (3373 KB)      
Anlage 6 5 öffentlich Naturschutzfachliche Bewertung (Anl 2 - Detailplan) (3136 KB)      
Stammbaum:
FB61/1481/17   2. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 der Stadt Göttingen "Zimmermannstraße" - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - zugleich Entlassungsverfahren aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“   61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
FB67/0337/18   3. Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung Leinetal vom 14.02.2000 - Entlassung einer Teilfläche im Bereich der Zimmermannstraße - Weende aus dem Landschaftsschutzgebiet - Aufnahme der Fläche Helmsgrund - Geismar in das Landschaftsschutzgebiet   67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt   Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
 
 

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