![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag „Zügig bezahlbaren Wohnungsbau durch Nachverdichtung in der Stadt schaffen“ der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion ist hiermit als erledigt zu betrachten. Einer Überweisung in den Rat bedarf es nicht. Stellungnahme der Verwaltung:
zu 1. und 3.: Am 31.10.2015 hat eine Bereisung der drei Wohnungsbaugesellschaften mit Vertretern der Verwaltung zu möglichen Nachverdichtungsstandorten stattgefunden. Darüber hinaus haben die Wohnungsbaugesellschaften am 23.03.2016 über ihre Entwicklungsprojekte in den Fraktionen berichtet. Seit März 2016 sind unter anderem folgende Projekte im Bereich Wohnungsbau für die Wohnungsbaugesellschaften bearbeitet worden:
Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen
(Nachverdichtung und Neubau)
Volksheimstätte eG Göttingen
Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen
Zudem hat die Städtische Wohnungsbaugesellschaft GmbH Göttingen am 24.04.2017 weitere Möglichkeiten zur Nachverdichtung in ihren Beständen mit der Bitte um planungsrechtliche Prüfung an die Stadt gegeben. Die Prüfung der fünf genannten Standorte hat ergeben, dass ein Vorhaben (Lohberg) planungsrechtlich sofort umsetzbar wäre. Für die weiteren vier Vorhaben (Geismar Landstraße, Schlesierring/Geismar Landstraße, Mittelberg, Tegeler Weg) sind Änderung oder Aufstellungen von Bebauungsplänen zur Realisierung notwendig. Mit der Geschäftsführerin der Städtischen Wohnungsbau GmbH Göttingen wurde verabredet, dass mit dem Vorhaben Lohberg sofort begonnen werden könnte. Den Vorschlag der SWB den „Bremer Punkt“ und „Tarzan&Jane“ nachbauen zu wollen wurde seitens der Bauverwaltung begrüßt, da es zwei gute Beispiele für kostengünstigen, aber dennoch gestalterisch anspruchsvollen Wohnungsbau sind. Sofern gewünscht wird die Stadt mit der SWB in Kontakt treten und um eine Vorstellung dieser Konzepte im Ausschuss für Bauen, Planen und Grundstücke anregen.
zu 2.: In den vergangenen zwei Jahren wurden folgende Mehrfamilienwohnhäuser (ab 4 WE) nach § 34 BauGB genehmigt:
2015 9 Neubauten - gesamt: 69 WE
2016 7 Neubauten, 1 Nutzungsänderung – gesamt: 51 WE
Finanzielle Auswirkungen:
xNein
siehe Anlage
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |