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Betreff: Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 40 "Greitweg Nord"
- Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Grone Vorberatung
31.08.2017 
7.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Grone geändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
07.09.2017 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 40 „Greitweg Nord“ wird zugestimmt.
  2. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 13 a BauGB durchgeführt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o.g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Entwicklung von Wohnbauflächen für den Geschosswohnungsbau
  • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes i. S. § 4 BauNVO unter Ausschluss bestimmter Nutzungsarten, z. B. Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Anlagen für Verwaltungen.
  • Entwicklung eines urbanen Stadtquartiers mit hoher Bebauungsdichte
  • Festsetzung von Grundflächenzahlen und überbaubarer sowie nicht überbaubarer Grundstücksteile
  • Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich wird im Westen durch das Flurstück 121/1, im Norden durch die bebauten Grundstücke Rudolf-Winkel-Straße 28 und 30, im Osten durch die Verlängerung der Rudolf-Winkel-Straße sowie im Süden durch den Greitweg begrenzt, wobei Teile der jeweiligen Verkehrsflächen Bestandteil des Geltungsbereiches sind. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 2,4 ha.

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.

 

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke hat in seiner Sitzung vom 07.09.17 folgende Ergänzung der Beschlussvorschlages beschlossen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Themen „Grundwasserabsenkung“ und „Lärmemissionen“ im Bereich der Saline Luisenhall und des an das Plangebiet angrenzenden Gewerbegebietes unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes der ansässigen Betriebe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Verfahren gem. Ziff. 1.) – 5.) dieses Beschlusses) zu prüfen.

 

Begründung

 

Planungsanlass:

 

In der Stadt Göttingen fehlten im Jahr 2014 rund 1000 Wohnungen. Prognosen gehen davon aus, dass die Nachfrage nach Wohnraum anhalten und in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Schon 2030 ist mit einem Bedarf von insgesamt 4.800 Wohnungen zu rechnen, wobei sich mit ca. 3.500 Wohnungen der Bedarf vor allem auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern konzentriert. Durch einen Mix an Maßnahmen möchte die Stadt das Angebot an Wohnraum verbessern. Neben Aktivierungsstrategien und Entwicklung und Nachverdichtung im Bestand liegt der Schwerpunkt dabei auf der Entwicklung neuer Wohnbauflächen.

 

Auf Grundlage des für den neuen Flächennutzungsplan erarbeiteten Wohnbaulandkonzept ist die hier vorliegende Fläche als Wohnbaufläche in diesem als Wohnbaufläche dargestellt. 

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 13.06.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan beschlossen.

 

 

Ziele und Zwecke der Planung:

 

Auf der 2,2 ha großen Ackerfläche zwischen dem Greitweg und dem Gewerbe- und Industriegebiet Grone soll in Anlehnung an die nahegelegenen Quartiere in der Weststadt und in Grone Geschosswohnungsbau mit ca. 150 WE realisiert werden.

 

Um die vorliegenden Immissionskonflikte zu lösen, wird flankierend passiver Lärmschutz festgesertzt.

 

Das vorliegende Konzept berücksichtigt ebenfalls ausreichend die stadtklimatische Situation im nördlichen Bereich des Bebauungsplans. Auch hier reagieren Baufenster und ergänzende Festsetzungen auf das vorliegende Durchströmungsgebiet für Kaltluft.

 

Ein Eingriffausgleich gemäß § 1a Abs. 3 BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung im beschleunigten Verfahren erfolgt.

 

Berücksichtigung finden auch die Aussagen im Landschaftsplan, der für den Bereich Einzelmaßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft benennt. So wird die Aufwertung einer Verbindungsachse zwischen Siedlungsraum – Freiraum am Greitweg durch entsprechende Grünfestsetzungen berücksichtigt.

 

 

Verfahren:

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Anfertigung eines Umweltberichts aufgestellt.

 

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die erstmalige Aufstellung eines Bebauungsplans für eine unbebaute Fläche, die sich im Ortsteil Grone unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Göttingen befindet. Da vorliegend weder die Zulässigkeit von Vorhaben begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, noch die Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes beeinträchtigen werden, liegen die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens vor.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst 2,4 ha. Der Schwellenwert des § 13 a BauGB von 20.000 m² wird allerdings auch bei Ausnutzung der zulässigen Obergrenzen nicht erreicht werden. Ebenso wenig steht die Planung in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit anderen Planungen, so dass die Durchführung einer Vorprüfung i. S. des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB nicht erforderlich ist.

 

Der neue Flächennutzungsplan stellt in dem Bereich eine Wohnbaufläche dar.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Xsiehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

Planzeichnung (verkleinert)

Planzeichnung gesamt, M 1:500*

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten: *

  • Schalltechnisches Gutachten
  • Umweltstudie
  • Klimaökologisches Fachgutachten
  • Altlastgutachen
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung

 

 

*Die Gutachten/Anlagen sind im Ratsinformationssystem ALLRIS als Anlage hinterlegtund können beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Planzeichnung (verkleinert A4) (1579 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Planzeichnung gesamt (7827 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Planzeichenerklärung-textliche Festsetzungen (2028 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Begruendung (Entwurf) (605 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich schalltechnisches Gutachten (8835 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich klimaökologisches Gutachten (2127 KB)      
Anlage 9 7 öffentlich Umweltstudie (32281 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich artenschutzrechtliche Untersuchung (1264 KB)      
Anlage 7 9 öffentlich Altlastengutachten (9341 KB)      
 
 

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