zurück
 
 
Betreff: Bebauungsplan Göttingen Nr. 253 "Grüne Mitte Ebertal"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Vorberatung
07.09.2017 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat Entscheidung
15.09.2017 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 253 „Grüne Mitte Ebertal“ gefasst.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Göttingen Nr. 253 „Grüne Mitte Ebertal“ das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einzuleiten.

 

  1. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 253 „Grüne Mitte Ebertal“ wird gemäß § 46 Absatz 1 BauGB das Umlegungsverfahren angeordnet.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:

 

  • Neustrukturierung des Quartiers durch Anpassung des Wohnungsbestandes
  • Neuordnung und maßvolle Nachverdichtung
  • Erweiterung des Nutzungsspektrums
  • Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) gem. § 4 BauGB
  • Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen
  • Planungsrechtliche Sicherung der sozialen Infrastruktur und der Nahversorgung

 

  1. Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt südöstlich von der Innenstadt in einer Entfernung von gut 1,5 km. Es umfasst im Wesentlichen den Geschosswohnungsbau sowie die schulischen (Lohbergschule, Kita) und sozialen (AWO) Einrichtungen im Bereich des Lönsweg.

Das Plangebiet wird im Westen durch die Wörthstraße und im Osten durch Görlitzer Straße begrenzt. Die nördliche und südliche Begrenzung wird durch die Verbindungswege zwischen den o. g. Straßen nördlich und südlich des Geschosswohnungsbaus definiert.

 

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 11,2 ha.

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1000.

 

 

Begründung:

 

Einleitung

Die durch die Städtische Wohnungsbau GmbH (SWB) als größte Eigentümerin durchgeführte Strukturuntersuchung des Wohnquartiers „Am Steinsgraben - Lönsweg - Wörthstraßehat zum Ergebnis, dass auf Grund der ermittelten Defizite ausschließlich eine umfassende Neustrukturierung des Quartiers erfolgen kann, um die vorhandenen Schwächen zu beheben.

Die Neustrukturierung soll auf Basis eines zu erarbeitenden Rahmenplans erfolgen.

Der Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument und dient als Leitfaden für die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Quartier. In die Rahmenplanung wird eine soziale Quartiersentwicklung und ein Beteiligungsprozess begleitend integriert. Auf dieser Grundlage sollen zukünftige Entwicklungen vorbereitet, Standortentscheidungen getroffen und Planrecht geschaffen werden.

Für den Bereich gelten zurzeit die Bebauungspläne Göttingen Nr. 33 „Ebertal – Himmelsbreite“ mit den Teilplänen Nord und Süd sowie zahlreichen kleineren Änderungsbereichen aus den 60er, 70er 2000er Jahren.

Als Baugebiet ist derzeit ausschließlich ein reines Wohngebiet festgesetzt. Als Ausnahme sind hier die Nahversorgung und die sozialen Einrichtungen zu nennen. Damit ist das Nutzungsspektrum unter dem Gesichtspunkt Arbeiten und Wohnen sehr eingeschränkt.

Damit ist der vorliegende Bestand und Nutzungskatalog festgelegt und lässt nur geringfügige Abweichungen zu.

Es ist daher zur Umsetzung der o. g. Ziele erforderlich, dass die vorliegenden Bebauungspläne gänzlich überplant werden. Es werden dabei auch Bereiche einbezogen, die bisher nicht überplant sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Verkehrsflächen. Dies dient auch der klaren Abgrenzung der Planbereiche zu anderen Bebauungsplänen.

Die Rahmenplanung wird den gesamten Geltungsbereich berücksichtigen. Dies gilt auch für weitere Untersuchungen wie z. B. die Freiflächenentwicklung.

Da sich die Neuordnung- und strukturierung nur in Teilschritten bei der baulichen Umsetzung realisieren lässt, sollen entsprechend Teilbebauungsplände entwickelt werden.

Ein erster Teilbereich soll im südwestlichen Bereich an der Wörthstraße/südlicher Bereich Lönsweg fertiggestellt werden, um hier zuerst neues Planrecht für den 1. Bauabschnitt zu schaffen.

 

 

Nutzung

Geplant ist die Durchmischung des Quartiers bzgl. der Nutzungen: Über das Wohnen hinaus soll neben den vorhandenen sozialen Einrichtungen wie Schule, KiTa, AWO- Häuschen die gewerbliche Nutzung ermöglicht und Flächen -insbesondere auch für freie Berufe- angeboten werden. Deutlicher Schwerpunkt der Nutzung bleibt aber unverändert das Wohnen und ganz im Sinne des Auftrages der Städtischen Wohnungsbau GmbH insbesondere der öffentlich geförderte und bezahlbare Wohnraum.

 

Gebäudetypologie

Für die neu entstehenden Gebäude ist wie bisher Geschosswohnungsbau vorgesehen, der im Zuschnitt der Einheiten weitgehend die Anforderungen des Wohnraumförderungsgesetzes erfüllt. Mindestens 30% der im Quartier entstehenden Wohnungen sollen öffentlich gefördert werden. Für eine soziale Durchmischung des Quartiers werden Einheiten unterschiedlicher Größe und für verschiedene Nutzergruppen angeboten, sowie  ein hoher Anteil an barrierefreien bzw. altersgerechten Wohnungen realisiert.  Den derzeit dort lebenden Mietern soll sämtlich die Möglichkeit geboten werden, nach Umsetzung des Projektes wieder geeigneten und bezahlbaren Wohnraum im vertrauten Umfeld zu finden.

 

Maß der baulichen Nutzung

Im Zuge der Überplanung wird das Quartier neu geordnet und eine maßvolle Nachverdichtung angestrebt. In der Ausnutzung der Grundstücke werden sich für die einzelnen Bereiche des Areals unterschiedliche Geschossflächenzahlen und maximal zulässige Gebäudehöhen ergeben.

So soll z. B. die neue Bebauung in den Randbereichen auf die Dichte der angrenzenden Quartiere reagieren und die Geschossigkeit durch Verschattungssimulationen überprüft werden.

Es sollen für das gesamte Planungsgebiet 3-5 Vollgeschosse, eine Grundflächenzahl (GRZ I) von max. 0,4 und eine Quartiersdichte (Geschossflächenzahl (GFZ) des Areals) von max. 1,2 realisiert werden. Um an einzelnen Standorten - entsprechend des Bestandes - städtebauliche Akzente zu setzen, können die genannten Maßkennzahlen für Teilflächen überschritten werden.

 

Stellplatzschlüssel

Ein Verkehrsgutachten soll die Möglichkeit untersuchen und Lösungen entwickeln, um einen angemessenen Stellplatzschlüssel zu entwickeln, der die zentrale Lage des Quartiers, die Bewohnerstruktur, das sehr gut ausgebaute Radwegenetz und die ÖPNV-Anbindung des Areals berücksichtigt. Eine Reduzierung des üblichen Stellplatzschlüssels von 1,0 wird angestrebt.

 

Grün und Freiflächen, Erschließung

Die vorhandenen öffentlichen Räume sollen weiterentwickelt und die heute privaten (halböffentlichen) Bereiche (Gebäudeabstandsflächen) klarer codiert werden. Es entstehen auf den Flächen generations- und geschlechtergerechte Nutzungsangebote und -qualitäten für Ruhe und Erholung, sportliche Aktivitäten, Kinderspieleinrichtungen, Treffpunkte, Kommunikationsorte und Räume für Garten- und Landschaftserlebnis. Querungen und Durchwegungen schaffen eine stärkere Anbindung des Quartiers an den umgebenden Stadtraum.

Die vorhandenen sozialen Einrichtungen profitieren von der neuen Erschließung

Im Zuge der Planungen sollen auch Potentiale zur Umgestaltung der Straßenräume Am Steinsgraben, Wörthstraße und Lönsweg aufgezeigt werden.

Die Auswirkungen der Entwicklung des Quartiers auf die innere und äußere verkehrliche Erschließung werden durch ein Fachplanungsbüro analysiert und in der Planung konfliktarme Lösungen für den Verkehr entwickelt. Grundsätzlich wird eine Mobilität zugunsten des Umweltverbundes - Fußgänger- und Radverkehr sowie ÖPNV und alternative Konzepte (E- Mobilität, Car-to-go, Carsharing) - angestrebt.

 

Klimaschutz

Um die Belange des Klimaschutzes schon in der städtebaulichen Planungsphase berücksichtigen zu können, wird ein Fachplanungsbüro beauftragt, Untersuchungen zur Energiekonzeption und effizienter Grundstruktur des Quartiers zu entwickeln. Über die beschriebenen Mobilitätskonzepte hinaus tragen Gebäudeausrichtung, ein optimiertes A/V-Verhältnis, alternative Energiekonzepte wie auch weiterführende Überlegungen in der Realisierungsphase (z. B. Holzbau) zum Ziel des klimagerechten Bauens bei.

 

Verfahren und Beteiligung

Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren mit der Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt.

Die Erarbeitung des für die Bebauungsplanung zu Grunde liegenden Rahmenplans soll mit frühzeitiger und kontinuierlicher Beteiligung der Öffentlichkeit geschehen, so dass die Anregungen aus einer moderierten Auftaktveranstaltung und Ergebnisse weiterer Termine zur Partizipation in der Rahmenplanung berücksichtigt werden können.

Diese Beteiligungen und Ergebnisse werden auch in der formalen frühzeitigen Beteiligung gem. Baugesetzbuch (BauGB) berücksichtigt.

Die Verfahrens- und Planungskosten werden von der Städtischen Wohnungsbau GmbH übernommen.

Ausschließlich die Verfahrenskosten für die Erstellung des Bebauungsplans bzw. der Teilpläne werden durch die Stadt Göttingen getragen. Es werden vorerst nur die Kosten für den Teilplan 1 für das laufende bzw. das kommende Jahr kalkuliert.

Parallel wird eine vorbereitende Untersuchung (VU) für ein integriertes Quartiersentwicklungskonzept erarbeitet. Dieses wird begleitend zusätzliche Impulse für die Planung geben.

Die o. g. städtebaulichen Zielsetzungen sind durch die politischen Gremien durch den Beschluss des Verwaltungsausschusses am 22.05.2017 im sogenannten „Eckpunktebeschluss“ vorfomuliert worden.

Die hier zu beschließende formale frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll mit der Bürgeranhörung am 10. November 2017 sowie einem Aushang der Planunterlagen im Neuen Rathaus erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgt parallel im gleichen Zeitraum.

Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes für die weitere formale Öffentlichkeitsbeteiligung soll in der ersten Jahreshälfte 2018 erfolgen.

Ziel ist die Schaffung von Baurecht in der zweiten Jahreshälfte 2018, um noch im selben Jahr mit dem ersten Bau im Quartier beginnen zu können.

Parallel zum Aufstellungsbeschluss wird das Umlegungsverfahren für den Geltungsbereich angeordnet. Es ist davon auszugehen, dass künfig die öffentlichen und privaten Flächen auf Grund der neuen städtebaulichen Konzeption in ihrer Lage verschoben werden müssen. Das Umlegungsverfahren ist hier das geeignete Instrument, diese notwendige Bodenordnung durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Xsiehe Anlage

 

 

 

Anlagen:

 

  • Geltungsbereich (mit Darstellung Teilplan 1)
  • Übersicht Eigentümer
  • Zu überplanende Bebauungspläne
  • Eckpunktebeschluss

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 253_AB_Finanzielle Auswirkungen (45 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 253_AB_Geltungsbereich (3711 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 253_AB_überplante Bebauungspläne (1548 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage_Beschluss Eckpunktepapier (306 KB)      
 
 

zurück