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Beschlussvorschlag:
Begründung:
Für diesen Bebauungsplan hat der Verwaltungsausschuss am 14.08.2017 dem Entwurf und der zugehörigen Begründung zugestimmt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt v. 18.08.2017 öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum v. 28.07. bis 27.09.2017.
Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist der Wunsch der Betreiber des Hotels Beckmann in Nikolausberg nach einer Erweiterung ihres Hotelbetriebs. Das Vorhaben wurde im Ortsrat Nikolausberg und im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke vorgestellt und erhielt ein positives Echo. Um das Vorhaben planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich. In dem dort festgesetzten Mischgebiet ist die Hotelerweiterung im beabsichtigten Umfang zulässig. Ohne Bebauungsplan würde die Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB (Einfügen in die nähere Umgebung) erfolgen und wäre demnach in einem Allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig.
Als Zielsetzungen wurden im Aufstellungsbeschluss genannt:
- Planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Hotelnutzung und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hotelerweiterung - Verbindliche Festsetzung der Nutzungen, des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen - Berücksichtigung des Naturschutzes durch Festsetzung von Pflanzmaßnahmen und Erhalt bestehender Strukturen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planung sind keine Anregungen eingegangen, über die der Rat der Stadt Göttingen eine Abwägung treffen müsste.
Der Bebauungsplan wurde redaktionell dahingehend überarbeitet, dass aufgrund der Stellungnahme der Stadtarchäologie ein Hinweis auf mögliche Bodenfunde im Geltungsbereich (historischer Siedlungskern) sowohl auf der Planzeichnung als auch in der Begründung aufgenommen wurde. Dies ist jedoch nicht abwägungsrelevant. Unter Punkt 5.3 Gewässerschutz wurde der Hinweis der Stadtentwässerung zur Abflussverschärfung in der Regenwasserkanalisation aufgenommen. Ein auf dem Grundstück vorhandener Schmutzwasserkanal wurde als nachrichtliche Übernahme in der zeichnerischen Darstellung und textlich in den Hinweisen und in der Begründung berücksichtigt.
Mit den beschriebenen redaktionellen Ergänzungen kann der Bebauungsplan inhaltlilch unverändert gegenüber dem ausgelegten Entwurf als Satzung mit seiner Begründung beschlossen werden. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses wird der Plan rechtskräftig. Finanzielle Auswirkungen:
XNein
siehe Anlage Anlagen:
- Bescheidung der Anregungen - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange/ sonstiger Verbände (nicht öffentlich) - Planzeichnung (Auszug A 4) + Legende - Textl. Festsetzungen - Bebauungsplan (verkleinert) - Begründung - Bestandsplan Biotopstrukturen - Schallgutachten* - Ergebnis der UVP-Einzelfallprüfung*
* Auf Grund des Umfangs der Unterlagen sind diese der Druckversion nicht beigefügt, sondern stehen beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung sowie im Ratsinformationssystem ALLRIS zur Einsichtnahme zur Verfügung.
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