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Betreff: Bebauungsplan Göttingen Nr. 243 "Dauerkleingartenkolonie 'Am Rohns'"
- Bescheidung der Anregungen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
07.09.2017 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Rat Entscheidung
15.09.2017 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 243, „Dauerkleingartenanlage ‚Am Rohns‘“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 243, „Dauerkleingartenanlage ‚Am Rohns‘“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung beschlossen.

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Flächen der bestehenden Kleingartenanlage „Am Rohns“. Der Geltungsbereich wird im Norden durch den Habichtsweg, im Osten durch die Konrad-Adenauer-Straße, im Süden durch die Grotefendstraße und im Westen durch das Gelände des Theodor-Heuss-Gymnasiums begrenzt. Er umfasst eine Fläche von etwa 36.000 m².

Maßgeblich ist der Bebauungsplan im Maßstab 1: 750.

 

Begründung:

 

 

Anlass

Das Institut für den Wissenschaftlichen Film (IWF) hatte bis zu seiner Abwicklung und Schließung im Oktober 2010 seinen Sitz am Nonnenstieg. Die Flächen im Süden des Instituts sollten für Erweiterungsmaßnahmen zu Verfügung stehen und wurden im Bebauungsplan Göttingen Nr. 96 „Schulzentrum- Ost“, der seit 1973 rechtsverbindlich ist, entsprechend gesichert. Nachdem mit der Aufgabe des Instituts feststand, dass die Flächen nicht für den im Bebauungsplan vorgegebenen Zweck genutzt werden können und die in dem Bebauungsplan Göttingen Nr. 96 „Schulzentrum Ost“ vorgesehenen Erweiterungsflächen für das Theodor-Heuss-Gymnasium nicht benötigt werden, hat sich die Stadt entschieden einen Bebauungsplan aufzustellen und die Erweiterungsflächen zu überplanen.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem Bebauungsplan Göttingen Nr. 243 wird im Wesentlichen die heutige Kleingartenanlage als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage festgesetzt und so in ihrem Bestand gesichert.

Mit dem künftigen Bebauungsplan Göttingen Nr. 243 werden Flächen des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 96 „Schulzentrum Ost“ überplant. Im Osten schließt der Planbereich an den Bebauungsplan Göttingen Nr. 156 „Zwischen Spillnerlinde und Habichtsweg“ an. Auch dieser wird in einem kleinen Teilbereich überplant.

 

Zulässigkeit des Aufstellungsverfahrens gem. § 13a BauGB

Das Aufstellungsverfahren wurde gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Bei der Planung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, durch die der Schwellenwert gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² nicht überschritten wird. Es lagen zudem keine der in § 13 a Abs. 1 BauGB genannten Ausschlussgründe (Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben, Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten) vor.

Das Plangebiet beinhaltet eine Teilfläche, welche bisher nicht überplant ist und als sog. Außenbereichsinsel als im Innenbereich liegende Außenbereichsfläche gem. § 35 BauGB zu beurteilen ist. Die Beplanung von Außenbereichsflächen mit einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a  BauGB ist zulässig, wenn diese aufgrund umgebender Bebauung dem Siedlungsbereich zuzuordnen sind. Dies ist vorliegend der Fall, das Verfahren erfüllt somit auch diesbezüglich die Anforderungen des § 13 a BauGB.

 

Flächennutzungsplan

Der während des bisherigen Aufstellungsverfahrens noch rechtsgültige Flächennutzungsplan 1975 der Stadt Göttingen enthielt im vorliegenden Geltungsbereich die Flächendarstellungen Sonderbaufläche, Flächen für den Gemeinbedarf mit verschiedenen Zweckbestimmungen sowie Wohnbaufläche. Nach Abschluss des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens hätte entsprechend dessen Zielsetzungen eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes 1975 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgen sollen. Durch die zwischenzeitliche Rechtskraft des neu aufgestellten Flächennutzungsplan 2017 der Stadt Göttingen ist dieser Schritt nicht mehr erforderlich.

Der nun rechtswirksame Flächennutzungsplan 2017 der Stadt Göttingen berücksichtigt die Zielsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans und trifft entsprechend die Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingärten und Grabeland“. Damit ist der vorliegende Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass keine Verfahrensschritte auf Ebene der Flächennutzungsplanung mehr erforderlich sind.

 

Aufstellungsverfahren

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.02.2012 vom Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen gefasst. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 20.02.2012.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 24.02.2012 bis zum 09.03.2012 stattgefunden. Am 28.02.2012 fand eine Bürgeranhörung statt.

Der Verwaltungsausschuss hat am 26.09.2016 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Die Bekanntmachung des Entwurfsbeschlusses erfolgte am 05.10.2016 ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Göttingen. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat im Zeitraum vom 13.10.2016 bis zum 14.11.2016 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.10.2016 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Von den Trägern öffentlicher Belange wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgebracht. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde vorgebracht, dass die Flächen derzeit nicht als Kleingärten i.S. der rechtlichen Definition einzustufen seien und es an der Erforderlichkeit deren Absicherung fehle. Weiterhin sollten die Flächen einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden und auch die Verwirklichung von Nahversorgungsangeboten in Betracht gezogen werden. Auch die Zulässigkeit der Anwendung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB wurde als nicht gegeben angesehen.

Den Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der Abwägung nicht gefolgt.

 

Änderungen nach öffentlicher Auslegung

In der Begründung wurden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, welche der Klarstellung und einer verständlicheren Darlegung der Sachverhalte dienen, z.B. Neustrukturierung der Kapitel, oder sich aus zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen, wie dem kürzlich in Kraft getreten Flächennutzungsplan 2017, sowie im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Bedenken und Anregungen ergaben.

Im Bebauungsplan wurden kleinere Änderungen vorgenommen, aus denen sich jedoch keine abwägungsrelevanten Auswirkungen ergeben, so dass eine erneute Auslegung nicht erforderlich ist.

Die Regelungen zu den Werbeanlagen erwiesen sich als überflüssig, da innerhalb der Dauerkleingartenanlage keine gewerbliche Nutzung vorgenommen werden darf.

Die Regelungen zu den Stellplätzen wurden um Regelungen zur Minimierung des Eingriffs in den Naturhaushalt ergänzt.

Zur rechtlichen Absicherung des Vereinshauses wurde im Planentwurf bereits zeichnerisch eine entsprechende Fläche festgesetzt. Der Plan enthielt jedoch keine Regelung, bis zu welcher Größe ein Gebäude hier zulässig ist. In Anbetracht des derzeit bestehenden Gebäudes von ca. 45 m² wurde die zulässige Größe auf max. 65 m² festgesetzt. Damit besteht ein angemessenes Entwicklungspotential unter Beibehaltung der auf dem Kleingartenareal vorhandenen kleinteiligen Gebäudestruktur.

Finanzielle Auswirkungen:

 

XNein

 

siehe Anlage

Anlagen:

 

  • Bescheidung der Anregungen
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Bodengutachten*
  • Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit**

 

* Das Gutachten ist im Ratsinformationssystem ALLRIS als Anlage hinterlegt und kann beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung eingesehen werden.

**Die Stellungnahmen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich Goe243_Bescheidung der Anregungen (76 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich goe243_Planzeichnung (2874 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich goe243_Begründung (2398 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich goe243_Bodengutachten (2945 KB)      
 
 

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